vhf tools
AG
Ammerbuch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
696.218,49 |
869.031,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
10.720,69 |
2.505,00 |
| II.
Sachanlagen |
685.397,80 |
866.426,00 |
| III.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.972.639,54 |
4.629.327,34 |
| I.
Vorräte |
1.763.117,02 |
1.568.738,46 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
455.689,83 |
1.910.118,67 |
| davon
gegen Gesellschafter |
86,25 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
753.832,69 |
1.150.470,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.471,77 |
3.259,44 |
| Aktiva |
3.672.329,80 |
5.501.617,78 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.025.424,76 |
3.195.785,78 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
5.000,00 |
5.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
2.970.424,76 |
3.140.785,78 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.776.785,78 |
2.181.571,40 |
| B.
Rückstellungen |
279.960,81 |
692.864,88 |
| C.
Verbindlichkeiten |
366.944,23 |
1.612.967,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
308.027,14 |
240.808,73 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
58.917,09 |
1.372.158,39 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
500,00 |
| Passiva |
3.672.329,80 |
5.501.617,78 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die vhf tools AG hat ihren Sitz in
Ammerbuch-Altingen. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 740742 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Der
Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
AktG aufgestellt. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I,
276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch
genommen. Die Gliederung des Jahresabschlusses richtet sich
nach den §§ 266, 275 Abs. 2 HGB in der Fassung
des BilRUG. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der vorliegende
Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung
der für den Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungsgrundsätze nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
III. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanzierung und Bewertung wurden auf der Basis der
positiven Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB) vorgenommen. Die auf den vorhergehenden
Jahresabschluss angewandten Bewertungsvorschriften wurden
grundsätzlich beibehalten. Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit
denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein. Im Jahresabschluss sind
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich
nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind
nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden, soweit das gesetzlich
nicht notwendig ist. Die Vermögensgegenstände und
Schulden werden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert sind. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:
Das
Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Grundlage
der planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu
Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen
Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen
wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear
vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 250,00 bis
EUR 800,00 wurden im Erwerbsjahr in voller Höhe
abgeschrieben.
Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten
aktiviert.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst, § 255 Abs.2 Satz 2 HGB) bewertet. In die
Herstellungskosten der Erzeugnisse wurden
Fremdkapitalzinsen, die im Herstellungszeitraum auf deren
Finanzierung entfallen, einbezogen (§ 255 Abs. 3 HGB,
§ 284 Abs. 2 Nr.4 HGB n.F.).
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und das
restliche
Umlaufvermögen wurden mit dem Nennbetrag bzw.
dem beizulegenden Wert angesetzt.
Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde mit einer
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Bei der Bewertung von
Rückstellungen werden erwartete Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und Verpflichtungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem
laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§253
Abs. 2 HGB).
Die
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über dem Erfüllungsbetrag lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
IV. Angaben zur Bilanz
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
in Höhe von EUR 175.784,16 (Vorjahr: EUR 111.375,26)
haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die
sonstigen Verbindlichkeiten haben zum Bilanzstichtag eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von EUR
132.242,98 (Vorjahr: EUR 129.431,65) und in Höhe von
EUR 58.917,09 (Vorjahr: EUR 122.158,39) eine Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr. Von den sonstigen
Verbindlichkeiten entfallen auf Steuern EUR 63.356,01
(Vorjahr: EUR 58.881,04) und auf Verbindlichkeiten im
Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 840,53 (Vorjahr: EUR
120,00).
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Am Bilanzstichtag bestanden
Bürgschaftsverpflichtungen in Höhe von EUR
81.785,10 (Vorjahr: EUR 127.429,28).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen § 285 Nr. 3a
HGB n.F.
Es bestehen finanzielle Verpflichtungen im Sinne von
§ 285 Nr. 3a HGB aus Miet- und Leasingverpflichtungen
in Höhe von EUR 177.579,00 (Vorjahr: EUR 59.193,00)
und davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in
Höhe von EUR 78.924,00 (Vorjahr: Euro 59.193,00).
Sonstige Angaben
Herr Frank Benzinger, Diplom-Ingenieur (FH),
Ammerbuch und Frau Maria Brandenberger, Ammerbuch
(Eintragung am 04.03.2020) wurden zum jeweils
alleinvertretungsberechtigten Vorstand bestellt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB (nur der Fall der
Mehrvertretung) befreit.
Den Herren Timo Frasch, Herrenberg, Bernd Reinhardt,
Grafenberg und Hendrik Wagener, Ammerbuch wurde
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen
erteilt; die Eintragung im Handelsregister erfolgte am
04.03.2020.
Der Jahresabschluss wurde am 07.07.2022 festgestellt
Ammerbuch-Altingen, den 07.07.2022
gez. die Vorstände Maria Brandenberger Frank
Benzinger
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