HAWO Bau
Bauträger GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
44.915,34 |
27.035,34 |
| I.
Sachanlagen |
44.913,34 |
27.033,34 |
| II.
Finanzanlagen |
2,00 |
2,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
150.176,44 |
101.632,84 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
128.209,12 |
92.869,77 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21.967,32 |
8.763,07 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
323.682,70 |
206.253,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
518.774,48 |
334.921,54 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
43.169,22 |
43.169,22 |
| III.
Verlustvortrag |
274.422,58 |
618.550,10 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
117.429,34 |
-344.127,52 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
323.682,70 |
206.253,36 |
| B.
Rückstellungen |
31.150,00 |
134.702,76 |
| C.
Verbindlichkeiten |
487.624,48 |
200.218,78 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
487.624,48 |
200.218,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
518.774,48 |
334.921,54 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist
gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai
2009 sowie den sie ergänzenden Bestimmungen des
Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) erstellt.
Die durch das BilMoG geänderten Vorschriften
wurden erstmals für das Geschäftsjahr 2010
angewandt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund
des Wahlrechts des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst.
Aufgrund der Größenmerkmale des § 267
Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft als kleine
Kapitalgesellschaft einzuordnen.
Für die vorliegende Offenlegungsfassung des
Jahresabschlusses wurden größenabhängige
Erleichterungen nach §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274 a
Nr. 1, 288 Abs. 1 und 326 HGB in Anspruch genommen. Der
Anhang enthält die danach verbliebenen Pflichtangaben
der §§ 284 und 285 HGB sowie die in der Bilanz
unterlassenen Pflichtangaben.
Auf die Erstellung eines Lageberichts hat die
Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
verzichtet.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden sowie Aufwendungen
und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und das Umlaufvermögen, das
Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
2.2
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn
sie am Abschlussstichtag realisiert waren.
Die einzelnen Posten sind wie folgt bewertet:
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten und,
soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibung sind die
Anschaffungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt
worden, in denen der Vermögensgegenstand
voraussichtlich genutzt wird. Dabei wurden lineare und,
falls höher, degressive Abschreibungen zu den auch
steuerlich zulässigen Sätzen vorgenommen.
Sachanlagen mit Anschaffungskosten ab 2008 bis EUR 150,00
und davor bis EUR 410,00 wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 und 2 a EStG).
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie liquide Mittel wurden
grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Im
Einzelfall wurde zur Berücksichtigung des
Ausfallrisikos oder eingetretener Wertminderungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung ermittelt bzw. in Höhe
des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags gebildet.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3.
Angaben zur Bilanz
Am Bilanzstichtag bestand eine noch nicht
ausgeschöpfte Kreditzusage der Gesellschaft an ein
verbundenes Unternehmen in Höhe von EUR 10.663,00.
Von den Verbindlichkeiten betreffen EUR 170.599,98
(Vorjahr: EUR 91.328,76) die Gesellschafterin.
Im Hinblick auf den Kapitalfehlbetrag hat die
Gesellschafterin die Deckung auch künftiger
Verbindlichkeiten (Patronatserklärung) und den
Rangrücktritt für ihre eigenen Forderungen mit
der Gesellschaft vereinbart.
4.
Sonstige Angaben
Mitglieder der Geschäftsführung
Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau
Helene Schuster, Kauffrau.
München, den 12. September 2011
HAWO Bau Bauträger GmbH
gez. Helene Schuster, Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung (§ 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2
HGB)
Der Jahresabschluss wurde am 20.09.2011 festgestellt.
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