Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 10637
Vorher
MEBU Wohn- und Gewerbebauten GmbHMEBU Bau-Service GmbHBRB Solarpark GmbH
Eingetragen
29.11.2005
Branche
Allgemeine GebäudereinigungErbringung von haushaltsbezogenen DienstleistungenHausmeisterdienste
Gegenstand
Die Übernahme von Hausmeistertätigkeiten, Reinigungs- und allgemeine Renovierungsarbeiten.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
B.R.B. Projektmanagement und Immobilienservice GmbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

B.R.B. Projektmanagement und Immobilienservice GmbH
Germany
26.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

BRB Haus-Service GmbH

Grünheide (Mark)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 2.469,00 12.759,00
I. Sachanlagen 2.469,00 12.759,00
B. Umlaufvermögen 702.107,85 772.867,33
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 124.757,80 647.285,09
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 577.350,05 125.582,24
Bilanzsumme, Summe Aktiva 704.576,85 785.626,33

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 32.560,66 32.560,66
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Bilanzgewinn 6.560,66 6.560,66
davon Gewinnvortrag 6.560,66 6.560,66
B. Rückstellungen 6.000,00 18.000,00
C. Verbindlichkeiten 666.016,19 735.065,67
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 666.016,19 735.065,67
Bilanzsumme, Summe Passiva 704.576,85 785.626,33

Anhang


zum 31. Dezember 2019

Allgemein

Der vorliegende Jahresabschluß wurde nach den Vorschriften der §§ 238 - 263 HGB aufgestellt sowie unter Berücksichtigung der speziellen Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 - 288 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkosten­verfahren erstellt.

Abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr sind nicht erfolgt.

Soweit Anhangsangaben in der Bilanz in Form von "Davon"-Ver­merken möglich sind, ist dies geschehen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

AKTIVSEITE

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die plan­mäßige Abschreibung, bewertet. Es wurde generell die lineare AfA-Methode angewendet. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

Für Anschaffungen, für die Sonderabschreibungen in Anspruch genommen wurden, ist die Dif­ferenz zwischen planmäßiger und erhöhter Abschreibung in die Sonderposten mit Rücklageanteil eingestellt (§ 281 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Aus Vereinfachungs­gründen wurde im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu entnehmen. Dort ist auch die Abschreibung des laufenden Geschäftsjahres in einer der Gliederung des Anla­gevermögens entsprechenden Aufgliederung angegeben (§ 268 Abs. 2 HGB).

Die unfertigen Leistungen sind mit den Herstellungskosten aktiviert. Bei der Ermittlung wurden die Material- und Fertigungskosten sowie angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsge­meinkosten berücksichtigt. Die Bewertung steht im Einklang mit R 33 EStR (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw. mit den niedrige­ren Wiederbeschaffungskosten bewertet (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind aus­gehend vom Nennwert unter Beachtung eines eventuellen Ausfall­risikos bewertet worden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

PASSIVSEITE

Rückstellungen für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten, unterlassene Instandhaltung und drohende Verluste aus schwe­benden Geschäften sind gebildet worden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betref­fenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. So­fern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wur­den die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die Aufschlüsselung der einzelnen Bilanz und Gewinn- und Verlust­rechnungspositionen befindet sich als Kontennachweis im An­schluß an die Gewinn- und Verlustrechnung.

gez. Susanne Menk
Geschäftsführer  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.07.2020 festgestellt.

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