HOKEN
IMMOBILIEN- UND VERSICHERUNGSMAKLER GmbH
Viersen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6,00 |
6,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
5,00 |
5,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
53.842,40 |
53.070,26 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
52.165,00 |
48.958,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.677,40 |
4.112,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
53.848,40 |
53.076,26 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
52.791,93 |
51.764,79 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.800,00 |
25.800,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-235,41 |
-235,41 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
27.227,34 |
26.200,20 |
| B.
Rückstellungen |
1.056,47 |
1.311,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
53.848,40 |
53.076,26 |
ANHANG FÜR
DAS GESCHÄFTSJAHR 2018
ALLGEMEINE ANGABEN
Der vorliegende Jahresabschluss der Fa. Hoken
Versicherungsmakler GmbH wurde gemäß
§ 242 ff. und 264 ff. HGB aufgestellt.
Für die Fa. Hoken Versicherungsmakler GmbH
gelten am Bilanzstichtag entsprechend § 267 Abs.
1 und Abs. 4 HGB für die Aufstellung des
Jahresabschlusses die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften.
Soweit Wahlrechte für Abgaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der § 266
und 275 Abs. 2 HGB. Die Vermögens- und Schuldpostens
sowie die Aufwendungen und Erträge sind in
den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zutreffend
zugeordnet.
Von den Erleichterungen des § 288 BGB wurde
Gebrauch gemacht.
Vorgänge von besonderer Bedeutung
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Die Bewertung der Vermögen- und Schuldposten
entspricht den Vorschriften der § 252 bis 256a HGB.
Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten richtet sich
Im Einzelnen nach folgenden Grundsätzen:
Das Finanzanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten angesetzt, vermindert um
außerplanmäßige Abschreibungen, soweit den
Finanzanlagen ein niedrigerer Wert beizulegen ist.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und
drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages
(d.h. einschließlich zukünftiger
Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre Geschäftsjahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Viersen, den 14.12.2019
Gez.
Robert Heinrichs
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2019 festgestellt.
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