Taxi Peters
GmbH
Marne
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.706,00 |
16.290,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7,00 |
7,00 |
| II.
Sachanlagen |
12.699,00 |
16.283,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
593.026,14 |
572.405,87 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
364.944,40 |
298.285,33 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
228.081,74 |
274.120,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
605.732,14 |
588.695,87 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
371.315,39 |
369.137,33 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
346.315,39 |
344.137,33 |
| B.
Rückstellungen |
93.253,90 |
101.545,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
141.162,85 |
118.013,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
605.732,14 |
588.695,87 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Taxi Peters GmbH hat ihren Sitz in Marne. Sie ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter HRB
1889 ME eingetragen.
2. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen gemäß §§ 264, 274a,
276 und 288 HGB wurde grundsätzlich Gebrauch gemacht.
Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§
266 bzw. 275 HGB wurden unverändert angewandt.
3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allgemein
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden im Berichtsjahr
grundsätzlich beibehalten.
Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden linear abgeschrieben. Dabei wird die Nutzungsdauer
des jeweiligen immateriellen Vermögensgegenstandes
nach dessen Produktlebenszyklus oder dessen erwarteten
Synergieeffekten angesetzt, soweit diese verlässlich
geschätzt werden können. Ansonsten wird die
Nutzungsdauer gemäß § 253 Abs. 3 HGB
mit zehn Jahren angenommen.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu
Anschaffungskosten von € 800,00, die nach dem 31.
Dezember 2017 angeschafft worden sind, wurde die
Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG in
Anspruch genommen. Sie werden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.
Für vor dem 1. Januar 2018 angeschaffte geringwertige
Wirtschaftsgüter wurde die ursprüngliche Grenze
von € 410,00 angewendet.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Warenvorräte erfolgte zu
Anschaffungskosten. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
bilanziert. Es wurde bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen eine Pauschalwertberichtigung in Höhe
von 1 % des restlichen Nettobetrages vorgenommen. Das
Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten sind mit den Nennwerten angesetzt.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt worden.
4. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Zusammensetzung und die Entwicklung der
immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen sind aus dem Anlagenspiegel (
Anlage 1/Blatt 7) ersichtlich.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von
141.162,85 € (Vorjahr 118.013,54 €) eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem
bis fünf Jahren und mehr als fünf Jahren sind
nicht vorhanden.
5. Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Anzahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug
113 (Vorjahr 103).
sonstige Berichtsbestandteile
gezeichnet Stefan Peters
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.06.2024
festgestellt.
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