Arion Communications Beteiligungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jennifer Vierling seit 8.2.2021 | Prokura |
Martin Vierling seit 12.7.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VIERLING Communications GmbHEbermannstadtJahresabschluss zum 31. Dezember 2010BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010A K T I V A
P A S S I V A
ANHANG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2010 BIS 31.
DEZEMBER 2010
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS 1 Grundsätzliche Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften sowie bestimmten Personenhandelsgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268-274a, 276-278 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256 HGB erstellt. 2. Darstellungsstetigkeit Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der Bilanz, wurde bis auf die nachstehende Ausnahme entsprechend dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2009 beibehalten. Angabe der Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit Die kreditorischen Debitoren wurden erstmals im Berichtsjahr unter der Position "sonstige Verbindlichkeiten" sowie die debitorischen Kreditoren unter der Position "sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen. 3. Vergleichbarkeit mit Vorjahr Soweit sich durch das BilMoG Änderungen bei Ansatz und Bewertung von Bilanzpositionen ergeben haben, wurden die Vorjahreswerte nicht an die geänderten Ansatz- und Bewertungsmethoden angepasst. Änderungen im Ausweis der Vorjahresbeträge in der Gewinn- und Verlustrechnung wurden ebenfalls nicht vorgenommen. B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungsmethoden Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Die Ansatzwahlrechte wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert ausgeübt. 2. Bewertungsmethoden Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt: ANLAGEVERMÖGEN Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den zulässigen Höchstsätzen. Die Vermögensgegenstände werden linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter wurden im Zugangsjahr auf einem Sammelposten aktiviert, welcher über 5 Jahre abgeschrieben wird. UMLAUFVERMÖGEN Vorräte sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen oder Barwerten angesetzt. Auf fremde Währung lautende Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden gemäß § 256 a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet und unter Beachtung des Anschaffungskostenprinzips (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB) und des Realisationsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) bewertet. Kurzfristige Posten mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr werden gemäß § 256 a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten bewertet. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG resultiert aus dem rechnerischen Überschuss der Schulden über die Vermögensgegenstände einschließlich der Bilanzierungshilfen und Rechnungsabgrenzungsposten. RÜCKSTELLUNGEN wurden in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag dotiert und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens bei Zugrundelegung eines Zinssatzes von 5,17 % auf Basis der Richttafeln 2005 G von Prof. Klaus Heubeck mit dem Barwert bewertet. Für den zugrunde gelegten Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsrückstellung wurde der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre für die angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Die Übergangsvorschrift des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB, die die Möglichkeit der Verteilung des Aufwands über einen Zeitraum von 15 Jahren ermöglicht, wurde nicht in Anspruch genommen. Durch die erstmalige Anwendung der Bestimmungen des BilMoG hat sich bei der Bewertung der Rückstellungen für Pensionen ein Zuführungsbetrag in Höhe von 16 TEUR ergeben. Dieser wurde in Anwendung der Bestimmung in Artikel 67 Abs. 7 EGHGB ergebniswirksam unter dem Posten "außerordentliche Aufwendungen" ausgewiesen. VERBINDLICHKEITEN sind mit dem Erfüllungsbeträgen angesetzt. Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten, werden gemäß § 256 a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag, unter Beachtung des Anschaffungskostenprinzips (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB) und des Realisationsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) bewertet. Kurzfristige Posten mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Grundlagen der Währungsumrechnung Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt. C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Restlaufzeiten
2. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 112.464,70 auf. Zur Beseitigung der buchmäßigen Überschuldung trat die VIERLING PRODUCTION GmbH im Jahr 2010 mit einer Forderung in Höhe von EUR 150.000,00 gegen die VIERLING Communications GmbH in einem etwaigen Insolvenzverfahren hinter sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen anderen Gläubiger der VIERLING Communications GmbH im Rang hinter die Gläubiger i. S. d. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO zurück. Die VIERLING PRODUCTION GmbH darf ihre Forderungen solange und soweit nicht geltend machen, wie das ernsthafte Einfordern von Zahlungen hierauf zur Zahlungsunfähigkeit oder zu einer Überschuldung der Schuldnerin i. S. d. § 19 InsO führen würden. Damit wurde die buchmäßige Überschuldung der Gesellschaft zum 31.12.2010 beseitigt. 3. Aktive latente Steuern Von dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Ausweis von aktiven latenten Steuern wurde nicht Gebrauch gemacht. 4. Verbindlichkeiten Restlaufzeiten
D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Außerordentliches Ergebnis Außerordentliche Aufwendungen Im Rahmen der Anpassung der Pensionsrückstellungen nach BiLMoG wurden die Zuführungen in Höhe von TEUR 16 als außerordentlicher Aufwand erfasst. Von dem Verteilungswahlrecht der Pensionsrückstellung wurde nicht Gebrauch gemacht, sodass der Zuführungsbetrag sofort in 2010 erfolgswirksam verbucht wurde. 2. Erträge aus Verlustübernahme Die Erträge aus Verlustübernahme betreffen die Verlustübernahme der VIERLING Holding GmbH & Co. KG aus der atypisch stillen Beteiligung in Höhe von insgesamt TEUR 57. E. SONSTIGE ANGABEN 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:
2. Gesellschaftsorgane Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr: Manfred Vierling, Dipl.-Ing., Ebermannstadt Werner Vierling, Dipl.-Ing., Ebermannstadt Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Wolfgang Peter, Dipl.-Ing. (FH), Gößweinstein (am 26.10.2011 ausgeschieden) Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft zusammen mit einem Geschäftsführer oder mit einem Prokuristen. 3. atypisch stille Beteiligung Die VIERLING Holding GmbH & Co. KG hatte sich zum 31. Dezember 2007 im Rahmen einer atypisch stillen Beteiligung zur Verlustübernahme gegenüber der Gesellschaft in Höhe von insgesamt EUR 1.500.000,00 verpflichtet. Da das Jahr 2008 einen weiteren Verlust vorsah, war zur Vermeidung einer Überschuldung ein weiterer Betrag der Gesellschafterin erforderlich. Hierzu hatte sich die Gesellschafterin am 31. Januar 2008 im Rahmen der bestehenden atypisch stillen Beteiligung zu einer weiteren Verlustübernahme gegenüber der Gesellschaft in Höhe von EUR 500.000,00 verpflichtet; zum 31. Januar 2008 bestand somit ein Gesamtbetrag der atypisch stillen Beteiligung in Höhe von EUR 2.000.000,00. Mit Vertrag vom 30.03.2008 hat die Gesellschafterin den Betrag der atypischen stillen Beteiligung um EUR 650.000,00 auf EUR 2.650.000,00 erhöht. Von der vereinbarten atypisch stillen Beteiligung in Höhe von EUR 2.650.000,00 wurden bis zum 31. Dezember 2010 EUR 2.620.000,00 durch die VIERLING Holding GmbH & Co. KG erbracht. F. UNTERSCHRIFT GEMÄß § 245 HGB VIERLING Communications GmbH, Ebermannstadt Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 Ebermannstadt, im Juni 2011 mit Änderungen vom Juli 2012
WEITERE
BESTANDTEILE
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis Dezember 2010 wurde am 25.07.2012 festgestellt. |
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