Elektronik Test GmbHLiquidiert
Steigerwaldstraße 29, 70469 Stuttgart, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manfred Lechner seit 4.1.2024 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Ralf Lechner | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Elektronik Test GmbHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
Anhang für Offenlegungszwecke zum 31. Dezember 2011Elektronik Test GmbH, Test von Elektronikbaugruppen, Steigerwaldstr. 29, 70469 StuttgartInhaltsverzeichnis:
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Firma Elektronik Test GmbH auf den 31. Dezember 2011 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt. Angaben zur Form und Gliederung der Bilanz, sowie der Gewinn- und Verlustrechnung Bei der Firma Elektronik Test GmbH handelt es sich nach den Zahlen des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 um eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Umsatzerlöse liegen unter 9,680 Millionen €, die Bilanzsumme liegt unter 4,840 Millionen €, so dass 2 der 3 Grenzkriterien gem. § 267 Abs. 1 HBG nicht überschritten wurden. Die Bilanz wurde in der nach § 266 HGB vorgeschriebene Form aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Firma Elektronik Test GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend waren auch die Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Anlagevermögen: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung vermindert. Die beweglichen Anlagegüter wurden nach der Maßgabe der steuerlich zulässigen Nutzungsdauer abgeschrieben, wobei die Abschreibung gem. § 7 Abs. 1 S. 4 EStG zeitanteilig vorgenommen wurde. Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 410,00 (Geringwertige Wirtschaftsgüter) wurde die Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen und im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben. Abschreibung gem. § 268 Abs. 2 HGB Die Abschreibungen des Geschäftsjahres betragen auf:
Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen, Rückstellungen für latente Steuern und die sonstigen Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren gem. § 285 S. 1 Nr. 1 a HGB betragen € 51.129,19. Sonstige Pflichtangaben Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG: Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgend aufgeführten Forderungen und Verbindlichkeiten: Forderungen:
Verbindlichkeiten:
Angaben über die Mitglieder des Unternehmensorgan gem. § 285 S. 1 Nr. 10 HGB Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer
geführt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Stuttgart, den 24.10.2012 gez. Manfred Lechner, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 24.10.2012 festgestellt. |
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