Serr
GmbH
Haßloch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.782,30 |
| B.
Anlagevermögen |
31.542,10 |
67.114,63 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,50 |
1,50 |
| II.
Sachanlagen |
31.540,60 |
34.343,60 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
32.769,53 |
| C.
Umlaufvermögen |
162.726,41 |
197.220,66 |
| I.
Vorräte |
144.800,00 |
153.600,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
16.319,67 |
16.509,45 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.606,74 |
27.111,21 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
17,28 |
100,00 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
14.849,36 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
209.135,15 |
277.217,59 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
27.173,01 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
13.217,70 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
12.557,47 |
12.557,47 |
| III.
Bilanzverlust |
40.624,53 |
11.384,46 |
| davon
Verlustvortrag |
11.384,46 |
-3.589,01 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
14.849,36 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
47.000,01 |
83.154,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
162.135,14 |
166.890,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
209.135,15 |
277.217,59 |
Anhang
1. Anwendung des Handelsgesetzbuches
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 der
,Serr GmbH Haßloch (Pfalz), ist nach den §§
242, 264 ff. des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der
Vorschriften für große Kapitalgesellschaften
aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die auf den Vorjahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden, falls nicht durch
die Neufassung des Handelsgesetzbuches zwingend
Abweichungen verlangt wurden, beibehalten.
Nach Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB weisen wir darauf
hin, dass sich folgende Anpassungen auf Grund der
erstmaligen Anwendung des BilMoG ergeben haben:
- Die Rückdeckungsversicherung wurde
gemäß § 255 Abs. 4 HGB, zum beizulegenden
Zeitwert, bewertet.
- Die Pensionsrückstellung wurde
gemäß § 253 Abs. 1 und 2 HGB bewertet.
- Im Berichtsjahr fand erstmalig
die Saldierungsmethode gemäß § 246 Abs. 2
HGB Anwendung.
Die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten
Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen
Reihenfolge aufgenommen worden.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind nach
den handelsrechtlichen und ertragsteuerlichen
Grundsätzen ausgerichtet worden.
Die Abschreibung bei beweglichen
Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens erfolgt
monatsgenau. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden
nach den Maßgaben des § 6 Abs. 2 und 2 a EStG
abgeschrieben. Es wurden keine weiteren Abschreibungen nach
steuerrechtlichen Sondervorschriften vorgenommen.
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte
bezüglich der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu
Einstandspreisen, der unfertigen Erzeugnisse unter
Berücksichtigung des Fertigungsgrads der Produkte zu
Herstellungskosten bzw. mit dem zum Bilanzstichtag
niedrigeren beizulegenden Wert und bezüglich der
fertigen Erzeugnisse zu Herstellungskosten unter Beachtung
des Niederstwertprinzips.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit den Nominalwerten
angesetzt.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1 % auf die Netto-Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
Nach § 274 a Nr. 5 HGB wurden die
Befreiungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften wahrgenommen.
Die Pensionsverpflichtungen wurden, gemäß
des § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB, mit dem nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten
Teilwert, auf der Basis eines durchschnittlichen
Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahren, angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind
mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) .
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag (§253 Abs. 1 Satz 2 HBG)
angesetzt.
3. Angaben zu den Positionen der Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Die Rückdeckungsversicherung hatte zum
Bilanzstichtag einen Zeitwert in Höhe von
Euro
39.493,99. Im Berichtsjahr erfolgte Saldierungen
gemäß § 246 Abs. 2 HGB. Der Ausweis erfolgt
unter der Bilanzposition Rückstellungen für
Pensionen.
Die Pensionsverpflichtungen wurden gemäß
des § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB i.V.m. den Richttafeln
2005 G nach dem Teilwertverfahren mit
Euro
82.194,00 bewertet. Dieser Bewertung wurde ein
Rechnungszinssatz in Höhe von 5,15 % zugrunde gelegt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen Euro
129.427,55 (Vorjahr: Euro 128.221,28).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr betragen TEuro
32,1 (Vorjahr: TEuro 34,2).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren betragen Euro
129.427,55 (Vorjahr: Euro 128.221,28).
Als Sicherheit für die Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten dienen Buchgrundschulden,
selbstschuldnerische Bürgschaften und eine Abtretung
der Todesfallansprüche.
4. Sonstige Angaben
Geschäftsführer im Wirtschaftsjahr 2010
waren Herr Paul Serr und Herr Oliver Serr.
Die Geschäftsführer sind allein
vertretungsberechtigt und unterliegen nicht den
Beschränkungen des § 181 BGB.
Von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB wird
Gebrauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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