ODIN
Softwareberatung GmbH
Mayschoß
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
872.764,72 |
835.551,55 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
72.877,00 |
81.507,00 |
| II.
Sachanlagen |
799.887,72 |
754.044,55 |
| B.
Umlaufvermögen |
567.065,15 |
439.908,60 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
394.439,48 |
437.562,34 |
| davon
gegen Gesellschafter |
256.085,87 |
277.845,43 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
172.625,67 |
2.346,26 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.901,89 |
|
| Aktiva |
1.441.731,76 |
1.275.460,15 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
138.070,02 |
127.284,61 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.565,00 |
25.565,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
101.719,61 |
-220.412,74 |
| III.
Jahresüberschuss |
10.785,41 |
322.132,35 |
| B.
Rückstellungen |
575.133,28 |
547.115,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
728.528,46 |
601.060,04 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
195.892,60 |
44.652,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
532.635,86 |
556.407,57 |
| Summe
Passiva |
1.441.731,76 |
1.275.460,15 |
Anhang zum
31.12.2023
der
Odin Softwareberatung GmbH
1. Allgemeines
Der Jahresabschluss der Odin Softwareberatung GmbH,
Mayschoß, Amtsgericht Koblenz, HRB 23802 für das
Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches erstellt.
Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Der vorliegende Jahresabschluß wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften §§ 264 ff. HGB sowie den
Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde
gemäß § 264 Abs. 1 HGB verzichtet.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRuG) aufgestellt.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Darstellungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden werden stetig angewendet.
Sämtliche Vermögensgegenstände und
Schulden wurden zum 01. Januar des Geschäftsjahres aus
der Bilanz des Vorjahres übernommen.
Es werden selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände in Höhe von 72.877,00
Euro für Softwareentwicklungen ausgewiesen. Dieser
Betrag ist ausschüttungsgesperrt Diese werden auf 5
Jahre abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die
Abschreibung wird linear vorgenommen. Von dem
Bewertungswahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG
wird Gebrauch gemacht. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,00
werden im Jahr des Zugangs sofort in voller Höhe
abgeschrieben.
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert
bewertet.
Flüssige Mittel werden zu Nennbetrag angesetzt.
Der Saldo der Gesellschafterverrechnungskonten zum
31.12.2023 betragen insgesamt 256.085,87 EUR ( VJ
277.845,43EUR).
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu
Einkaufspreisen bewertet.
Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der
neuen Fassung des
§ 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist
hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem.
§ 253 Abs. 1 HGB.
Die Pensionsrückstellung beinhaltet eine
Rückstellung für einen Geschäftsführer,
die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen
errechnet wurde. Die Rückstellung wurde
gemäß BilRuG unter Verwendung des
Teilwertverfahrens ohne Fluktuation mit einem Rechnungszins
von 1,74 % berechnet. Es wurden Gehaltssteigerungen von 0 %
und eine Rentendynamik von 0 % berücksichtigt. Die
Richttafeln 2018G von Dr. Klaus Heubeck kamen zur
Anwendung. Von der ratierlichen Ansammlung gem. Art. 67 I
EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Der noch nicht verteilte
Unterdeckungsbetrag beträgt 179,00 Euro.
Aufgrund der Änderung des § 253 Abs. 2 HGB
besteht eine Ausschüttungssperre gem § 253 Abs. 6
HGB in Höhe von 179,00 Euro.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, ihre
Restlaufzeiten, die gesicherten Beträge und die Art
der Sicherheiten ergeben sich aus dem nachfolgenden
Verbindlichkeitenspiegel:
Restlaufzeiten
Bis 1
bis
Über davon
|
|
1 Jahr
|
5 Jahre
|
5 Jahre
|
Gesamt
|
Gesichert
|
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
1
|
Verbindlichkeiten
Kreditinstitute
|
26
|
103
|
412
|
541
|
541
|
2
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
176
|
0
|
0
|
176
|
0
|
3
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
11
|
0
|
0
|
11
|
0
|
|
|
213
|
103
|
412
|
728
|
541
|
3. Geschäftsführung
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer ist Herr Bert Lohmer, Kaufmann,
Kirchsahr.
Herr Lohmer ist von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Bert
Lohmer
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.03.2025
festgestellt.
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