LE-Soft GmbHLiquidiert
In Hofwiesen 14, 70794 Filderstadt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LE-Soft GmbHFilderstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der Firma LE-Soft GmbH wird nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 erstellt. Der Vorjahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes vom 19.12.1985 erstellt. Die Vorjahreszahlen wurden gem. Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst; sie sind daher nur eingeschränkt vergleichbar. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 1. Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein, so dass die Bilanzkontinuität gewahrt wurde. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird von der Fortführung der Unternehmertätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen, soweit dies bei Bilanzerstellung ersichtlich war. Die Aktiv- und Passivposten sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Die Bewertung erfolgte unter Beachtung kaufmännischer Vorsichtsprinzipien. Insbesondere sind alle erkennbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Gewinne sind berücksichtigt worden, soweit sie am Abschlussstichtag realisiert waren. 2. Aktiva Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nominalwert angesetzt. 3. Passiva Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gemäß § 249 Abs. 1 HGB. Sie sind mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. III. Sonstige Angaben Geschäftsführung Geschäftsführer war während des ganzen Geschäftsjahres 2010 Herr Henry Steinmetz
Filderstadt, den 28.03.2012 Henry Steinmetz sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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