Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 15488
Vorher
Kliniken Erlabrunn gemeinnützige GmbH
Eingetragen
21.4.1998
Branche
Vorsorge- und RehabilitationsklinikenErbringung von ergotherapeutischen DienstleistungenStationäre Einrichtungen zur palliativen Pflege
Gegenstand
Betrieb von Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung - namentlich der Kliniken Erlabrunn - sowie anderer Einrichtungen der ambulanten, teilstationären und stationären Rehabilitation und vergleichbarer Einrichtungen und Hilfsangebote im Sozialund Gesundheitswesen und von entsprechenden Ausbildungsstätten. Die Gesellschaft dient der stationären, teilstationären und ambulanten Untersuchung, Behandlung und Pflege von Patienten sowie der Heilung und Rehabilitation von kranken und hilfsbedürftigen Menschen, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Auch widmet sich die Gesellschaft im Rahmen der Gesundheitsförderung der Prävention von Krankheiten. Insofern beruft sich die Gesellschaft auf die für Tendenzbetriebe und Tendenzschutz typische karitative und mildtätige Aufgabenstellung. Die Gesellschaft kann auch medizinische Versorgungszentren nach § 95 SGB V betreiben, an der integrierten Versorgung teilnehmen, ambulante Hospizdienste oder stationäre Hospize sowie Sozialstationen betreiben und weitere Sozialdienste anbieten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Katja Rummrich
seit 4.7.2025
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

75.00% identifiziert25.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
75.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Kliniken Erlabrunn GmbHEigenbeteiligung
25.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Breitenbrunn
120.000 €
75.00%
Germany
40.000 €
25.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kliniken Erlabrunn GmbH (vormals: Kliniken Erlabrunn gemeinnützige GmbH)

Breitenbrunn/Erzgeb.

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVSEITE

31.12.2023 31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen 1.044.649,00 872.045,00
2. Geschäfts- oder Firmenwert 141.629,00 167.034,00
1.186.278,00 1.039.079,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten 19.500.608,61 15.926.411,59
2. Technische Anlagen 674.531,00 802.250,00
3. Einrichtungen und Ausstattungen 5.296.386,40 5.360.608,57
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 111.138,86 2.937.859,01
25.582.664,87 25.027.129,17
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.942.518,53 1.967.518,53
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 195.000,00
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 184.808,00 174.580,00
2.127.326,53 2.337.098,53
28.896.269,40 28.403.306,70
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 526.297,83 598.459,94
2. Unfertige Leistungen 194.511,76 283.530,40
720.809,59 881.990,34
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9.873.781,52 7.820.979,60
2. Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 4.285.988,80 9.230.448,97
davon nach der BPflV/KHEntgG € 1.456.210,00 (5.477.479,71)
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 15.574,33 36.609,36
4. Sonstige Vermögensgegenstände 3.702.272,59 1.831.537,74
17.877.617,24 18.919.575,67
III. Wertpapiere des Umlaufvermögens 3.039.789,56 2.029.908,77
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 6.083.572,29 9.599.029,82
27.721.788,68 31.430.504,60
C. Rechnungsabgrenzungsposten 173.679,62 59.909,21
56.791.737,70 59.893.720,51
Treuhandvermögen 3.518.962,02 3.518.962,02

PASSIVSEITE

31.12.2023 31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 160.000,00 160.000,00
Abzüglich
Nennbetrag eigener Anteile - 40.000,00 - 40.000,00
Ausgegebenes Kapital 120.000,00 120.000,00
II. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 38.811.590,59 37.121.136,05
III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) - 367.725,07 2.790.454,54
38.563.865,52 40.031.590,59
B. Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens
1. Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG 9.163.853,26 8.918.248,84
2. Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand 48.368,00 192.435,00
3. Sonderposten aus Zuwendungen Dritter 5.777,60 6.162,60
9.217.998,86 9.116.846,44
C. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 782.719,69 2.618.599,31
2. Sonstige Rückstellungen 2.645.296,78 2.172.854,20
3.428.016,47 4.791.453,51
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.094.098,36 1.226.878,76
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 1.094.098,36 (1.226.878,76)
2. Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 3.238.817,71 3.362.704,72
davon nach der BPflV/KHEntgG € 317.238,00 (47.752,00)
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 3.238.817,71 (3.362.704,72)
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 184.513,24 278.199,66
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 184.513,24 (278.199,66)
4. Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens 5.000,35 136.927,39
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 5.000,35 (136.927,39)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 1.059.427,19 949.119,44
davon aus Steuern € 587.811,17 (515.806,72)
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 1.059.427,19 (949.119,44)
5.581.856,85 5.953.829,97
56.791.737,70 59.893.720,51
Treuhandverbindlichkeiten 3.518.962,02 3.518.962,02

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023 2022
1. Erlöse aus Krankenhausleistungen 47.518.735,34 49.791.113,14
2. Erlöse aus Wahlleistungen 321.279,64 274.847,84
3. Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses 4.506.314,61 4.313.127,82
4. Nutzungsentgelte der Ärzte 38.939,10 43.721,24
4a. Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten 3.379.611,14 4.526.148,70
davon aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre € 48.236,41 (258.893,82)
5. Erhöhung (+) oder Verminderung (-) des Bestands an unfertigen Leistungen - 89.018,64 95.274,09
6. Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand, soweit nicht unter Nr. 12 2.797.759,84 819.591,60
7. Sonstige betriebliche Erträge 752.685,77 1.370.117,07
8. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 34.352.389,85 32.214.145,03
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 6.103.496,61 6.122.380,01
davon für Altersversorgung € 253.926,20 (271.461,75)
40.455.886,46 38.336.525,04
9. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 6.520.880,38 6.849.206,64
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 5.893.116,83 5.664.612,12
12.413.997,21 12.513.818,76
Zwischenergebnis 6.356.423,13 10.383.597,70
10. Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen 2.031.922,72 4.484.652,37
davon Fördermittel nach dem KHG € 2.031.922,72 (4.484.652,37)
11. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens 2.332.369,59 1.564.049,91
12. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens 2.061.106,66 4.484.910,37
13. Aufwendungen für nach dem KHG geförderte, nicht aktivierungsfähige Maßnahmen 710.343,79 126.296,10
1.592.841,86 1.437.495,81
14. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 3.037.778,08 2.737.363,71
15. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.339.013,11 5.420.674,26
16. Erträge aus Beteiligungen 0,00 112.500,00
davon aus verbundenen Unternehmen € 0,00 (112.500,00)
17. Erträge aus Wertpapieren und aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 53.235,77 53.204,00
18. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 45.762,52 21.500,18
19. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 21.177,93 447.985,94
20. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 36.912,63 5.633,00
40.907,73 - 266.414,76
21. Steuern - 18.893,40 606.186,24
davon vom Einkommen und vom Ertrag € -21.510,80 (605.096,84)
22. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) - 367.725,07 2.790.454,54

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB und ist unter der Nummer HRB 15488 im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz eingetragen.

Der Jahresabschluss ist nach den Bestimmungen der Krankenhaus-Buchführungsverordnung und des Handelsgesetzbuches sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt und gegliedert.

Im Berichtsjahr wurden zur besseren Darstellung folgende Ausweisanpassungen im Vorjahr vorgenommen:

Position T€
Forderungen Lieferungen und Leistungen + 690
sonstige Vermögensgegenstände - 690
Steuern -6
Zinsen und ähnliche Aufwendungen + 6

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Anlagevermögen wird zu historischen Anschaffungskosten, vermindert, um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Bei der Bemessung der Abschreibungen wurde auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer angelehnt an die steuerlichen AfA-Tabellen abgestellt. Für Gebäude liegt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zwischen 25 und 40 Jahren. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Bezüglich der geringwertigen Anlagegüter findet die Regelung des § 6 Abs. 2a EStG analog Anwendung.

Die als Praxiswerte ausgewiesenen entgeltlich erworbenen Geschäfts- und Firmenwerte, werden nach § 253 Abs. 3 HGB planmäßig linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben. Die Nutzungsdauer von zehn Jahren wurde auf Basis der erwarteten Bindungsdauer des Patientenstamms der übernommenen Arztsitze ermittelt.

Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten bewertet. Die Bewertung der unfertigen Leistungen (Überlieger am Jahresende) erfolgte unter Beachtung des Grundsatzes der verlustfreien Bewertung auf Basis der Kalkulation des InEK.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden ebenso wie die Geldmittel mit ihren Nominalbeträgen angesetzt. Bei den Forderungen wurden im erforderlichen Umfang Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen.

Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Das vollständig erbrachte gezeichnete Kapital wird gemäß § 272 HGB zum Nennwert bilanziert.

Bei dem Ansatz der krankenhausspezifischen Sonderposten wurden die Einzelvorschriften des § 5 Abs. 2-5 KHBV beachtet. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden in Übereinstimmung mit dem Anlagevermögen gebildet und entsprechend den Abschreibungen aufgelöst.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem laufzeitadäquaten Zinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Veränderungen der Bewertungsmethoden wurden nicht vorgenommen.

II. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ

Der Anlagennachweis gemäß Anlage 3 der KHBV ist diesem Anhang abschließend beigefügt. Er wurde um immaterielle Vermögensgegenstände sowie die Finanzanlagen erweitert.

Die Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von T€ 1.000,0 eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen wie im Vorjahr den Leistungsaustausch mit den Tochtergesellschaften.

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt zusammen:

T€ 2022 2023
Urlaubsverpflichtungen 390,3 471,0
Überstundenverpflichtungen 503,9 481,6
Erfolgsabhängige Einkommensbestandteile 166,5 0
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen 552,0 252,8
Erlösrisiken 199,3 304,7
Unterlassene Instandhaltung 170,4 110,0
Übrige 190,4 1.025,2
2.172,8 2.645,3

Die zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind nicht besichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren wie im Vorjahr aus Lieferungen und Leistungen.

III. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die Umsatzerlöse gliedern sich nach Tätigkeitsbereichen wie folgt:

T€ 2022 2023
Erlöse aus Krankenhausleistungen 49.791,1 47.518,7
Erlöse aus Wahlleistungen 274,8 321,3
Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses 4.313,1 4.506,3
Nutzungsentgelte der Ärzte 38,9 42,9
Erlöse aus Anschlussheilbehandlung 2.043,7 2.173,5
Erlöse aus Hospizleistungen 767,0 0
Sonstige Umsatzerlöse 1.720,3 1.202,2
58.948,9 55.764,8

Periodenfremde Erträge, die unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen werden, fielen insgesamt in Höhe von T€ 522,8 an, davon entfallen T€ 377,3 auf die Auflösung von Rückstellungen.

Periodenfremde Erträge aus Umsatzerlösen fielen im Geschäftsjahr in Höhe von T€ 48,2 an, welche vollständig aus Erträgen aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre resultieren. Weiterhin fielen periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 304 aus Energiezuschüssen, welche unter den Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand ausgewiesen sind, an.

Periodenfremde Aufwendungen, enthalten in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen, fielen in Höhe von T€ 123,0 an.

IV. ERGÄNZENDE ANGABEN

Nicht bilanzierte Geschäfte im Sinne von § 285 Nr. 3 HGB

Nicht in der Bilanz erfasste Geschäfte, die wesentlich für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft sind, bestanden im Berichtsjahr nicht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse

Die Gesellschaft hat einen Erbbaurechtsvertrag mit dem Landkreis Aue-Schwarzenberg über die Nutzung des ehemaligen Landkreiskrankenhauses Erlabrunn abgeschlossen. Das Erbbaurecht hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2047; der jährliche Erbbauzins beläuft sich auf T€ 78,8. Somit besteht über die Laufzeit eine Gesamtverpflichtung in Höhe von T€ 1.891,2.

Leitungs- und Aufsichtsorgane und ihre Bezüge

Organe der Gesellschaft sind:

 

die Gesellschafterversammlung,

 

der Aufsichtsrat,

 

die Geschäftsführung.

Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:

 

Ernst Förster, Geschäftsführer, Schwarzenberg, Vorsitzender,

 

Andreas Modes, Angestellter, Schneeberg, stellvertretender Vorsitzender,

 

Dr. Christian Mühlig, Zahnarzt, Johanngeorgenstadt.

Der Aufsichtsrat erhielt im Berichtsjahr für seine Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung von insgesamt T€ 1,5.

Die Geschäftsführung wird seit dem 1. Juli 2015 von Dipl.-Ök. Heidrun Ballmann, Breitenbrunn, und Dr. oec. Constanze Fisch, Chemnitz, wahrgenommen.

Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird analog § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Durchschnittliche Zahl der in 2023 beschäftigten Arbeitnehmer

Zum 31.12.2023 waren 589 Arbeitnehmer ohne Aushilfen und Auszubildende beschäftigt, die sich auf die folgenden Dienstarten verteilen:

Ärztlicher Dienst 86
Pflegedienst 230
Medizinisch-technischer Dienst 116
Funktionsdienst 81
Verwaltungsdienst 50
Übrige 26
589

Honorar des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB

Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers setzt sich wie folgt zusammen:

T€
Honorar für
- Abschlussprüfungsleistungen 51,6
- Steuerberatungsleistungen 20,0
- Sonstige 4,7
76,3

Beteiligungen

Die Gesellschaft war zum Bilanzstichtag zu 90,0 % an der DSB Dienstleistungs-, Service- und Bildungsgesellschaft mbH Erlabrunn, Breitenbrunn, beteiligt. Das Stammkapital beträgt T€ 25,0 (davon € 2.250,0 eigene Anteile), das Eigenkapital zum 31. Dezember 2023 T€ 1.589,3 und das Jahresergebnis 2023 T€ 56,5.

Die Gesellschaft war im Berichtsjahr zu 100,0 % an der MVZ der Kliniken Erlabrunn GmbH, Breitenbrunn, beteiligt. Diese wurde mit Wirkung zum 31.12.2023 aufgelöst.

Die Gesellschaft war zum Bilanzstichtag zu 100,0 % an der Erzgebirgs-Hospiz-Erlabrunn gGmbH Breitenbrunn, beteiligt. Das Stammkapital beträgt T€ 25,0 das Eigenkapital zum 31. Dezember 2023 T€ 377,9 und das Jahresergebnis 2023 T€ 17,7.

Gewinnverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag mit den Gewinnrücklagen zu verrechnen.

 

Breitenbrunn, den 26. April 2024

Kliniken Erlabrunn GmbH

Heidrun Ballmann

Dr. Constanze Fisch

Anlagennachweis zum 31. Dezember 2023

Entwicklung der Anschaffungswerte
Bilanzposten Anfangsstand Zugänge
2 3
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen 4.119.778,10 586.731,08
2. Geschäfts- oder Firmenwert 398.297,00 0,00
4.518.075,10 586.731,08
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstückgleiche Rechte mit Betriebsbauten 31.826.531,03 0,00
2. Technische Anlagen 4.043.777,96 0,00
3. Einrichtungen und Ausstattungen 29.756.327,25 1.280.066,43
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.937.859,01 1.883.906,27
68.564.495,25 3.163.972,70
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.967.518,53 0,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 555.000,00 6.380,25
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 198.000,00 2.000,00
2.720.518,53 8.380,25
75.803.088,88 3.759.084,03
Entwicklung der Anschaffungswerte
Bilanzposten Umbuchungen Abgänge Endstand
4 5 6
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen 0,00 18.535,22 4.687.973,96
2. Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0,00 398.297,00
0,00 18.535,22 5.086.270,96
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstückgleiche Rechte mit Betriebsbauten 4.653.280,09 0,00 36.479.811,12
2. Technische Anlagen 43.555,17 0,00 4.087.333,13
3. Einrichtungen und Ausstattungen 13.791,16 499.870,57 30.550.314,27
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - 4.710.626,42 0,00 111.138,86
0,00 499.870,57 71.228.597,38
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 25.000,00 1.942.518,53
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 561.380,25 0,00
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 200.000,00
0,00 586.380,25 2.142.518,53
0,00 1.104.786,04 78.457.386,87
Entwicklung der Abschreibungen
Bilanzposten Anfangsstand Abschreibungen des Geschäftsjahres Zuschreibung Entnahme für Abgänge Endstand
7 8 9 10 11
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen 3.247.733,10 409.693,08 0,00 14.101,22 3.643.324,96
2. Geschäfts- oder Firmenwert 231.263,00 25.405,00 0,00 0,00 256.668,00
3.478.996,10 435.098,08 0,00 14.101,22 3.899.992,96
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstückgleiche Rechte mit Betriebsbauten 15.900.119,44 1.079.083,07 0,00 0,00 16.979.202,51
2. Technische Anlagen 3.241.527,96 171.274,17 0,00 0,00 3.412.802,13
3. Einrichtungen und Ausstattungen 24.395.718,68 1.352.322,76 0,00 494.113,57 25.253.927,87
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
43.537.366,08 2.602.680,00 0,00 494.113,57 45.645.932,51
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 360.000,00 0,00 0,00 360.000,00 0,00
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 23.420,00 2.000,00 10.228,00 0,00 15.192,00
383.420,00 2.000,00 10.228,00 360.000,00 15.192,00
47.399.782,18 3.039.778,08 10.228,00 868.214,79 49.561.117,47
Restbuchwert
Bilanzposten (Stand am 31.12.2022) (Stand am 31.12.2023)
12 13
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen 872.045,00 1.044.649,00
2. Geschäfts- oder Firmenwert 167.034,00 141.629,00
1.039.079,00 1.186.278,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstückgleiche Rechte mit Betriebsbauten 15.926.411,59 19.500.608,61
2. Technische Anlagen 802.250,00 674.531,00
3. Einrichtungen und Ausstattungen 5.360.608,57 5.296.386,40
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.937.859,01 111.138,86
25.027.129,17 25.582.664,87
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.967.518,53 1.942.518,53
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 195.000,00 0,00
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 174.580,00 184.808,00
2.337.098,53 2.127.326,53
28.403.306,70 28.896.269,40

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1. Grundlagen der Krankenhaus GmbH

1.1. Geschäftsmodell des Krankenhauses

Die Kliniken Erlabrunn GmbH ist Träger der Klinken Erlabrunn einschließlich der Klinik für Orthopädische Anschlussheilbehandlung (AHB) und des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ).

Des Weiteren ist die Kliniken Erlabrunn GmbH Muttergesellschaft des Erzgebirgs-Hospiz Erlabrunn gGmbH 100 %, der MVZ der Kliniken Erlabrunn gGmbH 100% (Auflösung zum 31. Dezember 2023) und der Dienstleistungs-, Service- und Beratungsgesellschaft mbH (DSB GmbH) zu 95 %.

Mit Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) vom 4. September 2018 verfügt die Kliniken Erlabrunn GmbH gemäß 12. Fortschreibung des Krankenhausplanes des Freistaates Sachsen in den Jahren 2018 bis 2023 unverändert über 320 vollstationäre Planbetten in den Fachdisziplinen Chirurgie incl. Orthopädie und Unfallchirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Neonatologie, Innere Medizin und Allgemeinmedizin incl. Akutgeriatrie und Palliativmedizin, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie einer nicht im Krankenhausplan separat ausgewiesenen kardiologischen Klinik und einer interdisziplinären intensivmedizinischen Abteilung. Aufgrund der Nichterfüllung der Strukturvorgaben für einen Perinatalen Schwerpunkt wurden neonatologische Leistungen nur noch im Rahmen einer Geburtsklinik erbracht.

Des Weiteren werden je 10 tagesklinische Plätze in der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und in der Klinik für Geriatrie und Frührehabilitation im Krankenhausplan ausgewiesen.

Durch die Schließung der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe zum 31. Dezember 2023 kommt es ab 2024 zu einer Reduzierung der vollstationären Planbetten auf 300 Betten. Weitere Änderungen im Krankenhausplan des Freistaates Sachsen, Stand 1. Januar 2024, wurden gemäß Bescheid vom 22. Dezember 2023 seitens des SMS für die Kliniken Erlabrunn GmbH nicht getroffen.

Die Klinik für Orthopädische Anschlussheilbehandlung verfügt über 50 stationäre Betten.

Im MVZ werden die Fachrichtungen Allgemeinmedizin, Psychotherapie, Chirurgie, Radiologie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie sowie im Rahmen einer Sonderzulassung (Belegarzt) Innere Medizin/Schlafmedizin vorgehalten. Das MVZ umfasst eine Haupt- und sechs Nebenbetriebsstätten.

1.2. Ziele und Strategien

Die ständige Verbesserung der Patientenbehandlungs- und -betreuungsbedingungen bei Sicherung einer qualitativ hochwertigen und umfassenden regionalen sowie in den Bereichen Orthopädie und Psychosomatische Medizin überregionalen stationären, medizinischen Versorgung unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte ist und bleibt die Hauptaufgabe der Geschäfts- und Unternehmensführung.

Die Gesamtstrategie der Geschäftsführung ist darauf gerichtet, die Fachabteilungen zu stärken und zu qualifizieren, für die in der Region und überregional ein langfristiger Bedarf besteht. Dies betrifft sowohl Investitionen als auch die personelle und organisatorische Unterstützung dieser Kliniken.

Die Personalstrategie ist darauf orientiert, vorhandenes Personal zu halten sowie zu qualifizieren und unter den Bedingungen des Mangels auf dem regionalen und überregionalen Arbeitsmarkt das bestmögliche Personal zu beschäftigen.

Seit 2022 tritt die Berücksichtigung nachhaltigen wirtschaftlichen Handelns zunehmend in den Fokus der Unternehmensstrategie. Projekte werden unter den Aspekten der ESG-Kriterien geprüft und soweit wirtschaftlich umsetzbar Entscheidungen für nachhaltige Varianten getroffen.

Der weitere Bestand der KE GmbH setzt voraus, dass bedarfsorientierte Leistungen mit knappen Ressourcen bestmöglich erbracht werden.

Die Erwirtschaftung eines Jahresüberschusses ist Bedingung für den Fortbestand der Investitionsfähigkeit des Unternehmens und die Erhaltung der Aktualität des Anlagengüterbestandes sowie dessen Anpassung an den medizinisch-technischen Fortschritt.

Die Erbringung der medizinischen Behandlungsleistungen auf einem qualitativ hohen Niveau gehört zu einem weiteren wichtigen Ziel der Unternehmensführung. Dies wird u.a. durch folgende Zertifizierungen nachgewiesen:

Verlängerung des "Zertifikates der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin" bis 31.12.2024

3. KTQ-Re-Zertifizierung der Klinik für Orthopädische Anschlussheilbehandlung gültig bis 03/2024

4. Traumanetzwerk-Re-Zertifizierung der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie gültig bis 2025

"Angehörigenfreundliche Intensivstation" zertifiziert seit 2007 gültig bis 2025.

Das aktualisierte Leitbild der Kliniken Erlabrunn GmbH enthält klar formuliert die Zielstellung unseres Unternehmens, nach dem die Mitarbeiter arbeiten und handeln. Es unterliegt einer regelmäßigen Prüfung und wird bei Bedarf weiterentwickelt. Das Leitbild ist unser Qualitätssiegel und spiegelt gleichzeitig unsere humanistische Vorstellung wider.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und gesundheitspolitische Entwicklung

Im Jahr 2023 ist das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt um 0,3 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Die nach dem Jahr 2022 eingetretene leichte Erholung der deutschen Wirtschaft nach der Coronapandemie hat sich somit im Jahr 2023 nicht fortgesetzt.

Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war auch im Jahr 2023 geprägt von den Folgen des Ukrainekrieges, insbesondere durch extreme Energiepreiserhöhungen, verschärfte Material- und Lieferengpässe und steigenden Preisen in nahezu allen Konsumbereichen. Die Inflationsrate stieg auf Rekordhöhe und betrug im Jahresdurchschnitt 5,9 %.

Im produzierenden Gewerbe ohne Bau ging die Wirtschaftsleistung insgesamt deutlich um 2,0 % zurück. Entscheidend dafür war eine sehr viel niedrigere Produktion im Bereich Energieversorgung. Im Baugewerbe war nach einem deutlichen Umsatzrückgang von 5,8 % im Jahr 2022 wieder ein leichter Anstieg von 0,2 % zu verzeichnen.

Die meisten Dienstleistungsbereiche konnten ihre wirtschaftlichen Aktivitäten im Vorjahresvergleich erneut ausweiten. Für den Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit ist eine Umsatzsteigerung von 1,0 % zu verzeichnen. Dagegen verringerte sich die preisbereinigte Bruttowertschöpfung in den Dienstleistungsbereichen Handel, Verkehr und Gastgewerbe um 1,0 %.

Die preisbereinigten Konsumausgaben der privaten Haushalte in Deutschland gingen nach einem Anstieg im Jahr 2022 um 0,8 % zurück und liegen damit mit 1,5 % wieder unter dem Vorkrisenjahr 2019. Besonders stark sanken die preisbereinigten Ausgaben für langlebige Güter wie Einrichtungsgegenstände und Haushaltsgeräte (-6,2 %).

Die gedämpfte inländische Wirtschaftsentwicklung wirkte sich negativ auf den Außenhandel aus, preisbereinigt ging der Export um 1,8 %, der Import um 3,0 % zurück.

Bund, Länder und Kommunen nahmen in 2023 zusammen 82,7 Mrd. € weniger ein als sie ausgaben. Vor allem der Bund konnte aufgrund des Wegfalls der Finanzierung von Coronamaßnahmen (Tests, Impfstoffe) sein Finanzierungsdefizit gegenüber dem Vorjahr erheblich verringern. Bezogen auf das BIP ergibt sich für den Staat im Jahr 2023 eine Defizitquote von 2,0 %, die damit deutlich niedriger war als in den drei vorangegangenen Jahren. Sie liegt auch unterhalb des europäischen Referenzwertes von 3 % aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt, der allerdings bis einschließlich 2023 ausgesetzt war. 1

Die Sozialversicherungen haben das Jahr 2023 mit einem negativen Finanzierungssaldo in Höhe von fast 1,9 Mrd. € abgeschlossen. Die Finanzreserven der Krankenkassen betrugen Ende Dezember 8,4 Mrd. €. 2

1 Vorstehende Abschnitte unter Punkt 2.1 vgl. Pressemitteilung vom 15. Januar 2024 - 019/24, statistisches Bundesamt.
2 Vgl. Pressemitteilung "vorläufige Finanzergebnisse der GKV für das Jahr 2023" vom 11.03.2024, Bundesministerium für Gesundheit.

Die Ausgaben für Krankenhausbehandlungen haben sich um ca. 7 % (ca. 6,1 Mrd. €) gegenüber dem Vorjahr erhöht.

Die Anzahl der Erwerbstätigen und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen sind gegenüber dem Vorjahr mit 45,9 Mio. Erwerbstätigen weiterhin leicht gestiegen (0,7 %). Das waren so viele wie noch nie seit der deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990.

Trotz des Anstieges an Erwerbstätigen verstärken sich Arbeits- und Fachkräftemangel durch einen steigenden Anteil an Teilzeitbeschäftigung, einen späteren Eintritt ins Berufsleben sowie einer individuellen Neubewertung von Privat- und Arbeitsleben.

Der Investitionsbedarf der Krankenhäuser wird nach wie vor nicht ausreichend durch die Finanzierung der Länder gedeckt. Bundesweit liegt der bestandserhaltende Investitionsbedarf bei ca. 7 Mrd. EUR pro Jahr. Die Länder decken seit Jahren weniger als die Hälfte davon ab. Die bestehende Investitionslücke von annähernd 4,0 Mrd. € pro Jahr erschwert den notwendigen Erhalt und Ausbau der bestehenden Substanz und begrenzt dringend notwendige Investitionen der Krankenhäuser. Ohne eine grundlegende Änderung und Schaffung von nachhaltigen Lösungen zur ausreichenden Investitionsfinanzierung ist die Zukunft einer qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung gefährdet.

Das am 29. Oktober 2020 in Kraft getretene Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) dient in erster Linie der Förderung der Digitalisierung von Krankenhäusern im Bereich der Notaufnahme und der Digitalisierung von pflegerischen, medizinischen sowie administrativen Behandlungs- und Dokumentationsprozessen. Außerdem werden für die Erhöhung der IT-Sicherheit über dieses Förderprogramm finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Auch Änderungen von Krankenhausstrukturen in ambulante und sektorenübergreifende Versorgungsbereiche sowie zur Schaffung von Pflegekapazitäten können über dieses Gesetz gefördert werden.

2.2. Geschäftsverlauf

Die nachfolgenden Aussagen sind immer noch geprägt von den Aus- und Nachwirkungen der dreijährigen Corona-Pandemie sowie dem Kriegsausbruch in der Ukraine und der damit verbundenen Preissteigerungen und Lieferschwierigkeiten.

Die Vereinbarung des DRG-Budgets erfolgte auf Basis der in 2022 abgerechneten Leistungen unter Berücksichtigung des DRG-Katalogeffektes sowie einer auslaufenden Corona-Pandemie. 6.987,7 abgerechneten DRG-BWR (7.754 Fälle) im Jahr 2022 stehen 7.243,0 vereinbarte BWR (7.966 Fälle) für 2023 gegenüber. Der für 2023 vereinbarte DRG-Schweregrad beträgt 0,909. Dieser liegt damit 0,9 % über dem in 2022 erreichten Schweregrad (0,901).

Die mit den Kostenträgern vereinbarten DRG-Bewertungsrelationen wurden mit 6.872,2 BWR um 370,8 BWR (5,1 %) unterschritten. Der Schweregradindex beträgt 0,932 und liegt damit 2,5 % über der Vereinbarung.

Im DRG-Bereich wurden insgesamt 7.371 Fälle abgerechnet. Gegenüber 2022 ist die Fallzahl um 383 Fälle (4,9 %) gesunken und liegt im Vergleich zum Vorkrisenniveau mit 1.624 Fällen (18,9 %) weit unter den Leistungszahlen von 2019.

Aufgrund des permanenten Rückgangs der Fallzahlen/Leistungen in den letzten Jahren und besonders im Jahr 2023 in der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe wurde am 8. August 2023 durch die Gesellschafterversammlung der Beschluss zur Schließung der Klinik zum 31.12.2023 gefasst.

Das Pflegebudget wurde für das Jahr 2023 mit 49.293,0 Pflege-BWR und einem finanziellen Volumen von 10.372,5 T€ ohne Ausgleiche vereinbart. Die Steigerung des vereinbarten Pflegebudgets gegenüber 2022 beträgt 676,9 T€ (7,0 %). Für Leistungen im Rahmen des Pflegebudgets wurden in 2023 46.371,0 Pflege-BWR abgerechnet. Damit beträgt das Defizit zu den vereinbarten Pflege-BWR 2.922,0 Pflege-BWR (-5,9 %).

Gegenüber dem Vorjahr konnte im PEPP-Bereich (Klinik für Psychosomatik und Psycho-therapie) wieder eine spürbare Leistungssteigerung erzielt werden. Die vereinbarten Bewertungsrelationen (21.730,0) wurden um 821,2 (3,8 %) überschritten (gesamt - 22.551,2). Die erreichte Fallzahl (662) liegt mit 12 Fällen (1,8 %) über der Vereinbarung (650). Der Schweregrad übersteigt mit 0,804 den Vereinbarungswert (0,802) mit 3,9 %.

Die Leistungen in der AHB-Klinik haben sich gegenüber dem Jahr 2022 weiterhin erhöht. Es sind für das Jahr 2023 826 Fälle (2022 - 743) sowie 16.355 Berechnungstage (2022 - 14.752) zu verzeichnen. Im Vergleich zu 2019 wurde das Vorkrisenniveau annähernd wieder erreicht (-21 Fälle; -2,5 %).

Im MVZ ist die Zahl der behandelten Patienten von ca. 39.700 Patienten im Jahr 2022 auf ca. 37.200 im Jahr 2023 zurückgegangen. Die Reduzierung der Patientenzahl in 2023 resultiert aus einer großen Anzahl von Patienten mit Corona-Tests (PCR-Tests) sowie Corona-Impfungen im 1. Quartal 2022 sowie der Schließungen der HNO-Praxis zum 30.06.2022 und einer gynäkologischen Praxis zum 31.12.2022.

2.3. Wirtschaftliche Lage der Kliniken Erlabrunn GmbH

2.3.1. Erlösentwicklung

2023 wurden Erlöse aus Krankenhausleistungen in Höhe von 47.518,7 T€ erzielt. Gegenüber dem Vorjahr ist somit eine Verringerung von 2.272,3 T€ (4,6 %) zu verzeichnen (2022 - 49.791,1 T€).

In den Erlösen aus KH-Leistungen in 2022 sind Ausgleichszahlungen für coronabedingt nicht belegte Betten sowie für zusätzliche Corona-Aufwendungen (Versorgungszuschlag) in Höhe von 3.059,9 T€ enthalten.

In der Klinik für Orthopädische Anschlussheilbehandlung wurden in 2023 2.173,6 T€ (2022 - 2.043,7 T€; 6,4 %) erlöst. In den Erlösen 2023 sind coronabedingte Ausgleichszahlungen sowie Zuschläge in Höhe von 5,3 T€ enthalten.

Insgesamt haben sich die betrieblichen Erträge der Kliniken Erlabrunn von 61.233,9 T€ in 2022 auf 59.226,3 T€ (- 2.007,6 T€; 3,3 %) in 2023 verringert. Es ist zu berücksichtigen, dass in den Erlösen 2023 ein ergebniswirksamer Energiekostenzuschuss des Bundes in Höhe von 2.147,9 T€ enthalten ist.

Maßgebliche Gründe für die Reduzierung der betrieblichen Erträge sind auf die Zahlung von coronabedingten Ausgleichen und Aufwandsersatzleistungen durch den Bund, den Freistaat Sachsen und die Krankenkassen im Jahr 2022 in Höhe von insgesamt 3.957,5 T€ sowie die gesellschaftsrechtliche Ausgliederung des Stationären Hospiz (Erträge 2022 - 767 T€) zum 01.10.2022 zurückzuführen.

2.3.2. Kostenentwicklung

Die betrieblichen Aufwendungen (ohne Abschreibungen) sind gegenüber 2022 von 56.262,7 T€ auf 58.204,8 T€, d. h. um 1.942,1 T€ (3,5 %) in 2023 gestiegen.

Die Personalaufwendungen haben sich von 38.336,5 T€ in 2022 auf 40.455,9 T€ in 2023 bzw. um 2.119,4 T€ oder 5,5 % erhöht.

Trotz des Wegfalls der noch in 2022 in den Personalkosten enthaltenen Aufwendungen für die Hospiz-Mitarbeiter in Höhe von ca. 600 T€ sind die Personalkosten durch die Umsetzung der Tarifverhandlungsergebnisse mit dem Marburger Bund (Tarifsteigerung 3,0 %) und der GÖD (Tarifsteigerung 2,0 %) gestiegen. Aufgrund der mit der GÖD geschlossenen Tarifvereinbarung zum 01. April 2022 ist für das Jahr 2022 eine erfolgsabhängige Sonderzahlung für tarifgebundene nichtärztliche Mitarbeiter entfallen. Im November 2023 wurde für das Geschäftsjahr 2023 eine tarifliche erfolgsunabhängige Sonderzahlung in Höhe von 25 % der Bruttovergütung der Mitarbeiter fällig. Da im Jahr 2023 keine positive Geschäftsentwicklung zu verzeichnen ist, wurde keine Rückstellung für eine weitere Sonderzahlung für das Jahr 2023 nach Vorlage des geprüften Jahresabschlusses gebildet.

Des Weiteren wurde mit der GÖD in 2022 vereinbart, dass die Steigerungsstufen der Vergütungstabellen von 10 Stufen auf 6 Stufen ab 2023 reduziert wird. Diese Strukturveränderung führte bei einer Vielzahl von Mitarbeitern zusätzlich zu einer Vergütungserhöhung.

Kostensteigerungen sind gegenüber 2022 insbesondere bei den externen Dienstleistern aufgrund gestiegener Personalkosten durch Erhöhung des Mindestlohnes sowie hohe Preissteigerungen im Sachkostenbereich zu verzeichnen. Dies betrifft vorrangig die Speisenversorgung, die Unterhalts- und Wäschereinigung, die Pflege der Außenanlagen sowie die Begleitdienstleistungen im Wirtschafts- und Verwaltungsbereich. In diesen Bereichen sind Kostensteigerungen von 6 % bis über 8 % (ca. 300 T€) zu verbuchen.

Die Kosten für Arbeitnehmerüberlassung sind aufgrund der schwierigen Personalsituation im ärztlichen und Pflegedienst von 23,1 T€ in 2022 auf 325,1 T€ in 2023 gestiegen.

Im Bereich der laufenden Instandhaltung sowie der kleinen Baumaßnahmen kam es ebenfalls im Vergleich zum Vorjahr zu Mehrausgaben in Höhe von 385,4 T€ (18,3 %).

Eine Reduzierung der Sachkosten sind beim Medizinischen Bedarf insbesondere bei den Kostenarten Laborbedarf (-157,6 T€; 44,4 %) und Entgelte für Untersuchungen in fremden Instituten (-380,0 T€; 29,0 %) aufgrund des starken Rückgangs der coronabedingter PCR- und Schnelltestdiagnostik zu verzeichnen.

Im Bereich Strom und Brennstoffe konnten die Kosten durch ein bewusstes Energie- und Heizungsmanagement um 145,0 T€ (10,5 %) gesenkt werden.

Die Umstellung der Finanzierung der Versicherungsmaklerleistungen führte zu einer Kosteneinsparung von 81,0 T€ (11,5 %). Ebenfalls konnte bei den Beratungsleistungen gegenüber dem Vorjahr eine Kostenreduzierung von 143,9 T€ (45,1 %) erzielt werden.

Die Position "Forderungsverluste" in 2022 enthält die Abwertung der Darlehensforderung der KE gegenüber der MVZ-Gesellschaft Eibenstock in Höhe von ca. 247,6 T€.

Die Position "Aufwendungen aus dem Abgang von Vermögensgegenständen" betrifft in 2022 die Ausbuchung der immateriellen Vermögensrestwerte in Höhe von insgesamt 130,8 T€ aufgrund der Schließung von MVZ-Arztpraxen wegen fehlender Nachbesetzungen.

In 2023 sind vergleichbare Kosten nicht angefallen.

2.3.3. Ertragslage

Der in den Vorjahren stattgefundene positive Geschäftsverlauf im Hinblick auf die Erzielung kostendeckender Erträge konnte im Jahr 2023 aus o.g. Gründen nicht fortgesetzt werden.

Die Ertragslage zeigt für 2023 ein negatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern in Höhe von 427,5 T€ Der Jahresfehlbetrag von 367,7 T€ ergibt sich u. a. aus einem positivem Finanzergebnis von 40,9 T€ und Ertragssteuern von - 21,5 T€.

2.3.4. Vermögens- und Finanzlage

Das Eigenkapital verringert sich in Höhe des Jahresfehlbetrages und einer Ausschüttung in Höhe von 1.100 T€ an den Gesellschafter.

Die Eigenkapitalquote liegt im Berichtsjahr relativ stabil bei 67,9 %. Liquidität und Deckungsverhältnisse weisen zum Bilanzstichtag eine Überdeckung von jeweils 15.006 T€ aus.

Aus der Kapitalflussrechnung geht die Verminderung des Finanzmittelfonds um 3.515 T€ auf nunmehr 6.084 T€ hervor. Die Veränderung resultiert aus Mittelabflüssen aus der laufenden Geschäftstätigkeit (-477 T€), der Investitionstätigkeit (-1.901 €) und der Finanzierungstätigkeit (-1.137 T€). Die Liquidität war jederzeit gesichert. Das Vermögen ist fristenkongruent finanziert.

2.3.5. Gesamtaussage

Bedingt durch die gesellschafts- und gesundheitspolitischen sowie wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist es der Geschäftsführung nicht gelungen, die positive Entwicklung des Unternehmens der Jahre 2015 bis 2022 auch im Jahr 2023 fortzuführen.

3. Prognosebericht

Die Entgeltverhandlungen für das Jahr 2024 werden erst Anfang des 3. Quartal 2024 stattfinden.

Durch die coronabedingten Leistungsrückgänge in den Jahren 2020 bis 2022 und den nur langsam steigenden Patientenzahlen kann aus heutiger Sicht keine zuverlässige Leistungsprognose für das Jahr 2024 abgegeben werden.

Außerdem erschweren fehlendes Pflegepersonal sowie die noch nicht einschätzbaren Auswirkungen der neuen Behandlungsformen (Tagesstationäre Behandlung, erweiterter AOP- Katalog, Hybrid-DRG) auf die stationäre Behandlung eine realistische Leistungseinschätzung.

Die hohen Teuerungs- und Inflationsraten der letzten Jahre, die nur schwer nachvollziehbare Energie- und Umweltpolitik Deutschlands sowie Lieferengpässe in fast allen Bereichen machen eine realistische Kostenprognose für den Sachkostenbereich fast unmöglich.

Im Personalbereich stellen der permanente Fachkräftemangel sowie die überdurchschnittlich hohen Tarifabschlüsse im Öffentlichen Dienst sowie in weiteren Branchen das Unternehmen vor schwierige Herausforderungen.

Nach Ablauf der zweijährigen Laufzeit der Tarifverträge mit dem Marburger Bund (MB) für die Ärzte sowie der GÖD für die nichtärztlichen Mitarbeiter müssen in 2024 neue Tarifverhandlungen geführt werden.

Bei den z.Zt. laufenden GÖD-Tarifverhandlungen zeichnet sich ab, dass ein Abschluss eines neuen Vergütungsvertrages hinsichtlich der Tarifsteigerungen über den Steigerungssatz des Veränderungswertes zzgl. der gesetzlich geregelten Erhöhungsrate für Tariferhöhungen 2023 liegen wird. Dadurch entstehen dem Unternehmen zusätzliche, nicht durch die Krankenkassen im Rahmen der Leistungserbringung refinanzierte Kosten. Der neue Tarifvertrag soll zum 1. April 2024 in Kraft treten.

Da die Laufzeit des aktuellen Tarifvertrages mit dem MB zum 1. Juli 2024 ausläuft, wird erwartet, dass der MB den Tarifvertrag fristgerecht kündigt und die Geschäftsführung zu neuen Verhandlungen auffordert. Aufgrund bereits bundesweit erfolgter Tarifabschlüsse für Ärzte wird es auch in diesem Bereich schwierig sein, einen Tarifabschluss zu erzielen, der durch die Veränderungsrate 2024 einschl. der Tariferhöhungsrate 2023 gedeckt ist.

Da die wirtschaftliche Situation der KE maßgeblich einerseits von den Ergebnissen der Entgeltverhandlungen, der internen Leistungsentwicklung und den Abschluss der Tarifverhandlungen und andererseits von externen Einflüssen auf die Preis- und Kostenentwicklung bestimmt wird, schätzt die Geschäftsführung ein, dass es sehr schwierig wird, für das Jahr 2024 ein positives Jahresergebnis zu erreichen.

4. Chancen- und Risikobericht

4.1. Risikomanagementsystem

Das Risikomanagementsystem der Kliniken Erlabrunn GmbH ist unterteilt in ein betriebswirtschaftliches und ein klinisches Risikomanagement.

Die Geschäftsführung wird monatlich über die Leistungs- und Kostenentwicklung, die Finanzdaten sowie über die Entwicklung von Personalbesetzungen und weitere Personalkennzahlen umfassend informiert.

Die Bewertung dieser Kennzahlen ermöglicht es frühzeitig, negative Ergebnisentwicklungen zu erkennen und korrigierend einzugreifen. Bei Abweichungen zum Wirtschaftsplan können mögliche Auswirkungen auf das Jahresergebnis abgeschätzt werden.

Die Kosten des medizinischen Sachbedarfs und sonstiger bezogener Leistungen werden von der Geschäftsführung gemeinsam mit Einkauf, Apotheke, Controlling und den verantwortlichen Chefärzten regelmäßig geprüft und optimiert. Patientenversorgung und -sicherheit stehen dabei im Mittelpunkt.

In der Chefärzte-Dienstberatung informieren die Geschäftsführerinnen regelmäßig über die ökonomischen Risiken und treffen die notwendigen Festlegungen und Vereinbarungen.

Das klinische Risikomanagement wird in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe (AG) mit regelmäßigen Beratungen weiterentwickelt. Im Jahr 2022 beschäftigte sich die AG mit der Aktualisierung des Risikoidentifikationsbogens. Das einrichtungsinterne Konzept für das Risikomanagement wurde fertiggestellt. Die AG Risikomanagement arbeitet eng mit der AG CIRS und der AG Beschwerdemanagement zusammen. CIRS-Fälle werden seit 2023 im System Intrafox bearbeitet. Die Mitarbeiter werden regelmäßig darauf hingewiesen, das System zu nutzen, um Fehler, Risiken, kritische Ereignisse und Beinahe-Schäden in der Versorgung der Patienten zu melden und dadurch bearbeiten zu können.

Im Juni 2022 wurde die erste Mortalitäts- und Morbiditätskonferenz (MMK) durchgeführt, in der ab diesem Zeitpunkt jeweils einmal im Quartal interdisziplinäre kritische und interessante klinische Fälle sowie CIRS-Fälle vorgestellt und diskutiert werden.

Risiken im Bereich des Datenschutzes wurden durch die Inanspruchnahme der Dapro Serv GmbH reduziert, da mit der Beratung und der Aktualisierung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten Hinweise zu Datenschutzmaßnahmen erarbeitet wurden, die in der Folgezeit umgesetzt werden müssen. Die vorgeschlagenen Hinweise wurden 2023 weitestgehend bearbeitet und das Verzeichnis wird mit Unterstützung von Dapro Serv GmbH regelmäßig aktualisiert.

Im Februar 2023 trat die Compliance-Richtlinie der Kliniken Erlabrunn GmbH, die in 2022 erarbeitet wurde, in Kraft.

Neue Risiken entstehen durch die zunehmende Digitalisierung der Dokumentationen und Prozesse besonders in der Einführungs- und Übergangsphase. Deshalb wurde für 2024 eine Risikoberatung mit einem Risikoaudit für die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation durch die GRB (Gesellschaft für Risikoberatung) geplant.

4.2. Gesamtwirtschaftliche Chancen und Risiken

Der seit Februar 2022 bestehende Ukrainekrieg wird auch in 2024 in vielerlei Hinsicht negative Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung haben.

Zusätzlich wirkten sich weiterhin hohe Inflationsraten sowie die Energie- und Umweltpolitik Deutschlands auch 2023/2024 nachteilig auf die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland aus. Weitere Einschränkungen bei staatlichen Subventionen und Förderprogrammen werden bei finanzschwachen Unternehmen zur Existenzfrage führen.

Der generelle Fach- und Arbeitskräftemangel wird viele Branchen vor weitere große Herausforderungen stellen. Dem könnte zumindest teilweise eine qualifizierte Flüchtlings- und Einwanderungspolitik entgegenwirken.

4.3. Branchenspezifische Chancen und Risiken

Auch ein Jahr nach dem Ende der Corona-Pandemie ist teilweise weiterhin eine große Zurückhaltung der Patienten bei der Inanspruchnahme von stationären Krankenhausleistungen spürbar. Besonders in der Inneren Medizin blieben die Fallzahlen weit hinter 2019 zurück (bis zu 30 %). Leistungsinhalte, -strukturen und -prozesse in den internistischen Fachgebieten müssen geprüft und ggf. an die veränderten Bedingungen angepasst werden.

Als neues und branchenspezifisches Risiko muss die vom Gesundheitsministerium geplante grundlegende Reform der Krankenhausvergütung - die in Wirklichkeit eine Reform der Struktur der Krankenhausversorgung darstellt - betrachtet werden.

Die den Leistungsgruppen zugeordneten Qualitätskriterien sind für viele Krankenhäuser nicht in allen Bereichen erfüllbar, so dass in Abhängigkeit von der Konsequenz der Umsetzung dieser Vorgaben durch Behörden und Kostenträger möglicherweise zukünftig Leistungen in einzelnen Häusern entfallen und in anderen Krankenhäusern dazu kommen werden.

Aufgrund von Fluktuation in den Pflegeberufen besteht aktuell und perspektivisch trotz möglicher positiver Wirkungen des Pflegepersonalstärkungsgesetzes ein großes Risiko, die Pflegepersonaluntergrenzen nicht erfüllen zu können. Dies führt heute schon in vielen Krankenhäusern zu Bettenschließungen und damit Versorgungseinschränkungen.

Die zum 01.01.2022 in Kraft getretene Prüfverfahrensvereinbarung bringt für die Krankenhäuser neue Abrechnungsrisiken mit sich. Von Krankenkassen veranlasste Rechnungskorrekturen führen zu Strafzahlungen sowie zu höheren Prüfquoten für das Krankenhaus. Bisher wurde in der KE in fast allen Quartalen die Mindestprüfquote von 5 % bestätigt. Strafzahlungen sind bis 2023 nicht erfolgt.

Ein weiteres Thema hinsichtlich von Chancen und Risiken für Krankenhäuser liegt in der "Ambulantisierung der Medizin". Der erweiterte AOP-Katalog ist ab 01.01.2023 in Kraft getreten. Bei einer Verlagerung von bisher stationär durchgeführten Leistungen in größerem Maße, z.B. in der Chirurgie, Orthopädie und Kardiologie, in den ambulanten Bereich, kann es zu einer kritischen Unterdeckung der stationären Kosten kommen. Dem muss mit dem Aufbau wirtschaftlich funktionierender, ambulanter Strukturen und Prozesse im Krankenhaus entgegengewirkt werden.

Weitere Risiken bestehen in der:

• Finanzierung der Personalkostenentwicklung

Trotz der durch den Gesetzgeber wieder eingeführten Tariferhöhungsrate fehlt es bereits seit Jahren an einer 100%igen Finanzierung der Personalkostenentwicklung.

• Arbeitsmarktsituation

Auch die seit langem bekannten Probleme hinsichtlich der Verfügbarkeit von Ärzten und Pflegekräften werden seitens der Bundesregierung nicht gelöst.

Personalengpässe weiten sich zunehmend auf weitere Berufsgruppen aus.

• Investitionsfinanzierung

Die ebenfalls seit Jahren vernachlässigte Investitionsfinanzierung in der deutschen Krankenhauslandschaft zwingt die Krankenhausträger trotz knapper finanzieller Ressourcen zu dringend notwendigen Investitionen mit Eigenmitteln, die nur zu Lasten anderer Aufwandspositionen bzw. der Liquidität zu realisieren sind.

Es werden nur geringfügige Chancen zur Generierung von wirtschaftlich relevanten zusätzlichen Erlösen aus bisher ungenutzten Quellen gesehen. Dem stehen vor allem die starren Regelungen der ambulanten Zulassungs- und Abrechnungssysteme entgegen.

Hinsichtlich der branchenspezifischen Chancen und Risiken muss eingeschätzt werden, dass die Einflussnahme seitens der Krankenhäuser auf allgemeine Entwicklungstendenzen im Krankenhauswesen sehr eingeschränkt ist. Die Zukunft der Krankenhäuser wird auch im Jahr 2024 ff. leistungsseitig durch die demographische Entwicklung hinsichtlich des Patientenpotentials sowie der verfügbaren Arbeitskräfteressourcen und dem medizinischen Fortschritt sowie ertragsseitig durch allgemeine volkswirtschaftliche und gesundheits-politische Vorgaben und Entscheidungen bestimmt werden.

"Vor dem Hintergrund der zunehmend problematischen Fachkräftesituation mit daraus folgenden Bettensperrungen, der gegenüber der Vergangenheit geringeren Fallzahlen, der gestiegenen Energiekosten, der steigenden Löhne sowie der inflationsbedingten sonstigen Mehrkosten könnten auch versorgungsnotwendige Krankenhäuser in finanzielle Schwierigkeiten geraten." Protokollerklärung der Bundesregierung; BR-Drs. 541/23; 20/2/2024

Auch die ambulante ärztliche Situation, insbesondere bei Hausärzten, aber auch anderen Fachgebieten wird eine qualitativ und quantitativ gute medizinische Versorgung vor allem in ländlichen Regionen in den nächsten Jahren erschweren.

4.4. Krankenhausspezifische Chancen und Risiken

Mit Unterstützung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CURACON werden seit dem Jahr 2015 regelmäßig Chefärzte-Strategieworkshops durchgeführt.

In den Workshops werden strategisch ausgerichtete Themen, wie z. B. die Optimierung von Krankenhausprozessen einschl. Digitalisierung, Patienten-Einweisungsmanagement, Mitarbeiterbindung und -akquise sowie Risiko- und Qualitätsmanagement bearbeitet.

Haupthemen im Workshop 2023 waren die strategische Personalplanung, die berufsgruppen- und fachübergreifende Zusammenarbeit sowie klinikspezifische Themen.

Das Krankenhaus wird sich perspektivisch auf den deutschlandweiten Trend eines weiteren Fallzahlrückgangs einstellen müssen.

Für die leistungsstarken Kliniken Orthopädie und Unfallchirurgie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie Geriatrie und Frührehabilitation mit einem regionalen und überregionalen Patienteneinzugsgebiet wird weiterhin eine stabile Leistungsbasis gesehen.

Die Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie ist die größte und leistungsstärkste Klinik der KE. Das breit aufgestellte Leistungsspektrum sowie die hohe fachliche Expertise stellen die Basis für eine zukunftsorientierte Klinik dar. Aufgrund der Schließung der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe zum 31. Dezember 2023 stehen der Klinik zusätzliche Pflegekräfte und OP-Kapazitäten zur Verfügung, die einen Leistungsanstieg in 2024 ermöglichen.

In der Klinik für Geriatrie und Frührehabilitation stehen nach Abschluss der Baumaßnahme "Ausbau der Dachböden im Nord- und Südflügel" eine modern gestaltete und qualitativ hochwertig ausgestattete Palliativstation und wieder 39 Betten für geriatrische Patienten zur Verfügung. Die geriatrische Tagesklinik konnte unmittelbar an den stationären Bereich angegliedert werden. Dies führte zu verbesserten Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter. Damit war bereits unter Pandemiebedingungen ein Leistungsanstieg möglich, der sich in 2023 fortgesetzt hat.

Die Kliniken für Innere Medizin einschl. Schlaflabor und Kardiologie werden auch zukünftig im Sinne eines Krankenhauses der Grund- und Regelversorgung das typische Leistungsspektrum in der Region abdecken. Durch Spezialisierungen, wie z. B. die Schlafmedizin sowie diagnostisch-therapeutische Leistungen in der Kardiologie (EPU), werden über die Regelversorgung hinausgehende medizinische Leistungen vorgehalten. Es muss versucht werden, den seit der Corona-Pandemie anhaltenden Patientenrückgang zu stoppen.

Die Klinik für Allgemein- und Visceralchirurgie wird auch im Jahr 2024 neben dem üblichen allgemeinchirurgischen Leistungsspektrum weiterhin große Eingriffe der Tumorchirurgie im Bereich des Darmes durchführen. Vermehrt müssen seit 2023 chirurgische Leistungen im Abrechnungsbereich des AOP erbracht werden. Die dadurch geringeren Erlöse sind durch die Optimierung der Prozesse kostenseitig zu kompensieren. Dafür werden durch die Geschäftsführung bereits räumliche und organisatorische Maßnahmen geplant. Gleiches gilt für die Einführung der Hybrid-DRG's zum 01.01.2024.

Eine spürbare Erhöhung der Patientenzahlen wird aufgrund des begrenzten Einzugsgebietes nicht gesehen.

Die Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie nimmt innerhalb der Kliniken Erlabrunn eine besondere Stellung ein, da aufgrund der engen Zusammenarbeit der Fachgebiete psychosomatische Diagnostik und Therapie mit der Behandlung der somatischen Beschwerden im stationären Bereich eng verbunden werden kann. Ärztliche psychosomatische und psychotherapeutische Konsile werden häufig durch Ärzte der somatischen Fachgebiete angefordert, um daraus eine gemeinsame Behandlungsstrategie zu entwickeln. Besonders hervorzuheben sind diese Beziehungen in der Kardiologie, in der Schlafmedizin, in der multimodalen Schmerztherapie und in der Rheumakomplexbehandlung. Die Klinik hat ein deutlich überregionales Einzugsgebiet, welches auch Ausdruck der hohen Behandlungsqualität ist.

Mit den ambulanten Behandlungsmöglichkeiten in der PSIA (Psychosomatische Institutsambulanz) seit Ende 2020 wird ein Beitrag zur regionalen ambulanten psychosomatischen Versorgung geleistet, der derzeit noch im Aufbau begriffen ist.

Die Personalsituation in der Klinik ist stabil, ausgenommen die Psychologen und entspricht seit 2020 der "Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal gemäß § 136a Absatz 2 Satz 1 SGB V - PPP-RL".

Wichtig wird zukünftig die gleichmäßige Belegung der Klinik über das gesamte Jahr und anderenfalls die Anpassung der Belegung an das verfügbare Personal z.B. in Ferienzeiten sein.

Für die Bereiche Orthopädie, Geriatrie und Psychosomatik besteht zwar ein gleichbleibend hoher bis steigender Behandlungsbedarf, die Steigerung der Leistungen wird aber durch fehlendes Pflegepersonal begrenzt.

Wie sich die angestrebte Einführung von Leistungsgruppen im Rahmen der geplanten Krankenhausreform konkret auf die KE auswirken wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht realistisch eingeschätzt werden. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die KE zukünftig nicht mehr alle Leistungen (wie z.B. größere chirurgische Tumoreingriffe) erbringen bzw. abrechnen darf. Außerdem werden in vielen Bereichen Kooperationen mit regionalen Krankenhäusern notwendig sein, um vorgegebene Strukturvorgaben, insbesondere im ärztlichen Bereich erfüllen zu können.

Die Geschäftsführung arbeitet am Abschluss von Kooperationsvereinbarungen, um damit, so weit wie mit Kooperationen möglich, die Erfüllung der Kriterien abzusichern.

Weitere Risiken entstehen durch starre Personalstrukturen, die aufgrund arbeitsrechtlicher Regelungen nur sehr eingeschränkt flexibel gestaltet werden können sowie das Fehlen und den Abgang von spezialisierten Fachärzten und zunehmend auch von allgemein ausgebildeten und spezialisierten Pflegefachkräften.

Im Rahmen der Einführung der Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) seit 2022 gelten alle Kliniken der KE als pflegesensitive Bereiche. Die Nichteinhaltung der PPUG führt zu Sanktionen, deren Höhe zurzeit nicht abzuschätzen ist. Im Jahr 2023 wurden wegen Nichteinhaltung der Untergrenzen keine Sanktionen fällig.

Entscheidend für die Risikominimierung bleibt es, den Personalbestand in der Pflege stabil zu halten und punktuell zu erhöhen. Seitens der Geschäftsführung werden dazu viele Maßnahmen geplant und umgesetzt. Dazu gehören neben der Ausbildung von Pflegefachkräften in den Kliniken Erlabrunn auch Marketingaktivitäten in Schulen und in den sozialen Medien. Trotz dieser Anstrengungen sind aktuell ca. 25 unbesetzte Stellen im Pflegedienst zu verzeichnen.

Die Kliniken Erlabrunn GmbH ist seit Juni 2018 Akademisches Lehrkrankenhaus des Universitätsklinikums Jena. Die dauerhafte Gewinnung von Assistenzärzten aufgrund der Durchführung des Praktischen Jahres in der KE ist bisher nicht gelungen.

Im Jahr 2023 wurde die Zielplanung der Kliniken Erlabrunn für die Jahre 2023 bis 2028 fortgeführt und mit dem Sächsischen Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in mehreren Gesprächen abgestimmt.

Während des internen Strategieprozesses hat sich die Modernisierung und Sanierung der Klinik für psychosomatische Medizin und Psychotherapie als Schwerpunkt zukünftiger Baumaßnahmen herauskristallisiert. Dies entspricht dem zukünftig erwarteten Leistungsgeschehen und der Strategie der Geschäftsführung.

Seitens des SMS wurde für das Projekt eine Förderung im Rahmen der Einzelförderung nach KHG in Aussicht gestellt. In 2023 wurden dazu die Antragsunterlagen erarbeitet und Anfang 2024 bei der Förderbehörde eingereicht. Nach aktuellem Planungsstand beträgt der Finanzbedarf für die Gesamtmaßnahme ca. 13 Mio. €.

Im Rahmen der Zuführung von Fördermitteln nach dem Krankenhaus-Zukunftsgesetz wurden der Kliniken Erlabrunn GmbH Fördermittel in Höhe von 2,7 Mio. € bewilligt.

Die Umsetzung der Maßnahmen in der vom Gesetzgeber vorgegebenen Frist bis Ende 2024 stellt eine große Herausforderung dar. Im Moment ist nicht absehbar, ob der Zeitplan eingehalten und die bewilligte Fördersumme vollständig beansprucht werden können.

Die Einhaltung des vorgegebenen Zeitplanes wird stark von den Installations- und Lieferterminen der Softwarehäuser und Hardwarehersteller abhängig sein. Diese sind durch das hohe Auftragsvolumen, welches durch das KHZG ausgelöst wurde, teilweise überfordert.

Außerdem wird die praktische Umsetzung der geplanten IT-Maßnahmen durch begrenzte interne personelle Ressourcen sowie Probleme bei der Einführung neuer digitaler Prozesse im klinischen Alltag erschwert. Der hohe administrative Aufwand bei der Beschaffung der IT-Komponenten (Ausschreibung und Angebotseinholung) und deren Verwendungsnachweis-führung stellt eine weitere große Belastung für das Unternehmen dar.

Die unzureichende Investitionsfinanzierung seitens des Freistaates Sachsen für Ersatz- und Neubeschaffung im Anlagengüterbereich stellt auch für die KE ein großes Problem dar. Die Finanzierung bedarfsnotwendiger Einrichtungen und Ausstattungen mit Eigenmitteln belasten einerseits die Rücklagen und Liquidität der KE und schmählern andererseits aufgrund der ergebniswirksamen Abschreibungen das Jahresergebnis.

Des Weiteren erhöhen sich Reparaturkosten und es kommt zu einem Investitionsstau.

Die Geschäftsführung beschäftigt sich permanent mit den möglichen Konsequenzen der von Gesundheitsminister Karl Lauterbach geplanten und von der Regierungskommission vorbereiteten Krankenhausreform, deren Einzelheiten und Auswirkungen aber noch immer nicht konkret absehbar sind (KH-Transparenzgesetz, Reform der Notfallversorgung usw.).

Strategische Maßnahmen werden auf die Stärkung der leistungs- und umsatzstarken und aus demografischen Gründen stabilen Bereiche ausgerichtet, wobei auch die Entwicklung von Krankheitshäufigkeit berücksichtigt wird.

4.5. Gesamtaussage

Insgesamt wird eingeschätzt, dass bestandsgefährdende Risiken nicht bestehen, die genannten Risiken und Chancen aus heutiger Sicht realistisch dargestellt sind und trotz der aufgezeigten Risiken das Unternehmen seine Chancen nutzen und sich auch künftig unter den aufgezeigten Bedingungen im Wettbewerb behaupten wird.

 

Breitenbrunn, den 26. April 2024

H. Ballmann, Geschäftsführerin

Dr. C. Fisch, Geschäftsführerin

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Klinken Erlabrunn GmbH, Breitenbrunn

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Kliniken Erlabrunn GmbH, Breitenbrunn, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Kliniken Erlabrunn GmbH, Breitenbrunn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zu Grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zu Grunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zu Grunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Leipzig, am 26. April 2024

CURACON GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zweigniederlassung Leipzig

Böhmichen, Wirtschaftsprüfer

Fasel, Wirtschaftsprüfer

Protokoll der 105. Gesellschafterversammlung der KE GmbH am 03.06.2024

Unter Verzicht auf Frist und Form der Einladung halten die Gesellschafter der Kliniken Erlabrunn GmbH am 03.06.2024 ihre 105. Gesellschafterversammlung (GSV) ab und beschließen einstimmig Nachfolgendes:

1.

2.

3.

4.

5. Die GSV nimmt die Empfehlung des Aufsichtsrates der KE GmbH nach Prüfung, Bewertung und Begutachtung des Jahresabschlusses 2023 der Gesellschaft in seiner Sitzung am 27.05.2024 zur Kenntnis.

Die Gesellschafter stellen in der Folge

den Jahresabschluss der KE GmbH 2023 fest,

erteilen der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung und

legen die Verrechnung des ausgewiesenen Jahresfehlbetrages in Höhe von 367.725,07 EUR mit den Gewinnrücklagen fest.

6.

7.

8.

Weitere Beschlüsse wurden in der Versammlung nicht gefasst.

 

Breitenbrunn, 03.06.2024

Kliniken Erlabrunn GmbH (stimmrechtslos)

Josef Wieder, Gesellschafter

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