Autohaus
Fischer GmbH
Schweinfurt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.832,50 |
24.290,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
14.832,00 |
24.290,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
646.036,80 |
588.888,37 |
| I.
Vorräte |
108.605,04 |
168.789,36 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
214.807,20 |
156.153,08 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
322.624,56 |
263.945,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.729,00 |
2.807,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
663.598,30 |
615.985,87 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
437.830,84 |
405.845,37 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
412.266,25 |
380.280,78 |
| B.
Rückstellungen |
167.046,97 |
143.072,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
58.720,49 |
67.068,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
663.598,30 |
615.985,87 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2015
bis 31.12.2015
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Autohaus Fischer GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410,00 Euro wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden
Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung
wurde gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten
der Bilanz
Pensionsrückstellungen
Ein versicherungsmathematisches Gutachten zur
Bewertung der Pensionsverpflichtung nach den
Regeln des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) lag nicht vor. Der Ansatz zum handelsrechtlichen
Erfüllungsbetrages wurde ausgehend vom steuerlichen
Teilwert nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung geschätzt.
Im Zusammenhang mit der erstmaligen Aufstellung des
Jahresabschlusses nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde vom
Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch gemacht.
Soweit auf Grund der geänderten Bewertung der
laufenden Pensionen oder Anwartschaften auf Pensionen eine
Zuführung zu den Rückstellungen erforderlich war,
wurde dieser Betrag im laufenden Geschäftsjahr zu 1/15
berücksichtigt.
Die Pensionsrückstellung wurde gemäß
§ 246 Abs. 2 HGB mit dem der Finanzierung dienenden
Wertpapiervermögen saldiert.
Feststellung des Jahresabschlusses und Beschluss
über die Verwendung des Ergebnisses
Der Jahresabschluss wurde am 21.07.2016 festgestellt.
Die Gesellschafterversammlung hat den Vorschlag der
Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung
angenommen.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Erich Fischer
Unterschrift der Geschäftsleitung
Schweinfurt, den 21.07.2016
gez. Erich Fischer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2015 -
31.12.2015
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 47.603,65
EUR.
1.1.2014 -
31.12.2014
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 6.381,05 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
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