WIB Logistik Systeme GmbH

Oberndorf 2, 92721 Störnstein, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Weiden i. d. OPf (Weiden) HRB 2476
Eingetragen
5.3.2002
Branche
Großhandel mit Werkzeugen und KleineisenwarenHerstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und AntriebselementenHerstellung von Metallkonstruktionen
Gegenstand
Vertrieb von Lager- und Transportmitteln bzw. -systemen sowie die damit verbundenen Montageleistungen, der Vertrieb von Stahlkonstruktionen jeglicher Art sowie mechanische Fertigungen, insbesondere von Drehteilen, Schrauben und Muttern und deren Vertrieb.

Historie

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Management

NameRolle
Wolfgang Walter
seit 31.7.2003
Geschäftsführer
Irmgard Krichenbauer
seit 31.7.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

92718 Schirmitz
9.000 €
50.00%
72175 Dornhan
9.000 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

WIB Logistik Systeme GmbH

Störnstein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

0

0

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

0

0

III. Finanzanlagen

0

0

B. Umlaufvermögen

0

0

I. Vorräte

0

0

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

6,65

344,75

III. Wertpapiere

0

0

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

0

0

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0

0

Summe Aktiva

6,65

344,75



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

27000,00

27000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-64032,20

-65595,51

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-164,00

1563,31

B. Rückstellungen

0

0

C. Verbindlichkeiten

37202,85

37376,95

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0

0

Summe Passiva

6,65

344,75

ANHANG

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Soweit der Jahresabschluss entsprechende Positionen ausweist, wurden sie wie folgt bewertet:

Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird gem. § 246 I 4 HGB i.V.m. § 253 I 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und gem. § 253 III 1, 2 HGB auf seine voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear oder degressiv abgeschrieben.

Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden gem. § 255 IIa HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 II HGB).

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 werden entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bilanziert, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist (§ 253 IV HGB).

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB). Fremdkapitalzinsen werden nicht einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, werden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen den Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und -entlastungen werden unverrechnet angesetzt (§ 274 I 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 30%. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei ca. 350%.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

III. Angaben zur Bilanz

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i.H.v. € 6,65 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: T€ 0,3).

Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestanden am Abschlussstichtag in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: T€ 0).

Die sonstigenRückstellungen betragen € 0,00.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) stellen sich wie folgt dar (Vorjahreszahlen in Klammern):

Restlaufzeit

Verbindlichkeiten

bis 1 Jahr

1 - 5 Jahre

> 5 Jahre

Summe

davon

aus Lieferungen
und Leistungen

0,00
(0,00)

0,00
(0,00)

0,00
(0,00)

0,00
(0,00)

sonstige

37.202,85
(37.376,95)

0,00
(0,00)

0,00
(0,00)

37.202,85
(37.376,95)

Summe

37.202,85
(37.376,95)

0,00
(0,00)

0,00
(0,00)

37.202,85
(37.376,95)

Zum Abschlussstichtag bestanden keine (Vorjahr: keine) Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 VII HGB).

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

V. Sonstige Pflichtangaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch

Frau Irmgard Krichenbauer und Herrn Wolfgang Walter

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzverlust in Höhe von € 164,00 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.

Aufstellungserleichterungen

Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde großteils Gebrauch gemacht.

Gez.: Irmgard Krichenbauer

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.12.2011

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