Data World
Computer-Vertriebs-GmbH
Teisendorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
499.772,00 |
171.437,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
37.504,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
124.269,50 |
171.437,00 |
| III.
Finanzanlagen |
337.998,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
1.600.461,02 |
1.740.525,56 |
| I.
Vorräte |
550.366,13 |
553.882,12 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
688.555,06 |
691.593,35 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
361.539,83 |
495.050,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.278,00 |
12.278,00 |
| Aktiva |
2.112.511,02 |
1.924.241,06 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.498.215,35 |
728.099,47 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
1.568.054,88 |
835.740,26 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
95.404,12 |
133.205,38 |
| B.
Rückstellungen |
560.889,00 |
1.124.247,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
53.406,67 |
71.894,59 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
53.406,67 |
71.894,59 |
| Passiva |
2.112.511,02 |
1.924.241,06 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Data
World Computer Vertriebs GmbH ist nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft gilt gemäß § 267
Absatz 1, 4 HGB zum 31. Dezember 2023 als kleine
Kapitalgesellschaft. Sie hat von den
Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses Gebrauch gemacht.
Bei der Bewertung wurde auftragsgemäß von
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen (Going-Concern).
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung von Bilanzen wenden wir folgende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (u.a. Software) werden
entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach
ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden
innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume
linear und degressiv vorgenommen. Bei beweglichen
Anlagegegenständen erfolgt der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu
höheren Jahresabschreibungen führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 800,00 (geringwertige
Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden mit Anschaffungskosten
bewertet.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelsware
werden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten
bewertet.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das
allgemeine Kreditrisiko bewertet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist, und entsprechen den zu
erwartenden Ausgaben und drohenden Verlusten.
Die Berechnung der Versorgungsverpflichtung erfolgte
entsprechend den Bestimmungen des § 249 HGB i.V.m.
§ 252 bis 255 HGB.
Für die Abzinsung wurde der von der Deutschen
Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte
durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre
von 1,82 % angesetzt (z. Vgl.: durchschnittlicher
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre: 1,74 %).
Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ist die
Versorgungsverpflichtung in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen. Die
Bewertung beruht auf der "projected unit credit method"
(Methode der laufenden Einmalprämien).
Die Berechnung für den Erfüllungsbetrag
liegen das vertragliche Pensionierungsalter sowie folgende
Bewertungsannahmen zugrunde:
- ein Rechnungszins von 1,82 % p.a.
gemäß § 253 Abs. 2 HGB (in der ab dem 17.
März 2016 geltenden Fassung) und
Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV)
für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren auf
Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der
vergangenen zehn Geschäftsjahre;
- ein Rententrend in Höhe von 2,00 % p.a.,
sofern keine anderweitige vertragliche Vereinbarung
getroffen wurde;
- für gehaltsabhängige Zusagen wurde
ein langfristiger Gehaltstrend in Höhe von 2,00 % p.a.
angesetzt;
- Fluktuationswahrscheinlichkeiten in Höhe
von 0,00 % p.a.
Als Rechnungsgrundlagen dienten die "Richttafeln 2018
G" von Dr. Klaus Heubeck.
Aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) ergeben sich Umstellungseffekte in Folge der
Neubewertung von Versorgungsverpflichtungen ab 1.1.2010.
Aus der Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG resultiert ein
zusätzlicher Rückstellungsbetrag zum 01.01.2010
in Höhe von EUR 141.286,-. Von dem Wahlrecht lt. Art
67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht, indem der
Unterschiedsbetrag auf 15 Jahre verteilt wird, d.h. mit
1/15 von EUR 141.286,- = EUR 9.419,- jährlich den
Pensionsrückstellungen zugeführt wird. Der nicht
passivierte Zuführungsbetrag zur
Pensionsrückstellung beträgt damit zum 31.12.2023
EUR 9.420,-
Der Rückstellungsbetrag lt. dem
versicherungsmathematischen Gutachten der Debeka
Versicherungsgesellschaft wurde in 2022 gem. BilMoG mit dem
verpfändeten Vermögenswert der
Rückdeckungsversicherung (Aktivwert) in
Höhe von EUR 337.998,- saldiert.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Das Disagio für ein
aufgenommenes Darlehen wird aktiv abgegrenzt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände sind
grundsätzlich innerhalb eines Jahres fällig.
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn
Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 20.374,- EUR.
Der genannte Unterschiedsbetrag unterliegt einer
Ausschüttungssperre (§ 253 Abs. 6 HGB).
IV.
Sonstige Angaben
Geschäftsführer im Berichtszeitraum war:
Herr Thomas Zech
Oberteisendorf, den 31. Mai
2024
Gezeichnet
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.06.2024
festgestellt.
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