WedelNet GmbH
Selbe AdresseLeitungsgebundene Telekommunikation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Möller seit 13.2.2026 | Prokura |
Dirk Bammann seit 18.10.2023 | Prokura |
Jean-Christian Dr.-Ing. Brunke seit 26.4.2022 | Prokura |
Babett Schumacher seit 16.4.2021 | Prokura |
Jörn Peter Maurer seit 15.10.2018 | Geschäftsführer |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 92.31% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Wedel GmbHWedelJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang(1) Die Stadtwerke Wedel GmbH hat ihren Sitz in Wedel. Sie wird im Handelsregister beim Amtsgericht Pinneberg unter der Nummer HRB 5166 geführt. (2) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Stadtwerke Wedel GmbH ist für das Geschäftsjahr gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. (3) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen den Allgemeinen Vorschriften, den Ansatzvorschriften und den Ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften im dritten Buch des Handelsgesetzbuches. Gemäß § 265 Abs.5 HGB werden die Posten des Anlagevermögens in Anlehnung an die Eigenbetriebsverordnung der Länder weiter aufgeteilt. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (in der Regel drei bis fünf Jahre) planmäßig linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, bewertet. Dabei sind die Herstellungskosten unter Einbeziehung angemessener Gemeinkostenzuschläge angesetzt worden. Dem Werteverzehr des abnutzbaren Anlagevermögens wird durch planmäßige, lineare Abschreibungen Rechnung getragen. Für Zugänge beweglicher Anlagegüter bis zum Jahr 2009 wurde zum Teil die degressive Abschreibungsmethode gewählt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Einzelanschaffungspreis von EUR 250,00 bis zu EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Nutzungsdauern entsprechen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem beizulegenden Zeitwert und die sonstigen Ausleihungen mit dem Nennwert ausgewiesen. Die Vorräte sind mit den fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt und unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet. Die flüssigen Mittel werden zum Nennbetrag bewertet. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Auszahlungen, die Aufwand im Folgejahr darstellen. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag bewertet. Vereinnahmte Investitionszuschüsse werden ausnahmslos passiviert und analog zu den Abschreibungszeiten des entsprechenden Versorgungsanschlusses seit dem 1. Januar 2003 aufgelöst. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des Erfüllungsbetrages ausgewiesen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Energiebeschaffungs- und Energieabsatzgeschäfte, denen keine 1:1 Beziehung zu Grunde liegt, werden jeweils in einem Vertragsportfolio für Strom und Gas zum Zwecke der bilanziellen Bewertung zusammengefasst. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Einnahmen, die Erträge in Folgejahren darstellen. Unter Berücksichtigung des Wahlrechtes gem. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurden aktive latente Steuern nicht angesetzt. Erläuterungen der Bilanz (4) Entwicklung des Anlagevermögens Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 sind aus dem beigefügten Anlagenachweis ersichtlich. (5) Finanzanlagen Es handelt sich um Anteile an verbundenen Unternehmen und Eigenheim- und Wohnungsdarlehen gemäß den "Richtlinien über die Gewährung von Arbeitgeberdarlehen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wedel". Die Darlehen sind mit 1 % verzinst, werden mit 4 % getilgt und sind durch Buchgrundschulden gesichert. (6) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind die Verbrauchsabgrenzungen für die bis zum Bilanzstichtag nicht abgerechneten Verbräuche von Strom, Gas und Wasser und Wärme in Höhe von TEUR 4.526 enthalten. Von den Forderungen wurden eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 140 TEUR und Einzelwertberichtigungen in Höhe von rd. 166 TEUR abgesetzt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von TEUR 263 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen gegen die Gesellschafterin beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 1.313 TEUR. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten debitorische Kreditoren sowie Forderungen gegenüber dem Zollamt. (7) Flüssige Mittel Der Bestand an flüssigen Mitteln wird in der Form von Guthaben bei Kreditinstituten und als Kassenbestand gehalten. (8) Empfangene Ertragszuschüsse und Investitionszuschüsse Die Baukostenzuschüsse bis zum 31.12.2002 (= empfangene Ertragszuschüsse) werden gem. § 20 (3) EigVO aufgelöst. Der Sonderposten wurde gem. § 247 Abs. 3 i.V.m. § 273 HGB a.F. gebildet. Seit dem 01.01.2003 sind die Baukostenzuschüsse (= Investitionszuschüsse) analog der Nutzungsdauer der einzelnen Wirtschaftsgüter aufzulösen. Die erfolgswirksame Auflösung der empfangenen Ertragszuschüsse beträgt für das Jahr 2023 0 EUR (Vj. 585,00 EUR). Der Zuführung für Investitionszuschüsse in Höhe von 419.399,47 EUR (i. Vj. 1.493.595,84 EUR) standen erfolgswirksame Auflösungen in Höhe von 517.652,22 EUR (i. Vj. 526.455,90 EUR) gegenüber. (9) Rückstellungen
Die unter dem Posten Rückstellungen ausgewiesenen sonstigen Rückstellungen betreffen überwiegend mit 3.410 TEUR drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, Kosten für Personal von 833 TEUR, Strombezugskosten von 462 TEUR, Stromnetzkosten von 220 TEUR, Gasbezugskosten von 563 TEUR und Gasnetzkosten von 189 TEUR. Rückstellung für Strombezug Bei den Rückstellungen für Strombezug handelt es sich um noch ausstehende Rechnungen für die Nutzung fremder Netze und die Strombeschaffung. Rückstellung für Gasbezug Bei den Rückstellungen für Gasbezug handelt es sich um noch ausstehende Rechnungen für den Energieeinkauf. Rückstellung für das Gasnetz Die Rückstellungen für das Gasnetz betreffen das Regulierungskonto. Rückstellung für das Stromnetz Bei den Rückstellungen für die Stromnetzkosten handelt es sich um noch ausstehende Abrechnungen für Mehr- und Mindermengen. (10) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren von 20.850.096,50 EUR (i. Vj. 15.688.574,98 EUR) und von über einem Jahr von 30.419.010,43 EUR (i. Vj. 23.652.488,91 EUR). Ein gewährtes Bankdarlehen (TEUR 3.220) ist wie folgt besichert: Globalzession der Netzentgelte von den Stromversorgern gemäß gesondertem Sicherheitenvertrag bezogen auf die Strom- und Gasnetze der Gemeinden Haseldorf, Haselau und Hetlingen. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin betrugen 467.638,34 EUR, davon 19.695,05 EUR (i. Vj. 14.724,90 EUR) aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und 447.943,29 EUR (i. Vj. 1.247.038,21 EUR) aus sonstigen Verbindlichkeiten. Die in den sonstigen Verbindlichkeiten enthaltenen Kundenguthaben betrugen 4.447.982,97 EUR (i. Vj. 6.590.244,92 EUR). Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung (11) Umsatzerlöse
In den sonstigen Umsatzerlösen sind die Auflösungen empfangener Ertragszuschüsse aus dem Versorgungsbetrieb mit 0,00 EUR (i. Vj. 585 EUR), Auflösungen empfangener Investitionszuschüsse in Höhe von 517,652,22 EUR (i. Vj 526.455,90 EUR) sowie Erlöse aus sonstigen Nebengeschäften in Höhe von 1.650.909,51 EUR (i. Vj. 1.098.356,29 EUR) enthalten. Sämtliche Umsatzerlöse wurden im Inland erzielt. (12) Aktivierte Eigenleistungen
Die aktivierten Eigenleistungen setzen sich aus Personalkosten in Höhe von 216,833,75 EUR (i. Vj. 300.746,95 EUR) und Gemeinkostenzuschlägen in Höhe von 712.021,51 EUR (i. Vj. 698.112,12 EUR) für selbst erstellte Anlagen zusammen. (13) Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten TEUR 2.148 für den Verlustausgleich durch die Stadt Wedel für eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Wedel GmbH. Die Weiterleitung der vereinnahmten Beträge an die Tochtergesellschaft wird als Aufwendungen aus Verlustübernahme ausgewiesen. (14) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
Sonstige Angaben (15) Latente Steuern Aus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren im Geschäftsjahr latente Steuerbelastungseffekte. Diese Effekte wurden auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,8 % und eines Gewerbesteuersatzes von 14,7 % ermittelt. Der Unterschied zwischen dem auf der Grundlage der steuerlichen Regelungen ermittelten Steueraufwand und dem aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung erwarteten Steueraufwand ist im Wesentlichen auf die Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung nach § 6b EstG zurückzuführen. (16) Organe
Aufsichtsrat
Die Aufwandsentschädigungen der Aufsichtsratsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 53.280,00 EUR und teilen sich wie folgt auf die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder auf: Organbezüge Sitzungsgeld:
Die Bezüge des Geschäftsführers setzen sich wie folgt zusammen:
(17) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betrugen zum Bilanzstichtag TEUR 61.845. Sie resultieren im Wesentlichen aus Mietverträgen (TEUR 1.087) sowie aus kurz- bzw. mittelfristigen Strom- (TEUR 18.879) und Gasbezugsvereinbarungen (TEUR 41.364). Es wurden zwei Patronatserklärungen an zwei Gläubiger von Tochtergesellschaften abgegeben, in denen sich die Stadtwerke Wedel GmbH zur ausreichenden finanziellen Ausstattung der Tochtergesellschaften verpflichtet, so dass diese auch allen künftigen Verpflichtungen nachkommen können. Zum Bilanzstichtag bestanden keine wesentlichen Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaften gegenüber den beiden Gläubigern. (18) Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl Im Jahresdurchschnitt wurden 98 (i. Vj. 101) Mitarbeiter/innen beschäftigt. Dabei handelt es sich um 72 (i. Vj. 68) Vollzeit und 22 (i. Vj. 23)Teilzeitbeschäftigte. (19) Verbundene Unternehmen
(20) Abschlussprüferhonorare Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 berechnete bzw. noch zu berechnende Gesamthonorar beträgt für Abschlussprüfungsleistungen 66 TEUR sowie für andere Bestätigungsleistungen 5 TEUR. (21) Ergänzung der Anhangsangaben gemäß dem Energiewirtschaftsrecht Das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz) vom 07. Juli 2005, zuletzt geändert am 01. Oktober 2021, regelt in § 6b die Entflechtung. Aufgrund dieser Vorschrift veröffentlichen die Stadtwerke Wedel getrennte Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen für die Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie den modernen Messstellenbetrieb. Nach § 6b Abs. 3 haben die Stadtwerke Wedel als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen zur Vermeidung von Diskriminierung und Quersubventionierung in ihrer internen Rechnungslegung jeweils getrennte Konten für jede ihrer Tätigkeiten in den im Gesetz aufgeführten Bereichen so zu führen, wie dies erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von rechtlich selbstständigen Unternehmen ausgeführt würden: 1. Elektrizitätsverteilung (Stromnetz) 2. Gasverteilung (Gasnetz) Nach § 6b Abs. 3 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz sind zudem für die anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors und innerhalb des Gassektors Konten zu führen, die innerhalb des jeweiligen Sektors zusammengefasst werden können. § 6b Abs. 3 Satz 5 Energiewirtschaftsgesetz sieht vor, dass, soweit eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, die Zuordnung durch Schlüsselung der Konten, die sachgerecht und für Dritte nachvollziehbar sein muss, zu erfolgen hat. Mit der Erstellung des Jahresabschlusses ist für jeden der genannten Tätigkeitsbereiche intern jeweils eine den in § 6b Abs. 1 EnWG genannten Vorschriften entsprechende Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (Tätigkeitsabschluss) aufzustellen. Grundsätze, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge den einzelnen Unternehmensaktivitäten zugeordnet wurden: Aufgrund der Organisationsstruktur der Stadtwerke sind auf Basis von Einzelkonten die wesentlichen Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie Aufwendungen und Erträge den jeweiligen Unternehmensaktivitäten zugeordnet worden, soweit eine unmittelbare Zuordnung möglich war. In Fällen, in denen nur ein mittelbarer Sachbezug zu den einzelnen Aktivitäten vorliegt oder die weitere Aufteilung der Konten mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden gewesen wäre, wurde die Zuordnung durch Schlüsselung auf der Basis sachgerechter Bezugsgrößen vorgenommen. Stammkapital und Rücklagen sind entsprechend der Zuordnung des Anlagevermögens auf die Aktivitäten verteilt worden. Hierdurch ist sichergestellt, dass in allen Bereichen das Anlagevermögen anteilig gleich mit Eigenkapital finanziert wurde. Die Position "Kapitalverrechnung" in den Aktivitätenbilanzen beinhaltet gegenseitige Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Aktivitäten. Die Zuordnung der Ertragsteuern zu den einzelnen Aktivitäten erfolgt grundsätzlich durch Umlage des Ertragssteueraufwandes entsprechend den Ergebnissen der einzelnen Aktivitäten vor Ertragsteuern. Geschäfte i. S. von § 6b Abs. 2 EnWG sind die mit der Kombibad Wedel GmbH geschlossenen Verträge über Energielieferungen und seit dem 01. Oktober 2017 die Verlustübernahme des Kombibad Wedel GmbH durch die Gesellschafterin. (22) GewinnverwendungsvorschlagEinstellung in die Gewinnrücklage
Wedel, 27. März 2024 Stadtwerke Wedel GmbH, Wedel Jörn Peter Maurer Anlagennachweis Stadtwerke Wedel GmbH, Wedel vom 01.01.2023 - 31.12.2023
Lagebericht 2023Grundlagen des Unternehmens Die Stadtwerke Wedel GmbH betreibt die Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmenetze in Wedel. Darüber hinaus wurden die Konzessionen für die Strom- und Gasnetze in den Gemeinden Haselau, Haseldorf und Hetlingen erworben; der Netzbetrieb wird dort seit 2013 durchgeführt. Vertrieblich erstreckt sich der Verkauf von Strom und Gas über das gesamte Bundesgebiet. Unter der Marke WedelNet betreiben die Stadtwerke seit Dezember 2015 das Geschäftsfeld der Telekommunikation. Die Kombibad Wedel GmbH, die Stadtwerke Wedel Beteiligungs-GmbH und die Stadtwerke Wedel Straßenbeleuchtungs- und Lichtsignalanlagen GmbH sind Tochtergesellschaften der Stadtwerke Wedel GmbH. Die Versorgung mit Energie steht im Kontext zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung, dem Ausbau erneuerbarer Energien, den gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen sowie dem Wandel des Endverbraucherverhaltens. Die Stadtwerke Wedel tragen aktiv dazu bei, diesen Herausforderungen zu begegnen und setzen auf eine nachhaltige Energieversorgung. Mit ihrem breiten Leistungsspektrum und ihrem Engagement für die Energiewende sind die Stadtwerke Wedel gut positioniert, um auch in Zukunft eine wichtige Rolle als Infrastrukturdienstleister in der Region zu spielen. Allgemeine Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Wettbewerbssituation Die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland im Jahr 2023 waren von einer gewissen Stagnation und Herausforderungen geprägt. Die Bundesregierung prognostizierte ein leichtes Wirtschaftswachstum von 0,2% für das Jahr. Trotz der wirtschaftlichen Folgen des Kriegs in der Ukraine und Energieversorgungsherausforderungen hat sich die deutsche Wirtschaft als widerstandsfähig erwiesen. Die hohe Inflation und die damit verbundenen Kaufkraftverluste sowie die eingetrübten weltwirtschaftlichen Aussichten dämpften jedoch die wirtschaftliche Entwicklung zu Jahresbeginn 12.
1 Jahreswirtschaftsbericht 2023 der
Bundesregierung abrufbar unter
https://www.bundesregierung.de/bregde/aktuelles/jahreswirtschaftsbericht-2023-2160264
Das ifo Institut erwartete eine Stagnation der Wirtschaftsleistung (-0,1%) und wies auf eine Erholung in fast allen Wirtschaftsbereichen im weiteren Jahresverlauf hin, gestützt durch eine Verbesserung der Geschäftserwartungen und eine Zunahme der Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe. Die Konjunktur sollte vor allem durch steigende Reallöhne und sinkende Inflationsraten ab Jahresmitte gestärkt werden, obwohl die Bauwirtschaft bremsend wirkte 3. Die deutsche Wirtschaftsleistung zeigte sich weiterhin schwach, beeinflusst von geringerer Nachfrage, hohen Produktionskosten und steigenden Zinsen, was zu einem Rückgang der Investitionen führte. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) prognostizierte einen Rückgang der Investitionen im Bausektor und eine Erhöhung der Arbeitslosenquote, wobei die Regierung aufgerufen wurde, Maßnahmen zur Belebung der Wirtschaft zu ergreifen 4. Insgesamt spiegelte das Jahr 2023 eine Phase der wirtschaftlichen Unsicherheit und Anpassung in Deutschland wider, mit einem Fokus auf die Bewältigung der Energiekrise und die Anpassung an veränderte globale und nationale Bedingungen. Im Jahr 2023 verzeichnete Deutschland einen signifikanten Rückgang der CO 2 -Emissionen, wobei die Emissionen auf den niedrigsten Stand seit den 1950er Jahren fielen. Dieser Rückgang um 73 Millionen Tonnen im Vergleich zu 2022 wurde teilweise durch einen starken Rückgang im Kohleverbrauch und in der energieintensiven Produktion erreicht. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind und Sonne übertraf zum ersten Mal 50% der Gesamtstromerzeugung 5.
3 IFO Pressemitteilung abrufbar unter
https://www.ifo.de/pressemitteilung/2023-03-15/deutsche-wirtschaft-stagniert-2023
Zusätzlich verzeichnete das Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme ISE, dass die erneuerbaren Energien im Jahr 2023 einen Rekordanteil von 59,7% an der öffentlichen Nettostromerzeugung in Deutschland ausmachten. Insbesondere Windenergie spielte eine dominante Rolle, wobei die Windkraft 32% zur öffentlichen Nettostromerzeugung beitrug. Auch die Solarenergie verzeichnete mit einer installierten Kapazität von etwa 14 Gigawatt einen deutlichen Zuwachs gegenüber dem Vorjahr 6. Die gesamte Energiekonsumption in Deutschland fiel auf einen historischen Tiefstand, was zu einem Rückgang der energiebezogenen CO 2 -Emissionen um 10% führte. Dieser Rückgang war nicht nur auf den Anstieg der erneuerbaren Energien zurückzuführen, sondern auch auf eine allgemeine Reduktion des Energieverbrauchs, die durch die Rezession in der Wirtschaftsleistung und den Rückgang in der energieintensiven Produktion bedingt war 7. Im Jahr 2023 erlebte Deutschland einen deutlichen Rückgang der Gaspreise auf dem Großhandelsmarkt. Laut der Bundesnetzagentur fiel das durchschnittliche Preisniveau des Day-Ahead-Preises auf 41 Euro/MWh, im Vergleich zu 127,1 Euro/MWh im Vorjahr 8. Zusätzlich zu den sinkenden Gaspreisen wurden auch die Großhandelsstrompreise signifikant reduziert. Der durchschnittliche Day-ahead-Großhandelsstrompreis betrug 2023 nur 95,18 €/MWh, was weniger als die Hälfte des Preises von 2022 (235,45 €/MWh) ist und auf das Niveau von 2021 zurückgefallen ist 9.
6 Preisenergie ISE Public Net Electricity
Generation 2023 in Germany: Renewables Cover the Majority
of the Electricity Consumption for the First Time abrufbar
unter
https://www.ise.fraunhofer.de/en/press-media/press-releases/2024/public-electricity-generation-2023-renewable-energies-cover-the-majority-of-german-electricity-consumption-for-the-first-time.html
Aufgrund der signifikant gesunkenen Preise steigt der Wettbewerbsdruck auf Energieversorger. Preissensible Kunden könnten verstärkt von preisaggressiven Anbietern über Onlineportale und andere Vertriebsaktivitäten zum Wechsel animiert werden. Allerdings ist für Endkunden die Preispolitik einzelner Anbieter nicht immer transparent erkennbar. Die in den Jahren 2021 und 2022 stark gestiegenen Einkaufspreise für Strom und Gas führten zur Marktbereinigung von mehreren Energie-Discountern. Diese kehrten 2023, teilweise unter neuen Namen, auf den Markt zurück, oft mit demselben oder sogar noch aggressiveren Geschäftsgebaren. Das Geschäftsjahr 2023 Ertragslage Die Stadtwerke Wedel GmbH beendete das Geschäftsjahr 2023 erfolgreich mit einem Jahresüberschuss von 4.175 TEUR. Damit wurde das Planergebnis um 2.823 TEUR übertroffen. Die im Vorjahr im Zusammenhang mit sinkenden Marktpreisen und einer sich hieraus ergebenden Differenz zwischen Beschaffungskosten und Marktwert des Energieportfolios (Mark-to-market-Betrachtung) sowie dem Risiko von Kundenverlusten, für die bereits entsprechende Energiemengen beschafft wurden, gebildete Drohverlustrückstellung von insgesamt 4.100 TEUR wurde in Höhe von 2.414 TEUR in Anspruch genommen. In Höhe von 1.686 TEUR wurde diese ertragswirksam im Geschäftsjahr aufgelöst. Die Sparte Gas Vertrieb trug am meisten zum Erfolg bei mit einem Jahresüberschuss von 3.507 TEUR. Ein wesentlicher Faktor hierbei sind mit 1.560 TEUR unsystematische Effekte aus der Abrechnung der Mehr- und Mindermengen. Die Sparte Strom Vertrieb erwirtschaftete einen höheren Umsatz, da die Verkaufsmengen die Prognosemengen übertrafen. Außerdem führten Preiserhöhungen zu gesteigerten Erlösen. Die erhöhten Beschaffungskosten wurden durch die gestiegenen Umsatzerlöse kompensiert. Nach wie vor ist die Absatzmenge im Strom Netz rückläufig. Die eigenversorgten Kunden haben eine leicht rückläufige Absatzmenge, wogegen die fremdversorgten Sondervertragskunden aus Industrie und Gewerbe einen 14%ige Mengenrückgang im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen haben. Im Gasnetz führte die warme Witterung im Jahr 2023 sowie die Einsparungen der Endkunden zu einer verringerten Absatzmenge, was wiederum zu regulatorischen Mindererlösen führte. Diese Mindererlöse wurden gemäß den zuvor beschriebenen Vorgaben von dem Gasnetz der Stadtwerke Wedel an die in das Gasnetz Wedel liefernden fremden Gasvertriebe erstattet. Trotz eines sinkenden Wasserabsatzes von 3% im Vergleich zum Vorjahr, sind die Umsatzerlöse durch Preisanpassungen im Berichtsjahr gestiegen. Der Jahresfehlbetrag der Anderen Aktivitäten mit 187 TEUR reduziert sich deutlich um 317 TEUR im Vergleich zum Vorjahr. Für 2023 wurden insgesamt Konzessionsabgaben in Höhe von 1.673 TEUR und Gewerbesteuer in Höhe von 443 TEUR abgeführt. Auf die Stadt Wedel entfallen 1.560 TEUR an Konzessionsabgaben. Die folgende Darstellung zeigt Umsätze und Jahresüberschüsse im 10-Jahres-Vergleich. Die Umsatzerlöse sind im Vorjahresvergleich deutlich angestiegen.
Finanz- und Vermögenslage Im Jahr 2023 erhöhte sich die Bilanzsumme der Stadtwerke Wedel GmbH im Vergleich zum Vorjahr um 11.574 TEUR auf 102.665 TEUR (Vorjahr: 91.091 TEUR). Als Hauptwachstumstreiber diente das Anlagevermögen, welches um 11 % auf 80.743 TEUR angestiegen ist. Besonders hervorzuheben ist dabei das Sachanlagevermögen, das im Vergleich zum Vorjahr um 7.983 TEUR zugenommen hat. Die Passivseite der Bilanz wuchs hauptsächlich aufgrund der Aufnahme neuer langfristiger Kredite. Die Eigenkapitalquote verschlechterte sich marginal auf 36,3 % (Vorjahr: 36,4 %). Nach Bereinigung um Investitions- und Ertragszuschüsse erreichte die Eigenkapitalquote 40,4 % (Vorjahr: 40,3 %). Das Kreditorenmanagement der Stadtwerke Wedel GmbH zielt darauf ab, alle Verbindlichkeiten innerhalb der vereinbarten Fristen zu begleichen und dabei gewährte Skonti optimal zu nutzen. Die Geschäftsführung ist zuversichtlich, auch zukünftig allen finanziellen Verpflichtungen termingerecht nachkommen zu können.
Am 14.11.2022 mussten zusätzliche Sicherheiten im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wedel beantragt werden. Wegen der Energiepreiskrise werden von den Stadtwerken zusätzliche Sicherheiten in Millionenhöhe gefordert. Dies gilt für die Erweiterung der üblichen Kontokorrentkreditlinie ebenso wie für zu hinterlegende Sicherheiten zugunsten der Vorlieferanten. Ohne diese Sicherheiten ist kein Tagesgeschäft mehr möglich (Energiebeschaffung, Investitionen in Versorgungssicherheit, Lohnzahlung etc.). Aus Sicht der Stadtwerke Wedel stellte die einzige Möglichkeit, die erforderlichen Sicherheiten zu erhalten, der Schutzschirm der Investitionsbank Schleswig-Holstein dar. Eine zentrale Schutzschirm- Bedingung lautet: Keine Ausschüttung von Gewinnen an die Gesellschafterin über die Laufzeit des Schutzschirms (bis einschließlich 2024). Die Sicherheiten werden benötigt aus zwei Gründen: 1) Zur Erweiterung der Kontokorrentkreditlinien für den Regelbetrieb
2) Zur Hinterlegung von Sicherheiten bei den Vorlieferanten für den Energieeinkauf
Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmenetze Die Stadtwerke Wedel GmbH betreibt Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmenetze in Wedel. Seit 2013 gehören auch die Strom- und Gasnetze in der Haseldorfer Marsch (Haselau, Haseldorf, Hetlingen) dazu. Der Netzbetrieb orientiert sich am Energiewirtschaftsgesetz und der Anreizregulierungsverordnung und muss diskriminierungsfrei erfolgen, was das Kerngeschäft der Stadtwerke Wedel darstellt. Diese Netze gelten als natürliche Monopole, unterliegen aber der Aufsicht durch Regulierungsbehörden. Die Verantwortung der Stadtwerke Wedel umfasst nicht nur die Sicherstellung eines stabilen und sicheren Netzbetriebs, sondern auch die Anpassung an technische und wirtschaftliche Entwicklungen, um Qualität und Effizienz zu verbessern. Dazu sind gezielte Investitionen in die Netzinfrastruktur notwendig. Im Jahr 2023 wurden Investitionen von 16,4 Mio. EUR geplant, wovon 14,3 Mio. EUR für technische Anlagen und Maschinen, Netzmaßnahmen, Hausanschlüsse sowie die Glasfaserinfrastruktur und andere Betriebs- und Geschäftsausstattungen verwendet wurden. Die Investitionen der Stadtwerke Wedel GmbH im Bereich des Sachanlagevermögens für die Stromversorgung blieben mit 4.657 TEUR im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert, wobei der Großteil in Netz- und Hausanschlussleitungen sowie Umspann-/Verteileranlagen floss. Bei der Gasversorgung reduzierten sich die Investitionen in das Sachanlagevermögen um etwa 52% auf 787 TEUR, hauptsächlich bedingt durch die sinkende strategische Bedeutung und die damit verbundene Herausforderung bei der Refinanzierung. Wesentliche Maßnahmen betrafen hier unter anderem die Neuanschlüsse von Häusern, die Beschaffung von Gaszählern im Zuge des Turnuswechsels und die Implementierung der Fernsteuerbarkeit von Gasdruckregelanlagen im Netzgebiet Wedel. Die Investitionen in das Sachanlagevermögen für die Wasserversorgung gingen um ca. 18% auf 2.491 TEUR zurück, wobei die Mittel vorrangig für die Sanierung des Wassernetzes in verschiedenen Straßen verwendet wurden. In der Wärmesparte wurden Investitionen vor allem in die Netzleitungen des Elbparks und des Haus Pamirs getätigt sowie in die Modernisierung verschiedener Blockheizkraftwerke, was insgesamt zu einer leichten Steigerung des Investitionsvolumens um ca. 5% führte. Für das Glasfasernetz wurden 3.759 TEUR investiert, um unter anderem die Infrastruktur im nördlichen Bereich von Wedel in Kooperation mit der Firma Vodafone auszubauen. Die Infrastruktur für Elektromobilität wurde ebenfalls erweitert, wobei bis Ende 2023 insgesamt 13 Ladesäulen im öffentlichen Raum installiert waren. Im Berichtsjahr wurden neue Ladesäulen in der Gorch-Fock-Straße und im Kronskamp errichtet. Risikobericht 2023 Auch für das Lieferjahr 2023 hat die Stadtwerke Wedel GmbH gemäß ihrer konservativen Beschaffungsstrategie Energie langfristig beschafft, um Planungssicherheit zu schaffen und sich gegen Marktschwankungen abzusichern. Durch diese Strategie konnte das Versorgungsrisiko effektiv minimiert werden, die sich während der Energiepreiskrise der Jahre 2021-2022 als besonders effektiv erwies. Jedoch resultierte der markante Rückgang der Energiepreise im Jahr 2023 in einem erhöhten Mark-to-Market-Risiko, da der Marktwert der für das Lieferjahr 2023 im Voraus gekauften Energiekontrakte gesunken ist, was eine negative Bewertungsdifferenz zum ursprünglichen Einkaufspreis verursachte. Dieses Risiko manifestiert sich als Verlust, sollte die Stadtwerke Wedel GmbH die beschaffte Energie nicht an Endkunden veräußern können und sie stattdessen am Markt verkaufen müssen. Obwohl die Kundenverluste aufgrund der Preisstagnation zugenommen haben, blieben sie im Jahr 2023 insgesamt unter einem kritischen Niveau. Die Herausforderung hoher Mark-to- Market-Risiken könnte zudem das Kreditrisiko bei Vorlieferanten verschärfen, allerdings ermöglichte das effiziente Risiko- und Liquiditätsmanagement der Stadtwerke Wedel GmbH in Kombination mit langjährigen, vertrauensvollen Beziehungen zu den Vorlieferanten eine Erweiterung der Kreditlimits im Jahr 2023 ohne die Notwendigkeit zusätzlicher Sicherheiten, wobei der Schutzschirm der Investitionsbank Schleswig-Holstein eine signifikante Unterstützung bot. Risikomanagement & Risikobericht Das Risikomanagement der Stadtwerke Wedel GmbH ist ein integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie, der darauf abzielt, Risiken frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern, um den langfristigen Unternehmenserfolg zu sichern. Mit der Implementierung eines spezialisierten Risiko-Management-Tools hat das Unternehmen einen systematischen Ansatz zur Risikobewältigung etabliert, der alle Unternehmensebenen einbezieht. Die Prozesse des Risikomanagements bei den Stadtwerken Wedel umfassen die kontinuierliche Risikoidentifikation, bei der sowohl interne als auch externe Risiken erfasst werden. Die Risiken werden entsprechend ihrer Bedeutung und ihres potenziellen Einflusses auf das Unternehmen bewertet. Die Bewertung umfasst die Analyse der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie des potenziellen Schadensausmaßes. Für jedes identifizierte Risiko wird ein Verantwortlicher bestimmt, der in enger Zusammenarbeit mit dem Risikocontrolling die Bewertung und Überwachung des Risikos übernimmt. Die Kommunikation über Risiken und die ergriffenen Steuerungsmaßnahmen erfolgt transparent innerhalb des Unternehmens und gegenüber dem Aufsichtsrat. Durch den Einsatz einer spezialisierten Risikomanagement-Software werden die Risikomanagementprozesse unterstützt und optimiert. Dies ermöglicht eine effiziente und systematische Erfassung, Bewertung und Steuerung der Risiken. Das Ziel ist es, mögliche Gefahren für den Unternehmensfortbestand rechtzeitig zu erkennen und durch proaktive Maßnahmen das Risikopotenzial zu minimieren. Im Risikocontrolling erfolgt die Beratung der Risikoverantwortlichen, die Konsolidierung und Berichterstattung an die beiden Entscheidungsgremien: Risikokomitee und Aufsichtsrat. Zukünftige Risiken Für das Jahr 2024 wird erwartet, dass das Mark-to-Market-Risiko, das bereits im Jahr 2023 eine wesentliche Herausforderung für die Stadtwerke Wedel GmbH darstellte, weiterhin eine zentrale Rolle einnehmen wird. Aufgrund der langfristigen Beschaffungsstrategie der Energie während der Energiepreiskrise von 2021-2022, die anfänglich Stabilität bot, steht das Unternehmen nun vor der Herausforderung, dass die in dieser Zeit erworbenen Energiekontrakte aufgrund des Preisrückgangs im Jahr 2023 an Wert verloren haben. Obwohl die Kundenverluste 2023 noch auf einem handhabbaren Niveau blieben, könnte die anhaltende Gefahr einer negativen Bewertungsdifferenz die finanzielle Situation belasten, insbesondere wenn die Kontrakte zu niedrigeren Marktpreisen verkauft werden müssen. Im Zusammenhang mit sinkenden Marktpreisen und einer sich hieraus ergebenden Differenz zwischen Beschaffungskosten und Marktwert des Energieportfolios (Mark-to-market-Betrachtung) sowie dem Risiko von Kundenverlusten, für die bereits entsprechende Energiemengen beschafft wurden, antizipiert die Geschäftsführung zum Bilanzstichtag drohende Verluste in Höhe von 1.020 TEUR (Strom) bzw. 2.390 TEUR (Gas). Zudem könnte das gestiegene Mark-to-Market-Risiko die Kreditwürdigkeit bei den Vorlieferanten beeinflussen, was strengere Kreditbedingungen oder die Forderung nach zusätzlichen Sicherheiten nach sich ziehen könnte. Trotz erfolgreicher Erweiterung der Kreditlimits im Jahr 2023 ohne zusätzliche Sicherheiten, bleibt die Beziehung zu den Vorlieferanten in einem Umfeld erhöhter Risiken entscheidend. Für 2024 wird es als wesentlich erachtet, das Risikomanagement zu intensivieren, Marktentwicklungen genau zu beobachten und gegebenenfalls die Beschaffungsstrategie anzupassen, um das Mark-to-Market-Risiko zu reduzieren und die finanzielle Stabilität zu wahren. Ein weiteres bedeutendes Risiko für 2024 sind potenzielle Kundenverluste und der anhaltende Druck durch sinkende Energiepreise und verstärkte Aktivitäten der Wettbewerber. Abwanderungen zu günstigeren Anbietern könnten zu Umsatzeinbußen führen, was die finanzielle Stabilität beeinträchtigen würde. Sinkende Energiepreise könnten zudem die Profitabilität der langfristigen Energiekontrakte weiter verringern und somit das Mark-to-Market-Risiko erhöhen. Der Wettbewerbsdruck erfordert die Entwicklung attraktiver Angebote und effizienter, kundenorientierter Lösungen. Es ist entscheidend, diese Risiken zu überwachen und proaktive Strategien zu entwickeln, um die Kundenbindung zu stärken und der Wettbewerbsdynamik effektiv zu begegnen. Zukünftige Chancen Trotz der Risiken, die mit der Energiebranche und der Infrastrukturdienstleistung verbunden sind, bieten sich auch zahlreiche Chancen für die Stadtwerke Wedel. Der Fokus der Stadtwerke Wedel bleibt im regionalen Markt. Die stabile Versorgungssicherheit im Netzgebiet bleibt das zentrale Ziel. Kundenkommunikation und Kundennähe rücken aktuell weiter in den Mittelpunkt. Das Vertrauen in die Stabilität und Beständigkeit der Marke "Stadtwerke Wedel" soll gestärkt werden. Auch Netzgebiete, die an das Versorgungsgebiet der Stadtwerke angrenzen, sollen vertrieblich ausgebaut werden. Im Großkundenabsatz sollen Kundenbesuche qualitativ und quantitativ gesteigert werden. Im Jahr 2024 planen die Stadtwerke Wedel eine offensive Strategie auf dem Energiemarkt umzusetzen, um den Kunden wettbewerbsfähige Strom- und Gasangebote zu fairen Preisen anzubieten. Diese Initiative soll nicht nur auf die aktuellen Marktanforderungen reagieren, sondern auch dazu beitragen, potenziellen Kundenverlusten vorzubeugen und das Mark-to-Market-Risiko zu reduzieren. Durch die Optimierung von Energiebeschaffung und Kundenmanagement mit Hilfe von Kl-Technologien streben die Stadtwerke Wedel an, ihre Marktposition zu stärken und nachhaltige Kundenbeziehungen aufzubauen, um so langfristig erfolgreich zu sein. Im Jahr 2024 ist die Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans der Stadt Wedel vorgesehen, der spezifische Fernwärmeprüfgebiete ausweisen wird. Diese strategische Initiative bietet eine signifikante Chance, die Infrastruktur für Fernwärme in der Region zu stärken und auszubauen. Die wirtschaftliche Prüfung des Ausbaus der Fernwärmeversorgung steht in den kommenden Jahren im Fokus der Stadtwerke Wedel GmbH. Dies umfasst eine detaillierte Analyse der potenziellen Investitionen, der zu erwartenden Erträge und der ökologischen Auswirkungen. Die Ausweitung des Fernwärmenetzes könnte nicht nur zur Steigerung der betrieblichen Effizienz und zur Erhöhung der Kundenzufriedenheit beitragen, sondern auch eine Schlüsselrolle in der lokalen Energiewende spielen und die Position der Stadtwerke Wedel als führender Infrastrukturdienstleister in der Region festigen. Unter der Marke WedelNet werden Glasfaserprodukte in Wedel vertrieben. Das Geschäftsfeld der Telekommunikation steht unter sehr hohem Wettbewerbsdruck aufgrund der in Wedel angebotenen Bandbreiten fremder Versorger. Durch die Zukunftsträchtigkeit von Glasfaser sehen sich die Stadtwerke Wedel darin bestärkt, einen Fokus in den gezielten Glasfaserausbau zu legen. Die steigende Nachfrage nach erneuerbaren Energien und die Notwendigkeit, den Kohlenstoffausstoß zu reduzieren, bieten neue Geschäftsmöglichkeiten für die Stadtwerke Wedel. Zentrale Punkte bieten hier der Wärmeversorgung mit Nahwärmenetzen, Ökostrom und Photovoltaik-Anlagen sowie innovative Technologien wie Wasserstoff und intelligente Netze, auf die wir uns konzentrieren möchten. Die Einführung neuer Technologien und die Digitalisierung von Geschäftsprozessen können die Effizienz steigern und die Kundenzufriedenheit verbessern. Wir können unsere Dienstleistungen durch die Einführung von digitalen Angeboten und die Nutzung von Datenanalyse und künstlicher Intelligenz verbessern. Partnerschaften und Kooperationen: Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen und Organisationen kann neue Geschäftsmöglichkeiten schaffen und das Wachstum der Stadtwerke Wedel fördern. Wir können uns auf strategische Partnerschaften mit anderen Energieversorgern, Technologieunternehmen und öffentlichen Einrichtungen konzentrieren. Die Stadtwerke Wedel sieht sich gut positioniert, um diese Chancen zu nutzen und ihr Wachstum in den kommenden Jahren voranzutreiben. Wir werden weiterhin in die Entwicklung von innovativen Produkten und Dienstleistungen investieren, um auf die Bedürfnisse unserer Kunden einzugehen und unser Angebot zu erweitern. Prognosebericht Für das Jahr 2024 berücksichtigen die Stadtwerke Wedel die globalen politischen Unsicherheiten, insbesondere den anhaltenden Konflikt zwischen Russland und der Ukraine, sowie die Entwicklung der Energiepreise und die politischen Rahmenbedingungen als entscheidende Faktoren, die die Wirtschaft beeinflussen. Diese Unsicherheiten wirken sich weiterhin auf die Energiebranche aus und konfrontieren die Stadtwerke Wedel mit neuen Herausforderungen. Das Mark-to-Market-Risiko, verstärkt durch die jüngsten Preisschwankungen auf den Energiemärkten, bleibt eine zentrale Herausforderung. Zusätzlich intensiviert der Eintritt neuer Marktteilnehmer, die mit niedrigen Beschaffungspreisen operieren, den Wettbewerb, was zu einem erhöhten Kundenverlust führen könnte, insbesondere in der Grundversorgung, und somit die Einnahmen der Stadtwerke Wedel beeinträchtigen könnte. Investitionen in Automatisierung und Fernwärmeausbau werden in 2024 zwar zunächst Kosten verursachen, sind jedoch langfristig als positive Beiträge zur Bilanz der Stadtwerke Wedel geplant. Trotz der sorgfältigen Planung ist die Prognose von Vorsicht geprägt, da die genauen Auswirkungen der genannten Risiken aufgrund der dynamischen und teils unvorhersehbaren Entwicklungen globaler und lokaler Art noch nicht vollständig abschätzbar sind. Ein kontinuierliches Monitoring der Situation ist vorgesehen, um auf Veränderungen zeitnah reagieren zu können. Für das Geschäftsjahr 2024 planen die Stadtwerke Wedel mit Umsätzen in Höhe von 107.150 TEUR und einem Jahresüberschuss von 389 TEUR.
Wedel, den 27. März 2024 Stadtwerke Wedel GmbH Jörn Peter Maurer BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023Strom Netz
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Strom Netz für das Geschäftsjahr 2023(1. Januar 2023 - 31. Dezember 2023)
Erläuterungen zur Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses für die Stromverteilung i. S. d. § 6b Abs. 3 Satz 6 EnWG1 Allgemeine Angaben Strom 1.1 Anlagegitter Die Entwicklung des Anlagevermögens der Sparte Stromverteilung ist als Anlage des jeweiligen Tätigkeitsabschlusses dargestellt. 1.2 Gewinn- und Verlustrechnung Ausgehend von der Gewinn- und Verlustrechnung der Sparte Strom wird die Aktivitätenrechnung erstellt. Soweit es möglich ist, werden die Kosten und Erlöse direkt den Aktivitäten zugeordnet. Die Kosten, die auf den allgemeinen Kostenstellen gesammelt wurden, werden über geeignete aufwands-, personal- bzw. umsatzabhängige Schlüssel dem Netz zugerechnet. Vereinzelte Kostenarten werden nach sachgerechten Schlüsseln auf die Aktivitäten verteilt (Darlehenszinsen, Ertragsteuern). Die Zinserträge korrespondieren mit den flüssigen Mitteln in den jeweiligen Netzbilanzen. 1.3 Bilanz Der Teilbereichsabschluss unterliegt den gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, wie sie für den Jahresabschluss gelten. An dieser Stelle wird auf den Anhang im Jahresabschluss der Stadtwerke Wedel GmbH 2023 verwiesen. Die Erstellung der Netzbilanz Strom erfolgt ausgehend von der Spartenbilanz, die auf der Bilanz des Gesamtunternehmens basiert. Zunächst werden sämtliche Bilanzkonten einzeln analysiert und soweit möglich, werden die Buchungen direkt den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet. Das Anlagevermögen wurde, soweit möglich, direkt zugeordnet. Gemeinsame sowie allgemeine Anlagen werden nach geeigneten Schlüsseln dem Strom-Netz zugerechnet. Die Forderungen werden entsprechend den Preisbestandteilen zugeordnet. Verbindlichkeiten und Rückstellungen wurden, soweit möglich direkt, im Übrigen nach Umsatz verteilt. Für die verbleibenden, nicht direkt zuzuordnenden Konten / Buchungen werden sachgerechte Schlüssel verwendet, die stetig über die letzten Geschäftsjahre angewendet wurden. 2. Erläuterung der Bilanz Strom 2.1 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren von TEUR 6.397 (Vorjahr TEUR 4.708). 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist die Verbrauchsabgrenzung für die auf Grund der jährlichen Ablesung zum Bilanzstichtag nicht abgelesenen Zählerständen bei Tarifkunden (TEUR 212) enthalten. Anlagennachweis Strom Netz Stadtwerke Wedel GmbH, Wedel vom 01.01.2023 - 31.12.2023
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023Gas Netz
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Gas Netz für das Geschäftsjahr 2023(1. Januar 2023 - 31. Dezember 2023)
Erläuterungen zur Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses für die Gasverteilung i. S. d. § 6b Abs. 3 Satz 6 EnWG1 Allgemeine Angaben Gas 1.1 Anlagegitter Die Entwicklung des Anlagevermögens der Sparte Gasverteilung ist als Anlage des jeweiligen Tätigkeitsabschlusses dargestellt. 1.2 Gewinn- und Verlustrechnung Ausgehend von der Gewinn- und Verlustrechnung der Sparte Gas wird die Aktivitätenrechnung erstellt. Soweit es möglich ist, werden die Kosten und Erlöse direkt den Aktivitäten zugeordnet. Die Kosten, die auf den allgemeinen Kostenstellen gesammelt wurden, werden über geeignete aufwands-, personal- bzw. umsatzabhängige Schlüssel dem Netz zugerechnet. Vereinzelte Kostenarten werden nach sachgerechten Schlüsseln auf die Aktivitäten verteilt (Darlehenszinsen, Ertragsteuern). Die Zinserträge korrespondieren mit den flüssigen Mitteln in den jeweiligen Netzbilanzen. 1.3 Bilanz Der Teilbereichsabschluss unterliegt den gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, wie sie für den Jahresabschluss gelten. An dieser Stelle wird auf den Anhang im Jahresabschluss der Stadtwerke Wedel GmbH 2023 verwiesen. Die Erstellung der Netzbilanz Gas erfolgt ausgehend von der Spartenbilanz, die auf der Bilanz des Gesamtunternehmens basiert. Zunächst werden sämtliche Bilanzkonten einzeln analysiert und soweit möglich, werden die Buchungen direkt den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet. Das Anlagevermögen wurde, soweit möglich, direkt zugeordnet. Gemeinsame sowie allgemeine Anlagen werden nach geeigneten Schlüsseln dem Gas-Netz zugerechnet. Die Forderungen werden entsprechend den Preisbestandteilen zugeordnet. Verbindlichkeiten und Rückstellungen wurden, soweit möglich direkt, im Übrigen nach Umsatz verteilt. Für die verbleibenden, nicht direkt zuzuordnenden Konten / Buchungen werden sachgerechte Schlüssel verwendet, die stetig über die letzten Geschäftsjahre angewendet wurden. 2. Erläuterung der Bilanz Gas 2.1 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren von TEUR 3.529 (Vorjahr TEUR 3.641). 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist die Verbrauchsabgrenzung für die auf Grund der jährlichen Ablesung zum Bilanzstichtag nicht abgelesenen Zählerständen bei Tarifkunden (TEUR 10) enthalten. Anlagennachweis Gas Netz Stadtwerke Wedel GmbH , Wedel vom 01.01.2023 - 31.12.2023
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023Moderner Messstellenbetrieb
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Moderner Messstellenbetrieb für das Geschäftsjahr 2023(1. Januar 2023 - 31. Dezember 2023)
Erläuterungen zur Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses für den modernen Messstellenbetrieb i. S. d. § 6b Abs. 3 Satz 6 EnWG1 Allgemeine Angaben moderner Messstellenbetrieb 1.1 Anlagegitter Die Entwicklung des Anlagevermögens der Sparte moderner Messstellenbetrieb ist als Anlage des jeweiligen Tätigkeitsabschlusses dargestellt. 1.2 Gewinn- und Verlustrechnung Ausgehend von der Gewinn- und Verlustrechnung der Sparte moderner Messstellenbetrieb wird die Aktivitätenrechnung erstellt. Soweit es möglich ist, werden die Kosten und Erlöse direkt den Aktivitäten zugeordnet. Die Kosten, die auf den allgemeinen Kostenstellen gesammelt wurden, werden über geeignete aufwands-, personal- bzw. umsatzabhängige Schlüssel dem modernen Messstellenbetrieb zugerechnet. Vereinzelte Kostenarten werden nach sachgerechten Schlüsseln auf die Aktivitäten verteilt. 1.3 Bilanz Der Teilbereichsabschluss unterliegt den gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, wie sie für den Jahresabschluss gelten. An dieser Stelle wird auf den Anhang im Jahresabschluss der Stadtwerke Wedel GmbH 2023 verwiesen. Die Erstellung der Bilanz moderner Messstellenbetrieb erfolgt ausgehend von der Spartenbilanz, die auf der Bilanz des Gesamtunternehmens basiert. Zunächst werden sämtliche Bilanzkonten einzeln analysiert und soweit möglich, werden die Buchungen direkt den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet. Das Anlagevermögen wurde, soweit möglich, direkt zugeordnet. Gemeinsame sowie allgemeine Anlagen werden nach geeigneten Schlüsseln dem modernen Messstellenbetrieb zugerechnet. Die Forderungen werden entsprechend den Preisbestandteilen zugeordnet. Verbindlichkeiten und Rückstellungen wurden, soweit möglich direkt, im Übrigen nach Umsatz verteilt. Für die verbleibenden, nicht direkt zuzuordnenden Konten / Buchungen werden sachgerechte Schlüssel verwendet, die stetig über die letzten Geschäftsjahre angewendet wurden. 2. Erläuterung der Bilanz moderner Messstellenbetrieb 2.1 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren von TEUR 84 (Vorjahr TEUR 169). 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist die Verbrauchsabgrenzung für die auf Grund der jährlichen Ablesung zum Bilanzstichtag nicht abgelesenen Zählerständen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 53) enthalten. Anlagennachweis Moderner Messstellenbtrieb Stadtwerke Wedel GmbH , Wedel vom 01.01.2023 - 31.12.2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Stadtwerke Wedel GmbH, Wedel: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Wedel GmbH, Wedel, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Wedel GmbH, Wedel, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und Messstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3Abs. 4Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Hamburg, den 29. April 2024 MÖHRLE HAPP LUTHER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dodenhoff, Wirtschaftsprüfer Singbartl, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss der Stadtwerke Wedel GmbH wurde am 2. Dezember 2024 von der Gesellschafterversammlung festgestellt. Der Jahresüberschuss für 2023 in Höhe von EUR 4.174.798,79 wird vollständig in die Gewinnrücklage der Stadtwerke Wedel GmbH eingestellt. |
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