Julius Birkhold GmbH
Weberstraße 3, 89555 Steinheim am Albuch, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rolf Gerhard Birkhold seit 22.11.2006 | Geschäftsführer |
Werner Birkhold seit 22.11.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Julius Birkhold GmbHSteinheim am AlbuchJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Die Bilanz wurde nach § 266 HGB gegliedert. Von einer Verkürzung gemäß § 265 Abs. 7 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkosten- verfahren). Abweichungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich zum Vorjahr liegen nicht vor. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Zugänge an beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens im Jahr 2023 wurden linear abgeschrieben. Die Annahme der Nutzungsdauer erfolgte in Anlehnung an die steuerlichen Abschreibungstabellen und betriebsindividuellen Erfahrungen. Geringwertige Anlagegüter werden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Umlaufvermögen Der Warenbestand wurde grundsätzlich nach Einkaufspreisen bewertet, Bewertungsvereinfachungen gemäß § 256 HGB kamen nicht zum Ansatz. Die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnise erfolgte mit den angefallenen Herstellungskosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert ausgewiesen. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung von 1 % auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Rechnung getragen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen bilanziert. C. Erläuterungen zur Bilanz Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Personalkosten, Aufbewahrungskosten, Gewährleistungen und Abschlusskosten.
sonstige Berichtsbestandteile
Steinheim am Albuch, den 01. Oktober 2024 gez. Rolf Birkhold gez. Werner Birkhold
Angaben zur Feststellung:
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