Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 128397
Eingetragen
16.8.2022
Branche
Bergbau auf chemische und DüngemittelmineraleTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, Metallen und technischen ChemikalienGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-Metallhalbzeug
Gegenstand
die Beschaffung, der Einkauf, die Bewertung und die Vermarktung von verschiedenen natürlichen (mineralischen) und synthetisch hergestellten Rohstoffen und Verbindungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sofian Ardi Limoa
seit 16.8.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
37.50%
Maximilian Chandra
37.50%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Karben
9.375 €
37.50%
Maximilian Chandra
Jakarta Utara, Indonesien
9.375 €
37.50%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

First Minerals GmbH

Karben

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 2.851,00
I. Sachanlagen 2.851,00
B. Umlaufvermögen 582.774,79 307.725,95
I. Vorräte 308.739,05 10.618,97
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 224.811,62 288.501,29
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 49.224,12 8.605,69
Summe Aktiva 585.625,79 307.725,95

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 135.978,95 11.724,54
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 2.975,00
II. Verlustvortrag 10.300,46
III. Jahresüberschuss 121.279,41 -10.300,46
B. Rückstellungen 50.100,00 3.300,00
C. Verbindlichkeiten 399.546,84 292.701,41
Summe Passiva 585.625,79 307.725,95

Anhang

Firma

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der First Minerals GmbH, Karben (Amtsgericht Frankfurt, HRB 128397) wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB.

Von den Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs. 1, 274 a, 276 und 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften ist bei der Aufstellung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang in eingeschränktem Umfang Gebrauch gemacht worden. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung enthalten entsprechend § 265 Abs. 2 HGB die Vergleichsbeträge des Vorjahres.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, angesetzt.

Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Der Ansatz der geleisteten Anzahlungen erfolgte mit dem Nennbetrag (ohne Umsatzsteuer). Forderungen werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert und beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum Zeitpunkt der Zugangsbewertung zum jeweiligen Tageskurs eingebucht.

Am Abschlussstichtag erfolgt eine Umrechnung mit dem Devisenkassamittelkurs.

Die Folgebewertung der Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung mit einer Restlaufzeit größer als ein Jahr erfolgt zum Abschlussstichtag unter Beachtung des Imparitätsprinzips, wonach Kursverluste aufwandswirksam und Kursgewinne nicht berücksichtigt werden.

III. Bilanzerläuterungen

Die Entwicklung des Anlagevermögens gemäß § 268 Abs. 2 HGB ist in dem der Bilanz beigefügten Anlagenspiegel dargestellt.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

IV.

Sonstige Angaben

Während des Geschäftsjahres war durchschnittlich ein Arbeitnehmer beschäftigt.

 

Karben, 10. März 2025

gez. Sofian Limoa

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 10.3.2025.

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