Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 9929
Eingetragen
21.4.1994
Branche
Sonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerSonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tGroßhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
Gegenstand
Reparatur und Komplettservice an Kraftfahrzeugen sowie Handel mit Kraftfahrzeugen, Kfz-Ersatzteilen und zubehör.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Robin Franke
seit 22.2.2017
Geschäftsführer
Egbert Franke
seit 9.6.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
60.00%
40.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Egbert Franke
Turgenjewstraße 5, 09127 Chemnitz
60.00%
Robin Franke
Further Straße 47, 09113 Chemnitz
40.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

AUTO-KAISER GMBH

Chemnitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Bilanz

A K T I V A

31.12.2023 31.12.2022
A. ANLAGEVERMÖGEN

I. Immaterielle Vermögens-

gegenstände

1,00 416,00
II. Sachanlagen 106.221,60 111.452,00
III. Finanzanlagen 8.000,00 8.000,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 149.236,50 89.057,10

II. Forderungen und sonstige

Vermögensgegenstände

19.360,20 70.101,10
III. Wertpapiere 113.607,90 108.048,70

IV. Kassenbestand, Bundesbank-

guthaben, Guthaben bei

Kreditinstituten und Schecks

298.048,80 240.584,10
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 10.969,60 5.500,00
SUMME Aktiva 705.445,60 633.159,00

P A S S I V A

31.12.2023 31.12.2022
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,60 25.564,60
II. Kapitalrücklage 43.929,20 43.929,20
III. Bilanzgewinn 361.675,90 306.021,40
IV. buchmäßiges Eigenkapital 431.169,60 375.515,20

B. SONDERPOSTEN FÜR ATYPISCH STILLE

GESELLSCHAFTER

12.944,30 12.515,50
C. RÜCKSTELLUNGEN 174.537,00 149.413,90
D. VERBINDLICHKEITEN 56.999,80 78.058,30
E. PASSIVE LATENTE STEUERN 29.794,90 17.656,10
SUMME Passiva 705.445,60 633.159,00

Anhang

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich der Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits und dem Anhang besteht, wurde dieses Wahrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des BilRUG erstellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Vorjahreswert angegeben. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten Sonstige Vermögensgegenstände bzw. Sonstige Verbindlichkeiten. Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten Sonstige Vermögensgegenstände bzw. Sonstige Verbindlichkeiten. Die Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips im Wege der Schätzung ermittelt. Die Verbindlichkeiten werden mit den Rückzahlungsbeträgen bilanziert. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Darstellungsgrundsätze konnten aufgrund der Vorgaben des BilRUG nicht beibehalten werden. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter den Posten Sonstige Vermögensgegenstände bzw. Sonstige Verbindlichkeiten.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

a) Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach §§ 248 Abs. 1 und 2 HGB wurden beachtet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet worden. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach dem bestimmungsgemäßen Verbrauch. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

b) Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer ausgegangen. Die Abschreibungen erfolgten linear pro rata temporis.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellkosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten, allgemeine Verwaltungskosten) bewertet. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelten Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die auf den Jahresabschluss angewandten Darstellungsmethoden sind beibehalten worden.

c) Umrechnung fremder Währungen in Euro

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Fremdwährungspositionen. Es sind daher keine Angaben erforderlich.

3. Angaben zu Positionen der Bilanz

1.

Vorräte

Die Vorräte wurden durch Inventurzusammenstellungen nachgewiesen. Die Unterlagen wurden durch die Geschäftsleitung vorgelegt.

2.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen sind mit den Nominalwerten ausgewiesen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden durch eine EDV-Saldenliste, deren Summe mit dem Bilanzansatz übereinstimmt. Einzelwertberichtigungen waren erforderlich, der Höhe nach sind diese aber nicht berichtenswert. Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

3.

Sonstige Vermögensgegenstände

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind insbesondere Steuerrückforderungen und eine Mietkaution enthalten.

4.

Guthaben / Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten

Die ausgewiesenen Salden wurden durch Bankbestätigungen zum 31. Dezember 2023 nachgewiesen.

5.

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Berichtsjahr wurde eine Leasingsonderzahlung abgegrenzt.

6.

Latente Steuern

Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 2 HGB (Aktive latente Steuern) wurde kein Gebrauch gemacht. Für Zwecke der Steuer wurden die Anschaffungskosten bestimmter Wirtschaftsgüter nach §7g EStG gemindert, sowie Sonderabschreibungen in Anspruch genommen. Außerdem wurde ein Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen. Der ausgewiesene Steueraufwand ist daher zu niedrig. Dies wurde durch die Bildung einer Rückstellung für latente Steuer iHv EUR 29.795 korrigiert. Es wurde ein Ertragsteuersatz von 31,57 % verwendet

7.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt am 31. Dezember 2023 EUR 25.564,60.

8.

Verbindlichkeitsspiegel

Art der Verbindlichkeit / Restlaufzeiten Gesamt
EUR
bis 1 Jahr
EUR
1 bis 5 Jahre
EUR
über 5 Jahre
EUR
davon
gesichert
Ver
merk
gegenüber Kreditinstituten 0          
aus Anzahlungen            
aus Lieferungen und Leistungen 7.539 7.539     7.539 6
Schuldwechsel            
gegen verbundene Unternehmen            
gegen Gesellschafter 6.444 6.444        
gegen Stille Gesellschafter            
Sonstige Verbindlichkeiten 24.777 24.777        
Umsatzsteuerverbindlichkeit 18.240 18.240        
Summ Verbindlichkeiten 57.000 57.000     7.539  

Die Nummern der Sicherungsvermerke bedeuten:

1 = Pfandrecht an unbeweglichen Sachen

2 = Pfandrecht an beweglichen Sachen

3 = Pfandrecht an übertragbaren Rechten

4 = Sicherungsübereignung Vorräte

5 = Sicherungsabtretung Forderungen

6 = Eigentumsvorbehalt

9.

Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 Abs. 3 GmbHG

Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 6.444. Weder gegenüber Gesellschafter noch Geschäftsführern bestanden am Bilanzstichtag Forderungen. Die Verzinsung erfolgte mit 2,00% über dem BGB Basiszinssatz zum 01.01. des Jahres.

10.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten ergeben sich aus einer EDV-Saldenliste, deren Summe mit dem Bilanzansatz übereinstimmt.

11.

Sonstige Verbindlichkeiten

Details, wie Grund und Höhe der Verbindlichkeit, können der Kontenbezeichnung und dem Saldo entnommen werden. Im Wesentlichen handelt es sich um Lohnverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer.

12.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. Aus der laufenden

Leistungserbringung bestehen jedoch Gewährleistungsverpflichtungen nach BGB.

4. Angaben zur den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

1.

Abschreibungen auf den Firmenwert

Der Firmenwert kann nach § 246 Abs. 1 HGB planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die planmäßige Abschreibung wurde mit 15 Jahren geschätzt.

2.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Umlaufvermögen

Im Geschäftsjahr wurden im Vorjahr außenplanmäßig abgeschriebene Wertpapiere des UV wieder zugeschrieben. § 253 Abs. 3 HGB

5. Sonstige Angaben

1.

Anzahl Arbeitnehmer

Anzahl Arbeitnehmer iSd HGB: 11

2.

Geschäftsführungsorgane

Außer den Geschäftsführern waren im Berichtjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die

Geschäfte von Egbert Franke, KfZ-Meister und Robin Franke, KfZ-Meister geführt.

Feststellung des Jahresabschlusses

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 17.12.2024.

gez. Egbert Franke, KfZ-Meister

Nachrichten & Medien

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