TonBildFabrik GmbH
Pforzheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Aufwendungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung des Geschäftsbetriebs |
1,00 |
61.800,00 |
| B.
Anlagevermögen |
147.118,00 |
182.812,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.718,00 |
4.673,00 |
| II.
Sachanlagen |
119.400,00 |
153.139,00 |
| III.
Finanzanlagen |
25.000,00 |
25.000,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
62.140,10 |
300.473,94 |
| I.
Vorräte |
30.000,00 |
51.100,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
32.102,47 |
249.365,71 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
37,63 |
8,23 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
200,00 |
197,00 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
459.407,03 |
243.951,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
668.866,13 |
789.234,02 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
101.000,00 |
101.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
560.407,03 |
344.951,08 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
459.407,03 |
243.951,08 |
| B.
Rückstellungen |
4.900,00 |
5.580,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
663.966,13 |
783.654,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
668.866,13 |
789.234,02 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der TonBildFabrik GmbHwurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Aufwendungen für die Erweiterung des
Geschäftsbetriebs
Von der Möglichkeit, Aufwendungen für die
Erweiterung des Geschäftsbetriebs zu aktivieren, wurde
Gebrauch gemacht.
Von den aktivierten Beträgen wurden EUR
61.799,00 im Geschäftsjahr abgeschrieben.
Die Ausschüttungssperre gemäß §
269 HGB wurde beachtet.
Die Entwicklung der Aufwendungen für die
Erweiterung des Geschäftsbetriebes ergibt sich aus dem
Anlagenspiegel.
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Die Gesellschaft ist buchmäßig
überschuldet. Dies bedeutet nicht notwendiger Weise,
dass auch eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen
Sinne vorliegt. Ein Prüfung dahingehend kann nur im
Rahmen einer gesonderten Überschuldungsprüfung
erfolgen, für die andere Bewertungsgrundsätze als
für die Handelsbillanz gelten.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
|
Vittorio Montini
|
ausgeübter Beruf:
|
Kaufmann
|
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Forderungen
|
2.496,14
|
Verbindlichkeiten
|
220.577,10
|
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge,
die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
Angaben über den Anteilsbesitz an anderen
Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile
Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über
nachstehende Unternehmen berichtet:
Firmenname / Sitz
|
Anteilshöhe
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Eigenkapital
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|
Euro
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Illumotion GmbH
|
100,00 %
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25.000,00
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Unterschrift der Geschäftsleitung
Pforzheim, 29.07.2014
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gez. Vittorio Montini
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Ort, Datum
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Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.07.2014 festgestellt.
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