Kern
GmbH
Rehling
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.844.931,24 |
3.110.220,71 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
168,00 |
| II.
Sachanlagen |
962.672,00 |
983.299,00 |
| III.
Finanzanlagen |
2.882.257,24 |
2.126.753,71 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.240.310,71 |
4.328.547,26 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.514.841,30 |
1.386.375,02 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.725.469,41 |
2.942.172,24 |
| Aktiva |
8.085.241,95 |
7.438.767,97 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
7.060.374,53 |
6.429.090,94 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
7.035.374,53 |
6.404.090,94 |
| davon
Gewinnvortrag |
6.404.090,94 |
6.066.474,89 |
| B.
Rückstellungen |
573.820,10 |
593.567,75 |
| C.
Verbindlichkeiten |
451.047,32 |
416.109,28 |
| Passiva |
8.085.241,95 |
7.438.767,97 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2023
(Fassung für Offenlegungszwecke)
Grundlegende Angaben zum Unternehmen und zur
Bilanzierung
Eckdaten zum Unternehmen, Gliederung,
Vorjahresbeträge
Der Jahresabschluss der Kern GmbH, Rehling
(Amtsgericht Augsburg, HRB 18967) wird nach
handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften sowie
ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes und des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Alle im Jahresabschluss
ausgewiesenen Beträge lauten auf EUR.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen der
§§ 266 Abs. 1 S. 3,
274a, 276 und 288 Abs. 1 HGB wurde überwiegend
Gebrauch gemacht.
Bilanzierung und Bewertung
Die Gliederung des Jahresabschlusses richtet sich
nach den Vorschriften der §§ 266 und
275 Abs. 2 HGB.
Soweit Mitzugehörigkeitsvermerke geboten waren,
wurden diese in der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung vermerkt.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
mit ihren Anschaffungskosten
angesetzt und linear pro rata temporis über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig
abgeschrieben.
Sachanlagen sind mit ihren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich der
planmäßigen und
außerplanmäßigen Abschreibungen bewertet.
Die Bewertung zu Herstellungskosten richtet sich nach dem
handelsrechtlichen Mindestumfang.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem
Einzelanschaffungspreis von EUR 800,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang behandelt.
Außerplanmäßige Abschreibungen
werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Finanzanlagen werden ebenfalls mit ihren
Anschaffungskosten bewertet.
Außerplanmäßige
Abschreibungen erfolgen nur bei voraussichtlich
dauernder Wertminderung.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit ihrem
Nennbetrag abzüglich notwendiger Wertberichtigungen
angesetzt. Forderungen in Fremdwährung werden nach
§ 256a HGB umgerechnet.
Die
Wertpapiere werden grundsätzlich mit den
durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Sofern der
Börsenkurs am Bilanzstichtag niedriger ist, erfolgt
die Bewertung mit dem Stichtagskurs gem. § 253 Abs. 4
S. 1 HGB. Sofern der Börsenkurs am Bilanzstichtag
höher ist als der beizulegende Wert des Vorjahres wird
gemäß § 253 Abs, 5 HGB eine Wertaufholung
vorgenommen.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
Die
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei
Rückstellungen mit einer Restlautzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen.
Die
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
werden nach anerkannten versicherungsmathematischen
Grundsätzen unter Anwendung der "Teilwert-Methode"
ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die
"Richttafeln 2018G" von Klaus Heubeck zugrunde gelegt.
Für die Abzinsung wurde pauschal eine
durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt
und dafür der von der Deutschen Bundesbank auf
den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche
Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,82%
angesetzt.
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt. Verbindlichkeiten
in Fremdwährung werden gemäß § 256a
HGB umgerechnet.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Eine Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist aus der Anlage Entwicklung des
Anlagevermögens ersichtlich.
Zinsen für Fremdkapital wurden bei keinem Posten
des Anlagevermögens aktiviert.
Angabe nach § 285 Nr. 11 HGB
Name
|
Sitz
|
Beteiligungsquote
|
Eigenkapital
EUR
|
Ergebnis des letzten
Geschäftsjahres EUR
|
Puras GmbH
|
Neusäß
|
100%
|
120.726,72
|
295.162,13
|
Kulperhütte GmbH
|
Augsburg
|
50%
|
65.000,00
|
70.482,54
|
Wohnen AR22 GmbH
|
Augsburg
|
25%
|
670.788,96
|
-150.690,84
|
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr in Höhe von TEUR 45,0 (Vj.: TEUR
0,0).
Bilanzgewinn
Im Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2023 ist ein
Gewinnvortrag in Höhe von EUR 6.404.090,94
enthalten.
Pensionsrückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Anwendung der "Teilwert-Methode" ermittelt. Als
biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln
2018G" von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die
Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche
Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt.
Bei den Rückstellungen für
Altersvorsorgeverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von EUR
14.549,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist
ausschüttungsgesperrt.
Die von der Gesellschaft gebildeten
Pensionsrückstellungen mit einem Erfüllungsbetrag
von EUR 1.078.793,00 wurden mit dem zuzuordnenden
Planvermögen verrechnet. Der verrechnete beizulegende
Zeitwert dieses Planvermögens beträgt EUR
691.199,90. Die Anschaffungskosten betragen EUR 579.306,64.
Im Geschäftsjahr wurden Erträge in Höhe von
EUR 15.641,61 verrechnet.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben, wie im
Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Sonstiges
Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 6
Mitarbeiter beschäftigt.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung lag im Berichtsjahr
bei Frau Annemarie Kern, Geschäftsführerin,
Rehling und Herrn Winfried Kern, Geschäftsführer,
Rehling.
sonstige Berichtsbestandteile
Rehling, den 05.12.2024
gez.
Annemarie Kern, Gebäudereinigungsmeisterin
gez.
Winfried Kern, Gebäudereinigungsmeister
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2024
festgestellt.
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