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Immobilien GmbH
Schwülper
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
335,00 |
447,00 |
| I.
Sachanlagen |
335,00 |
447,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
225.944,84 |
231.880,79 |
| I.
Vorräte |
18.144,13 |
30.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
200.460,70 |
194.417,32 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.340,01 |
7.463,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
226.279,84 |
232.327,79 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
134.088,23 |
128.667,84 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
52.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
76.667,84 |
81.801,66 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.420,39 |
-5.133,82 |
| B.
Rückstellungen |
21.000,00 |
30.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
71.191,61 |
72.959,95 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
44.732,26 |
46.500,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
226.279,84 |
232.327,79 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluß wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266, 274a, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EHGB wurde im Zusammenhang
mit der erstmaligen Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf die
Anpassung der Vorjahreszahlen verzichtet.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EHGB wurde
für das Wirtschaftsjahr der erstmaligen Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) die
Vorschriften zur Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1
Nr. 1 HGB), zur Ausweisstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB)
und die Erläuterungspflichten zur
Stetigkeitsdurchbrechung (§284 Abs. 2 Nr. 3 HGB) nicht
angewendet.
Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
1.
Gliederungsgrundsätze
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz bestand nicht.
2.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluß sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktiv-Seite sind nicht mit Posten der
Passiv-Seite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie immaterielle Vermögensgegenstände, die
nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet.
3.
Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
den Abschlußstichtag und dem Tag der Aufstellung
bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlußstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Ausleihungen wurden mit dem Barwert angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die
Herstellungskosten einbezogen.
4.
Währungsumrechnung
Im Jahresabschluß sind keine Posten enthalten,
die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich
auf fremde Währung gelautet haben.
II.
Zusatzangaben zur Bilanz
Sonstige Pflichtangaben zur Bilanz und zur Gewinn-
und Verlustrechnung gemäß § 284 und §
285 HGB sind nach § 288 HGB nicht erforderlich, da es
sich um eine sogenannte
kleine Kapitalgesellschaft handelt.
III.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Im Berichtsjahr erfolgte die
Geschäftsführung durch die
alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin
Daniela Ruggeri.
IV.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das
Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der von der Geschäftsführung für
das laufende Geschäftsjahr vorgeschlagenen
Gewinnverwendung aufgestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.07.2011 festgestellt.
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