SETonic
GmbH
Ilmenau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023
BILANZ
AKTIVA
|
Einzelposten
30.09.2023
EUR
|
Gesamt
30.09.2023
EUR
|
Einzelposten
30.09.2022
EUR
|
Gesamt
30.09.2022
EUR
|
|
A. Anlagevermögen
|
|
291.520,00
|
|
190.513,00
|
|
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
6,00
|
|
6,00
|
|
|
II. Sachanlagen
|
291.514,00
|
|
190.507,00
|
|
|
B. Umlaufvermögen
|
|
1.334.249,33
|
|
1.088.388,49
|
|
I. Vorräte
|
99.416,70
|
|
92.404,90
|
|
|
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
187.196,61
|
|
179.664,64
|
|
|
III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
|
1.047.636,02
|
|
816.318,95
|
|
|
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
|
|
1.278,66
|
|
846,35
|
|
Summe Aktiva
|
|
1.627.047,99
|
|
1.279.747,84
|
PASSIVA
|
Einzelposten
30.09.2023
EUR
|
Gesamt
30.09.2023
EUR
|
Einzelposten
30.09.2022
EUR
|
Gesamt
30.09.2022
EUR
|
|
A. Eigenkapital
|
|
1.292.227,35
|
|
852.998,89
|
|
I. Gezeichnetes Kapital
|
25.500,00
|
|
25.500,00
|
|
|
II.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
|
827.498,89
|
|
502.821,03
|
|
|
III.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
|
439.228,46
|
|
324.677,86
|
|
|
B. Rückstellungen
|
|
105.748,49
|
|
98.385,95
|
|
C. Verbindlichkeiten
|
|
229.072,15
|
|
328.363,00
|
|
Summe Passiva
|
|
1.627.047,99
|
|
1.279.747,84
|
ANHANG
Grundlagen der Rechnungslegung
Der Jahresabschluss zum 30. September 2023 für
das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30.
September 2023 wurde nach den §§ 242 ff und den
§§ 264 ff HGB sowie unter Beachtung der
Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist nach den Kriterien des §
267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.
Die größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften wurden sowohl bei der
Aufstellung als auch beim Umfang der Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch
genommen.
Die Bilanz ist entsprechend den Bestimmungen des HGB
gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 326 HGB
gegliedert.
Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde
beachtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung /
Allgemeine Angaben
Die Wertansätze der Bilanz zum 30.09.2022 sind
als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.
Bei der Bilanzierung wurden die gesetzlichen
Bilanzierungsgebote und -verbote beachtet.
Bilanzierungswahlrechte sind durchgängig im Sinne des
steuerlichen Bilanzierungsgebotes ausgeübt worden.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Das Saldierungsverbot des § 264 Abs. 2 HGB wurde
beachtet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Es ist vorsichtig
bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die
zum Bilanzstichtag entstanden sind,
berücksichtigt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, im Wesentlichen unveränderten,
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Die zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände
werden linear pro rata temporis über die
voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear
abgeschrieben.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen, bei zeitlich
begrenzter Nutzungsdauer. Die beweglichen Anlagegüter
werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Erhöhte Abschreibungen und Absetzungen für
außergewöhnliche technische und wirtschaftliche
Abnutzung wurden nicht vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit bis zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Höhe von 800
€ wurden entsprechend dem Bewertungswahlrecht des
§ 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben. Die Bilanzierungsmethode wurde
aufgrund der untergeordneten Bedeutung des Postens
beibehalten.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe und
Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und
-preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Diese haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr. Auf Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen werden aus der Sicht des Tages der
Bilanzerstellung keine Pauschalwertberichtigungen
vorgenommen.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten
bilanziert.
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen,
sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt. Das gezeichnete Kapital entspricht dem
Gesellschaftsvertrag. Es erfolgte ein Erwerb eigener
Anteile in Höhe von 8.500 €.
Bei der Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe
des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des
Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt. Die sonstigen
Rückstellungen betreffen Urlaubsansprüche,
Jahresabschluss-, Buchführungs-, Beratungs- und
Steuererklärungskosten sowie übrige
Rückstellungen.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag angesetzt, davon sind keine durch
Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert, auch die
Restlaufzeiten liegen unter 5 Jahren.
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber ehemaligen Gesellschaftern
in Höhe von 123.768,76 € enthalten, basierend auf
dem Beschluss zur Einziehung von Geschäftsanteilen.
Die Bewertungsgrundsätze blieben gegenüber
dem Vorjahr unverändert.
Sonstige Angaben
Zum Bilanzstichtag liegen keine Verbindlichkeiten aus
der Begebung und Übertragung von Wechseln,
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften, Verbindlichkeiten aus
Gewährleistungsverträgen,
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten vor.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte unverändert
bei Herrn Heinz Ewald und Herrn Robert Schultheiß.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich des Jahresabschlusses nicht vor.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des
Ergebnisverwendungsvorschlages aufgestellt.
Ilmenau, den 14. Januar
2025
gez.
Robert Schultheiß
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 16. Januar 2025
|