EUDEMOS GmbH & Co. KG

53119 Bonn, Deutschland

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bonn HRA 9737
Vorher
EUDAIMON GmbH & Co. KG
Eingetragen
14.9.2009

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

EUDEMOS GmbH & Co. KG

Königswinter

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

AKTIVA

Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.582,00   7.388,00  
II. Sachanlagen 14.086,00   25.143,00  
III. Finanzanlagen 25,00 19.693,00 0,00 32.531,00
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte 2.018,25   6.816,99  
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 96.641,30   105.278,33  
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 61.017,78 159.677,33 460,99 112.556,31
C. Rechnungsabgrenzungsposten   4.486,52   7.566,00
D. Kapitalanteile Kommanditisten   0,00   8.375,69
Summe Aktiva   183.856,85   161.029,00

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Kapitalanteil Kommanditisten   10.000,00   8.000,00
B. Rückstellungen   34.172,00   21.973,00
C. Verbindlichkeiten   117.527,35   130.027,60
D. Rechnungsabgrenzungsposten   22.157,50   1.028,40
Summe Passiva   183.856,85   161.029,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2015

Allgemeine Angaben

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze - § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die Wertansätze in der Bilanz der Eudemos GmbH & Co KG zum 31.12.2014 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände - § 268 Abs. 4 HGB

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr
EUR
davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
EUR
Vorjahr
EUR
davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
EUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8.750,36 0,00 19.911,23 0,00
Forderungen gegen Kommanditisten 82.556,72 82.556,72 81.233,88 81.223,88
Sonstige Vermögensgegenstände 5.334,22 0,00 4.143,22 0,00
Summe 96.641,30 82.556,72 105.278,33 81.223,88

Rechnungsabgrenzungsposten § 268 Abs. 6 HGB

Im Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Disagio in Höhe von 674,52 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR) enthalten.

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen betreffen die Gewerbesteuer.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten - §§ 285 Nr. 1a und 1b, 251, 268 Abs. 5 und 7 HGB

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Gesamtbetrag
EUR
davon Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr
EUR
davon Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren
EUR
davon Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
EUR
Verbindlichkeiten gg. Kreditinstituten 59.150,10 0,00 59.150,10 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 15.951,77 15.951,77 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gg. Gesellschaftern 13.553,39 0,00 13.553,39 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 28.872,09 28.872,09 0,00 0,00
Summe 117.527,35 44.823,86 72.703,49 0,00

Die Verbindlichkeiten wurden mit Ihrem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.

Haftungsverhältnisse - §§251, 268 Abs. 7 HGB

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Pflichtangaben - § 285 HGB

Forderungen gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern - § 285 Nr. 9c HGB;

§ 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber dem Gesellschafter Thomas Artmann bestanden Forderungen in Höhe von:

Gesellschafterverrechnungskonto per 31.12.2015 82.556,72 EUR

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern - § 285 Nr. 9c HGB;

42 Abs. 3 GmbH

Gegenüber der Gesellschafter-Geschäftsführerin Eudemos Beteiligungs-GmbH bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von:

Gesellschafterverrechnungskonto per 31.12.2015 13.553,39 EUR

Die Verbindlichkeiten wurden mit 1% über dem Basiszinssatz p.a. verzinst.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Thomas Artmann.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Königswinter, den, den 19. Dezember 2016

Geschäftsführer

gez. Thomas Artmann

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19.12.2016

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