BoS Bongartz Service GmbH
Bonn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2024 EUR |
31.12.2023 EUR |
| A. Anlagevermögen |
201.886,00 |
221.061,00 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II. Sachanlagen |
201.885,00 |
221.060,00 |
| B. Umlaufvermögen |
208.020,21 |
127.965,20 |
| I. Vorräte |
8.522,56 |
4.608,01 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
62.178,99 |
29.610,19 |
| davon gegen Gesellschafter |
763,67 |
969,67 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
137.318,66 |
93.747,00 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
3.599,04 |
5.325,13 |
| Aktiva |
413.505,25
|
354.351,33 |
Passiva
|
|
31.12.2024 EUR |
31.12.2023 EUR |
| A. Eigenkapital |
235.564,13 |
220.278,86 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II. Kapitalrücklage |
7.509,42 |
7.509,42 |
| III. Bilanzgewinn |
203.054,71 |
187.769,44 |
| davon Gewinnvortrag |
187.769,44 |
130.963,54 |
| B. Rückstellungen |
28.177,00 |
27.572,67 |
| C. Verbindlichkeiten |
149.764,12 |
106.499,80 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
32.147,92 |
38.926,65 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
117.616,20 |
67.573,15 |
| Summe Passiva |
413.505,25 |
354.351,33 |
Anhang
BoS Bongartz Service GmbH, Bornheim
Anhang zum 31. Dezember 2024
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft firmiert unter BoS Bongartz Service GmbH mit dem Sitz in Bornheim
und ist beim Registergericht des Amtsgericht Bonn unter der Nummer HRB HRB 27359
eingetragen.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß
§ 264 Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Gliederungsschemata
der §§ 266, 275 HGB erstellt, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren
zur Anwendung kommt.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1 Allgemeines
Der Jahresabschluss wurde gemäß der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
HGB aufgestellt. Darüber hinaus wurden die Vorschriften des GmbHG beachtet.Die Grundsätze
wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.
2.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Die abnutzbaren immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs-/
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt.
Planmäßige Abschreibungen werden degressiv oder linear auf der Basis der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer vorgenommen, wobei die steuerlich zulässigen Abschreibungssätze zugrundegelegt
werden, soweit diese handelsrechtlich zulässig sind. Außerplanmäßige Abschreibungen
werden - bei abnutzbaren und nicht abnutzbaren Gegenständen des Sachanlagevermögens
- bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG werden im Anschaffungsjahr
unter Annahme ihres gleichzeitigen Abgangs voll abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren sowie geleistete Anzahlungen sind mit den
Anschaffungskosten oder soweit nach dem Niederstwertprinzip niedrigere beizulegende
Werte zum Bilanzstichtag zu berücksichtigen waren, mit diesen bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bewertet.
Risikobehaftete und uneinbringliche Forderungen werden einzeln wertberichtigt bzw.
abgeschrieben. Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind, falls nötig, berücksichtigt.
Liquide Mittel sind mit dem Nominalbetrag des Kassenbestandes und der Bankguthaben
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem Nominalzahlbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden grundsätzlich nach § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Sie berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten
zum höheren Tageswert bewertet.
3. Angaben zu Posten der Bilanz
3.1 Anlagevermögen
Auf die Aufstellung eines Anlagenspiegels wurde gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet.
3.2 Eigenkapital
Im Bilanzgewinn in Höhe von EUR 203.054,71 ist ein Gewinnvortrag von EUR 187.769,44
berücksichtigt.
3.3 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von TEUR 117,6 haben eine Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr. Sämtliche weitere Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit
bis ein Jahr.
Im Übrigen bestehen für Lieferantenverbindlichkeiten im üblichen Geschäftsverkehr
branchenübliche Eigentumsvorbehalte.
4. Sonstige Angaben
4.1 Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Die Bilanz enthält Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 0,8 (Vorjahr:
TEUR 1,0), ausgewiesen unter den sonstigen Vermögensgegenständen.
4.2 Angaben zur Geschäftsführung
Die Geschäftsführung obliegt Herrn Kevin Bongartz.
4.3 Angaben zu den beschäftigten Arbeitnehmern
Während des Geschäftsjahres wurden im Durchschnitt acht Mitarbeiter beschäftigt.
Bornheim, den 20. März 2025
gez. Kevin Bongartz Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.03.2025 festgestellt.
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