Coeur-Extreme GmbHLiquidiert

22301 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 113405
Eingetragen
14.4.2010
Branche
Herstellung von Arbeits- und BerufsbekleidungGroßhandel mit BekleidungEinzelhandel mit Bekleidung
Gegenstand
Bekleidungsproduktion und der Vertrieb von Bekleidung.

Historie

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Management

NameRolle
Yasemin Paulsen
seit 30.7.2015
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hamburg
12.500 €
50.00%
Hamburg
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Coeur-Extreme GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 12.241,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6.613,00
II. Sachanlagen 5.628,00
B. Umlaufvermögen 22.480,50
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.147,87
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 17.332,63
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 13.891,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 48.612,50

Passiva

31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresfehlbetrag 38.891,00
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 13.891,00
B. Rückstellungen 1.200,00
C. Verbindlichkeiten 47.412,50
Bilanzsumme, Summe Passiva 48.612,50

Anhang


Erforderliche Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Bilanzmodernisierungsgesetz erstellt. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.

I. Angaben zur Generalnorm
Im Berichtsjahr erfolgte kein Ausweis.

II. Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und anderen formellen Besonderheiten
1. Hinweise zur Darstellungsstetigkeit
Die Gliederung der Bilanz ist gemäß § 266 und § 275 HGB hinreichend gegliedert.

2. Hinweise zu den Vorjahresbeträgen
Aufgrund der Neugründung der Gesellschaft am 6. April des Berichtsjahres sind keine Vorjahresbeträge anzugeben.

3. Beziehungen zu Gesellschaftern
Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG sind Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben:
In den sonstigen Verbindlichkeiten befinden sich Gesellschafterverrechnungskonten sowie Darlehen der Gesellschafter von insgesamt Euro 42.668,15.

4. Untergliederung und Einfügung neuer Posten
Gemäß § 265 Abs. 5 HGB wurden die Posten der Bilanz nicht weiter unterteilt.
Es wurden keine weiteren Posten eingefügt.

5. Davon-Vermerke
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "Davon-Vermerke" in Bezug auf die Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4 und 5 HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 und 2 HGB im Anhang gezeigt.

III. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung
Gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB werden nachstehend die auf die Posten der Bilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben.

1. Das Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei den abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens wurden planmäßige Absetzungen für Abnutzungen berücksichtigt. Bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 150,00 bis 1.000,00 Euro werden gemäß der steuerlichen Regelung des § 6 Abs. 2a EStG in einem Sammelposten über fünf Jahre abgeschrieben. Für die geringwertigen Wirtschaftsgüter bis 410,00 Euro, deren Anschaffung im Berichtsjahr erfolgte, wurde vom steuerlichen Wahlrecht Gebrauch gemacht und eine Sofortabschreibung vorgenommen. Außerplanmäßige Absetzungen werden bei Bedarf im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung vorgenommen. Der im Berichtsjahr angeschaffte Firmenwert wird mit einer Nutzungsdauer von fünfzehn abgeschrieben.

2. Die Forderungen wurden zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden gegebenenfalls berücksichtigt.

3. Für Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB i. d. F. des BilMoG angesetzt.

4. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
1. Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen
Gemäß § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB sind zu den einzelnen Bilanzposten der Position "Forderungen" die Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr gesondert auszuweisen. Die Forderungen haben sämtlich eine Laufzeit bis zu einem Jahr.

2. Angaben zu den Verbindlichkeiten
Nach § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr gesondert auszuweisen. Im Berichtsjahr fielen sämtliche Verbindlichkeiten in diese Kategorie.

V. Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Geschäftsführung
Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr von den nachfolgend aufgeführten Geschäftsführern vertreten:
Frau Yasemin Paulsen (06.04. - 31.12.2010)
Die Geschäftsführerin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.


Hamburg, im Dezember 2011

(Yasemin Paulsen)

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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