Stammdaten

Register
Amtsgericht Siegburg HRB 11543
Eingetragen
27.9.2001
Branche
Großhandel mit WerkzeugmaschinenGroßhandel mit elektronischen Bauteilen und TelekommunikationsgerätenGroßhandel mit Flachglas
Gegenstand
Der Handel und Vertrieb von Automatisierungs-, Sicherheits- und Komfortkomponenten und -elementen für die Gebäudetechnik

Historie

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Management

NameRolle
Martin Hengstwerth
seit 17.12.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Martin Hengstwerth
Troisdorf
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

easy-tec GmbH

Troisdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 41.715,00 51.855,00
I. Sachanlagen 41.715,00 51.855,00
B. Umlaufvermögen 189.798,39 139.739,60
I. Vorräte 80.115,71 36.195,54
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.405,95 25.075,51
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 107.276,73 78.468,55
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.110,03 1.958,37
Bilanzsumme, Summe Aktiva 234.623,42 193.552,97

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 116.134,86 95.176,12
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 70.176,12 43.242,66
III. Jahresüberschuss 20.958,74 26.933,46
B. Rückstellungen 80.459,58 70.934,62
C. Verbindlichkeiten 38.028,98 27.442,23
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 38.028,98 27.442,23
Bilanzsumme, Summe Passiva 234.623,42 193.552,97

Anhang



Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss 2016 der easy-tec GmbH  wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie unter  Beachtung der ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB erstellt.

1. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden
  

§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB -



Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. 

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Im Einzelnen wurden wie folgt bewertet:

ANLAGEVERMÖGEN

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen.

Den planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
 
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter  zu  Anschaffungskosten i.H.v. 60,00 EUR bis 150,00 EUR wurden im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter zu Anschaffungskosten i.H.v. 150,00 EUR bis 410,00 EUR wurden sofort abgeschrieben. Für geringwertige Wirtschaftsgüter zu Anschaffungskosten i.H.v. 410,00 EUR- 1.000,00 EUR wurde ein Sammelposten gebildet, der auf 5 Jahre linear abgeschrieben wird.

RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen  Verpflichtungen. 

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren sowie passive latente Steuern. 

2. Erläuterungen zum Jahresabschluss

§ 268 Abs. 7 HGB -


Eventualverbindlichkeiten gemäß § 251 HGB wurden nicht ermittelt.

3. Sonstige Angaben

§ 285 Nr. 10 HGB -


Mitglied des Geschäftsführungsorgans:

Frau Ingrid Maria Kentenich

53842 Troisdorf, 31.05.2017, gez. Ingrid Kentenich
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.05.2017 festgestellt.

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