HHS IMMO
GmbH (vormals: Sanitätshaus Hans Schuh GmbH)
Schwetzingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
87.158,25 |
135.867,25 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.169,00 |
2.215,00 |
| II.
Sachanlagen |
85.786,00 |
133.449,00 |
| III.
Finanzanlagen |
203,25 |
203,25 |
| B.
Umlaufvermögen |
651.805,89 |
567.736,18 |
| I.
Vorräte |
122.967,00 |
184.403,35 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
285.263,46 |
264.695,15 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
243.575,43 |
118.637,68 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
246,83 |
387,58 |
| Aktiva |
739.210,97 |
703.991,01 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
177.962,36 |
126.309,38 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
100.309,38 |
38.215,10 |
| III.
Jahresüberschuss |
51.652,98 |
62.094,28 |
| B.
Rückstellungen |
252.099,50 |
253.635,26 |
| C.
Verbindlichkeiten |
309.149,11 |
324.046,37 |
| Passiva |
739.210,97 |
703.991,01 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2021
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die HHS IMMO GmbH (bis 24.02.2022: Sanitätshaus
Hans Schuh GmbH) hat ihren Sitz in Schwetzingen. Sie ist in
dem vom Amtsgericht Mannheim geführten Handelsregister
B unter der Nummer HRB 421774 eingetragen.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss ist nach den für eine kleine
Kapitalgesellschaft in der Rechtsform der GmbH geltenden
deutschen Rechnungslegungsvorschriften erstellt.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von 3 bis 15 Jahren), bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
(bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3
bis 50 Jahren und pro rata temporis), bewertet. Die
geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben.
Das Finanzanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte zu Anschaffungskosten nach dem
Durchschnittsverfahren und unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Die Posten "Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände", "Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks" und "Eigenkapital" sind zum Nennbetrag angesetzt.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 0,5 % auf die Netto-Forderungen Rechnung
getragen.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter Beachtung von
§ 250 HGB gebildet.
Rückstellungen für Pensionen sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 S. 2 HGB). Sie wurden pauschal mit einem einer
Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs.
2 S. 2 HGB).
Der so bestimmte Rückstellungsbetrag wurde mit
Vermögensgegenständen, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen dienen, verrechnet. Diese
Vermögensgegenstände wurden zum Zeitwert
bewertet, der dem Aktivwert entspricht, der aus dem zum
Schluss der Versicherungsperiode berechneten
Deckungskapital, mindestens jedoch aus dem
geschäftsplanmäßigen Deckungskapital
abgeleitet ist.
Die übrigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
werden in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2,
2. Halbsatz HGB). Bei der Bewertung werden erwartete Preis-
und Kostensteigerungen anhand der voraussichtlichen
Teuerungsrate (z.B. Gehaltsanpassungen)
berücksichtigt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden nicht abgezinst.
Die Rückstellung für die gesetzliche
Aufbewahrungsverpflichtung ist zu einem Festwert angesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Angaben zur Bilanz
Die Bilanz ist gemäß § 266 HGB
gegliedert, die Vorjahreswerte sind jeweils angegeben
(§ 265 Abs. 2 HGB). Die Bilanz ist unter Bezugnahme
auf § 284 Abs. 1 HGB von Vermerken entlastet worden.
Diese Angaben wurden in den Anhang übernommen.
Der Ausweis von Vermögensgegenständen und
Schulden der Gesellschaft wurde gegenüber dem Vorjahr
nicht verändert.
Forderungen in Höhe von € 1.162,00 (Vj.:
€ 2.505,86) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr.
Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr von
€ 305.169,56 (Vj.: € 308.001,86) und
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr von
€ 0,00 (Vj.: € 16.044,51). Gegenüber
Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von
€ 16.044,51 (Vj.: € 82.827,17); davon haben
Verbindlichkeiten in Höhe von € 16.044,51
(Vj.: € 66.782,66) eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr und in Höhe von € 0,00
(Vj.: € 16.044,51) eine Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr.
Die Rückstellung für Pensionen wurde auf
Basis des 10-Jahres-Durchschnittszinssatzes (1,87 %)
ermittelt. Auf dem auf Basis des
7-Jahres-Durchschnittszinssatzes (1,35 %) berechneten
Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung ergibt sich
- aus der geänderten Bewertung - ein
Unterschiedsbetrag in Höhe von € 44.012,00.
Dieser Unterschiedsbetrag ist für die
Ausschüttung gesperrt. Die Anschaffungskosten und der
beizulegende Zeitwert der verrechneten
Vermögensgegenstände betragen € 213.424,54,
der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden €
374.852,04.
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG zum 01.01.2010
ergab sich ein zusätzlicher einmaliger
Rückstellungsbetrag in Höhe von
€ 28.825,00. Von der Übergangsregelung
gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde Gebrauch
gemacht. Von diesem Betrag wurde demgemäß 1/15,
also € 1.921,67, den Pensionsrückstellungen
zugeführt. Die Unterdeckung der
Pensionsrückstellung zum 31.12.2021 beträgt
€ 5.764,96 (Art. 67 Abs. 2 EGHGB).
Sonstige Angaben
Während des Geschäftsjahres waren
durchschnittlich 19,75 Arbeitnehmer beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zum Unterzeichner:
Schwetzingen, den
27.10.2023,
gez.
Hans-Henrik Schuh, Geschäftsführer.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.10.2023
festgestellt.
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