LICATEC Profilextrusion GmbH
Am Sinnerhoop 44, 58285 Gevelsberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Katarzyna Soltan seit 15.3.2024 | Prokura |
Peer Cormann seit 23.9.2016 | Prokura |
Jörg Handke seit 23.9.2016 | Geschäftsführer |
Ralf Püttmann seit 21.9.2009 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 45.92% | |
| 26.68% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
LICATEC GmbH Licht- und KabelführungssystemeEigenbeteiligung | 3.33% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LICATEC Profilextrusion GmbHGevelsbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Lagebericht zum Geschäftsabschluss 2021der Licatec Profilextrusion GmbH GevelsbergI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Unser Produktionsbetrieb in Gevelsberg wurde 1956 gegründet und firmierte über einen langen Zeitraum unter Kunststofftechnik Vogelsang GmbH, später dann als Vogelsang Engineering GmbH. Seit September 2014 gehört das Unternehmen zur Licatec-Gruppe, firmiert seitdem unter Licatec Profilextrusion GmbH und ist eine 100% Tochter der Licatec GmbH Licht- und Kabelführungssysteme mit Sitz in Frechen bei Köln. Neben der Belieferung der Muttergesellschaft mit Installations-, Brüstungs- und Verdrahtungskanalsystemen aus PVC produzieren wir am Standort auch Kabelkanalsysteme für andere Abnehmer sowie technische Kunststoffprofile für Anwendungen in der Bau- und Elektroindustrie. Neben einem eigenen Werkzeugbau verfügen wir auch über eine eigene Mischerei inkl. Labor, um die benötigten PVC-Rezepturen optimal auf die Bedürfnisse unserer Kunden ausrichten zu können. An unsere Produktion mit insgesamt 18 Extrusionsanlagen schließt sich eine Abteilung Konfektion an, in der spezielle Kundenwünsche, die nicht im laufenden Betrieb erfüllt werden können, realisiert werden. II. Entwicklung der Branche und Gesamtwirtschaft Lieferschwierigkeiten sowie Preissteigerungen bei Vorprodukten und Rohstoffen haben nicht nur den international tätigen deutschen Großkonzernen zu schaffen gemacht - sie haben Unternehmen sämtlicher Branchen und Größenklassen getroffen. Laut einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK, D-10178 Berlin; www.dihk.de), bei der über alle Wirtschaftszweige hinweg ca. 3.000 Unternehmen im In- und Ausland befragt wurden, meldeten 83 Prozent der Unternehmen Preisanstiege oder Lieferprobleme bei Rohstoffen, Vorprodukten und Waren. Aus der Gummi- und Kunststoffindustrie litten sogar mehr als 90 Prozent unter der Situation. III. Geschäftsverlauf, Umsatzentwicklung, Geschäftsergebnis Das Geschäftsjahr 2021 am Standort Gevelsberg wurde erheblich durch die galoppierenden Preiserhöhungen sowie die mangelhafte Verfügbarkeit der von uns benötigten Rohstoffe beeinflusst. So stieg der Preis für S-PVC, der sich bereits im 2. Halbjahr 2020 stark erhöht hatte, im Jahresverlauf 2021 erneut um mehr als 60% an. Parallel haben sich auch die Preise für Energie, Transporte, Verpackungsmaterialien und Klebebänder massiv erhöht. Aufgrund bestehender vertraglicher Absprachen mit unseren Kunden konnten wir die unsererseits erforderlichen Preisanpassungen überwiegend erst zeitversetzt, zum Teil mit Verzögerungen um bis zu 3 Monate, umsetzen. Parallel stieg die Nachfrage am Markt zum Teil massiv an, verschärft durch die Tatsache, dass einige unserer Mitbewerber erhebliche Lieferprobleme hatten. So stieg der Umsatz gegenüber 2020 deutlich um ca. 33,1% auf T€ 24.753 (Vorjahr T€ 18.602), wovon ca. T€ 10.135 (Vorjahr T€ 7.628, + ca. 32,9%) mit der Muttergesellschaft in Frechen realisiert wurden. Aufgrund der geschilderten Entwicklung der Beschaffungskosten sank der Jahresüberschuss vor Rücklagen und Ergebnisabführung auf T€ 1.127 und lag somit deutlich unter unseren Erwartungen. IV. Kapitalausstattung/Liquidität Nachfolgend die Entwicklung weiterer wesentlicher Kennzahlen des Standortes:
V. Personal- und Sozialbereich Ende 2021 wurden 114 Personen, davon 5 Auszubildende und 10 Teilzeitkräfte, am Standort beschäftigt. Um unnötige Risiken während der Corona-Pandemie zu vermeiden, haben wir beginnend im letzten Quartal 2021 die Anzahl unserer Stammkräfte zu Lasten der Zeitarbeit aufgestockt. VI. Aktuelle Lage und Vorschau auf die voraussichtliche Entwicklung einschließlich ihrer Chancen und Risiken Obwohl das Jahr 2022 durchaus vielversprechend angelaufen ist, betrachten wir die Versorgungssituation bei den von uns benötigten Rohstoffen nach wie vor kritisch. Für die ersten zwei Monate mussten wir beim S-PVC eine weitere Erhöhung um ca. 50,- €/t hinnehmen. Etwas optimistisch stimmt uns dagegen die Tatsache, dass erstmals nach ca. 18 Monaten wieder S-PVC aus den USA, Süd-Korea und Ägypten verfügbar zu sein scheint, wenn auch die Bezugspreise aktuell noch nicht attraktiv für uns sind. Sollten hier tatsächlich größere Mengen auf den europäischen Markt drängen, könnte es zu einer nachhaltigen Beruhigung der Versorgungs- und Preissituation kommen. Natürlich werden aber auch die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine unseren Geschäftsverlauf spürbar, aktuell aber noch nicht in vollem Umfang absehbar, belasten. Zwar sind wir vertrieblich weder in Russland, noch in der Ukraine engagiert und die Ukraine ist mit Kapazitäten von rund 1,5 Mio. Jato für Polymere und Vorprodukte ein vergleichsweise kleiner Akteur in Europa, dennoch sind national wie international enorme Auswirkungen auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung zu befürchten: - auf der Beschaffungsseite hinsichtlich der Preisentwicklung für Polymere und Petrochemieprodukte sowie massiv auch für Energie- und Logistikkosten. - vertriebsseitig besteht bei einer weiteren Verschärfung der aktuellen Situation die Gefahr einer Rezession, die sowohl unser Inlandsgeschäft, als auch unsere Exportumsätze belasten würde. Unter diesen Voraussetzungen sehen wir uns nicht in der Lage, eine seriöse Prognose unserer Umsatz- und Ertragsentwicklung für 2022 abzugeben, streben aber dennoch an, unsere Ergebnisse aus 2021 zu halten. Aufgrund der komfortablen Ertrags- und Liquiditätssituation sowohl am Standort Gevelsberg, als auch in der Gruppe, sehen wir uns auch für den Fall einer Rezession gut gerüstet. VII. Berichterstattung über das Risikomanagement Die Risikobereitschaft der Geschäftsleitung bleibt nach wie vor grundsätzlich konservativ. Aus unserer Geschäftstätigkeit sind daher keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar. Auf Risikobereiche der Vergangenheit wurde stets mit erfolgreichen Gegenstrategien reagiert. Das Forderungsmanagement arbeitet nach wie vor sehr effizient. Die Finanzierungsinstrumente der Firmengruppe Licatec sind im Wesentlichen Kontokorrentkredite der Hausbanken, die nach wie vor in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. Die Gesellschaft bedient sich darüber hinaus keiner Finanzinstrumente, die für die Beurteilung der Lage oder für die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens von Bedeutung sind. Auch wurden keine Verpflichtungen eingegangen, die Währungsrisiken beinhalten.
Gevelsberg, den 31.03.2022 Jörg Handke Ralf Püttmann BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die LICATEC Profilextrusion GmbH weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Die Gesellschaft LICATEC Profilextrusion GmbH mit Sitz in 58285 Gevelsberg wird beim Amtsgericht Hagen unter der Nummer HRB 7880 geführt. Der Jahresabschluss 2021 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die einschlägigen Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den allgemeinen Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften des § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren des § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt worden. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte nach den handelsrechtlichen Vorschriften. Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Die handelsrechtliche Bewertung erfolgt unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. 1. Anlagevermögen Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten bewertet und, soweit die Nutzung zeitlich begrenzt ist, über den Zeitraum der Nutzung planmäßig abgeschrieben (§ 253 Abs. 1 und 3 HGB). Die Abschreibungsdauer der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB bewertet. 2. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens(Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, bezogene Waren sowie fertige und unfertige Erzeugnisse) erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (§ 255 HGB) unter Beachtung des Niederstwertprinzips (§ 253 Abs. 4 HGB). 3. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihren Nennwerten abzüglich Wertberichtigungen angesetzt. Die Bildung von Einzelwertberichtigungen im Sinne von § 253 Abs. 4 HGB waren zum 31.12.2021 nicht erforderlich. 4. Flüssige Mittelsind zum Nennwert bilanziert. 5. Das gezeichnete Kapitalist zum Nennbetrag gem. § 272 Abs. 1 HGB angesetzt 6. Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken Rechnung getragen. Die Bewertung des notwendigen Erfüllungsbetrages erfolgt nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. 7. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bewertet worden. III. Erläuterungen zur Bilanz auf den 31.12.2021 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens stellt sich im Berichtsjahr wie unten angegeben dar: 2. Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Unter den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen werden folgende Forderungen gegenüber Gesellschaftern ausgewiesen:
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden folgende Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ausgewiesen:
4. Angaben zu § 285 Nr. 1 HGB Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen zum 31.12.2021 in Höhe von € 308.290,00 (Vorjahr € 374.800,00). Eine Besicherung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten besteht zum Bilanzstichtag 31.12.2021 in Höhe von € 1.795.600,00 durch Eintragung einer Grundschuld auf dem Objekt "Am Sinnerhoop 44, 48285 Gevelsberg". 5. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen (§ 285 Nr. 3a HGB) Zum 31.12.2021 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen für Fahrzeuge, Werkzeuge und Geschäftsausstattung von T€ 323 jähr lich und Laufzeiten von 6 bis 48 Monaten. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie bisher nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. V. Sonstige Angaben 1. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB) Im Jahresdurchschnitt 2021 wurden durchschnittlich 101 Arbeitnehmer (ohne Geschäftsführer und Auszubildende) in unserem Unternehmen beschäftigt:
2. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB) Die Geschäfte der Gesellschaft wurden im Berichtsjahr geführt von 1. Herrn Ralf Püttmann, Sprockhövel, vertretungsberechtigt mit einem weiteren Geschäftsführer oder Prokuristen und 2. Herrn Jörg Handke, Hagen, alleinvertretungsberechtigt. Beide Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit 3. Beteiligungen (§ 285 Nr. 11 HGB) Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr an folgenden Gesellschaften unmittelbar beteiligt: a) HA Fight Club Gevelsberg UG
4. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres (§ 285 Nr. 33 HGB) Hierzu geben wir eine Negativerklärung ab, da nach unserer Kenntnis derartige Vorgänge nicht gegeben sind.
Gevelsberg, den 31. März 2022 gez. Ralf Püttman, Geschäftsführer gez. Jörg Handke, Geschäftsführer Anlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 31.05.2022 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Licatec Profilextrusion GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Licatec Profilextrusion GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Licatec Profilextrusion GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Köln, den 29. April 2022 HSP
Steuer + Wirtschaftsprüfung Nolden &
Bougé PartGmbB
Stefan Nolden, Wirtschaftsprüfer |
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