BMT Bionic
Maritime Technologies GmbH i.L.
Wismar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 26.02.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.923,47 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.726,35 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
197,12 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
9.674,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
11.597,74 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
76.180,00 |
| III.
Verlustvortrag |
109.583,03 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
1.271,24 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
9.674,27 |
| B.
Rückstellungen |
2.192,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.405,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
11.597,74 |
Anhang
Allgemein
Die BMT Bionic Maritime Technologie GmbH i.L. hat mit
Beschluss vom 25.02.2011 die Liquidation beschlossen.
Der Anhang erfolgt in verkürzter Form
gemäß § 288 Satz 1 HGB, da es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 HGB handelt.
Bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 sind die
Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB über die
Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung beachtet worden.
Die Form der Darstellung in Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung wurden gegenüber Vorjahresabschluss
nicht geändert, daher sind Erläuterungen gem.
§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht erforderlich.
Vermögensgegenstände und Schulden fallen
nicht unter mehrere Posten der Bilanz. Insoweit entfallen
entsprechende Angaben im Anhang ( § 265 Abs. 3 Satz 1
HGB)
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Gesellschaft wurde zum 25.02.2011 aufgelöst
und befindet sich in Liquidation
Der Jahresabschluss der
bmt bionic maritime technologies GmbH
i.L. wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs unter
Beachtung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Da die Wirtschaftsgüter des
Sachanlagevermögens mit Beginn der Liquidation nicht
mehr dazu bestimmt sind dem Geschäftsbetrieb zu
dienen, sind diese wie Umlaufvermögen behandelt und
bewertet worden.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende
Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Die bisher üblichen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden in folgenden Fällen
geändert:
Da die Wirtschaftsgüter des
Sachanlagevermögens mit Beginn der Liquidation nicht
mehr dazu bestimmt sind dem Geschäftsbetrieb zu
dienen, sind diese wie Umlaufvermögen behandelt und
bewertet worden.
Aufgliederung der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
Es sind keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren vorhanden
Forderungen und Verbindlichkeiten nach § 42 Abs. 3
GmbHG:
Verbindlichkeit:
3.868,23 €
Geschäftsführung
Liquidator: Kaufmann Anke Weber
Wismar,
Der Liquidator
gez. Anke Weber
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.02.2013 festgestellt.
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