Appel Solar-Tec GmbHLiquidiert

97944 Boxberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 706139
Eingetragen
24.2.2009
Branche
Großhandel mit PhotovoltaikmodulenHerstellung von SolarwärmekollektorenWärme- und Kältehandel
Gegenstand
Der Verkauf von und der Handel mit Photovoltaikanlagen und Solarthermie.

Historie

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Management

NameRolle
Heiko Appel
seit 24.2.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Eckstraße 6, 97944 Boxberg, Bobstadt
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Appel Solar-Tec GmbH

Boxberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 21.01.2009 bis zum 31.12.2009

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Umlaufvermögen

I. Vorräte

1. fertige Erzeugnisse und Waren

10.793,85

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

11.047,90

2. sonstige Vermögensgegenstände

93.478,50

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

71.605,44

Summe Aktiva

186.925,69



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

II. Jahresüberschuss

26.408,84

B. Rückstellungen

1. Steuerrückstellungen

9.940,00

2. sonstige Rückstellungen

17.969,15

C. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

86.102,65

6.323,35

3. sonstige Verbindlichkeiten

15.181,70

Summe Passiva

186.925,69

ANHANG

zur

Offenlegungsbilanz

der Firma

Appel Solar tec GmbH

Werner-von-Siemens-Straße 10

97944 Boxberg-Windischbuch

Die nachfolgend zitierten Paragraphen beziehen sich, wenn nichts anderes angegeben ist, auf Vorschriften des Handelsgesetzbuches.

1. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn - und Verlustrechnung

1.1. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

1.1.1 Angaben zur Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ( § 264 II S. 2 )

Die Offenlegungsbilanz und der dazugehörige Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wieder.

1.1.2 Gliederung ( § 265 I S. 2 )

Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht.

1.1.3 Vergleich mit Vorjahreswerten ( § 265 II S. 2 )

Die Vorjahreswerte sind vergleichbar.

1.2. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

1.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( §264 II Nr. 1 )

1.2.1.1 Bilanzierungsvorschriften ( § 246 - § 251 )

Im Jahresabschluß sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Für Aufwendungen zur Gründung des Unternehmens, zur Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, ist kein Aktivposten angesetzt.

Rückstellungen sind nach den Vorschriften des § 249 HGB gebildet worden.

Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des §250 HGB gebildet worden.

1.2.1.2 Bewertungsvorschriften

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlußstichtag einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlußstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlußstichtag realisiert sind.

Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind auf den Börsen- oder Marktpreis abgeschrieben worden. War ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar, so ist auf den beizulegenden Wert abgeschrieben worden.

Bei Vermögensgegenständen, deren Wertansatz in nächster Zukunft aufgrund von Wertschwankungen vermutlich geändert werden müßte, ist nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung abgeschrieben worden.

Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibung auf diese Forderungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß berücksichtigt worden.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluß angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen worden.

1.2.2 Abschreibungen (§ 281 II S.1)

Im Geschäftsjahr ist ein Betrag von 0,00 Euro allein nach steuerrechtlichen Vorschriften für das Anlagevermögen abgeschrieben worden. Die Sofortabschreibung auf geringwertige Wirtschaftsgüter wurde in die Berechnung einbezogen.

2.. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Bilanz

Abschreibung des Geschäftsjahres (§268 II S.3)

Siehe unter 1.2.2

3. Sonstige Angaben

3.1. Organe

3.1.1 Zusammensetzung ( § 285 Nr. 10 )

Mitglieder der Geschäftsführung

Name | Vor­name | Vor­sit­zen­der/Stell­ver­tre­ter

Appel Heiko Gesellschafter-Geschäftsführer

Gesellschafterbeschluß

der

Appel Solar tec GmbH,

Werner-von-Siemens-Straße 10,

97944 Boxberg - Windischbuch

Der Gesellschafter Heiko Appel beschließt unter Verzicht auf die Beachtung von Form- und Fristvorschriften folgendes:

Der Jahresabschluß 2009 gemäß Bilanz vom 31.12.2009 wird hiermit genehmigt.

Der Jahresüberschuss für 2009 beträgt 26.408,84 Euro.

Der Gesellschafter folgt dem Vorschlag des Geschäftsführers und beschließt folgende Verwendung: 26.408,84 Euro werden auf neue Rechnung vorgetragen.

Für das Geschäftsjahr 2010 werden 15.000,00 Euro an den Gesellschafter Herr Heiko Appel als Vorabausschüttung ausgeschüttet.

Boxberg-Windischbuch, im Dezember 2010

 

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