REHABOX & P11 Franchise GmbH
Selbe AdresseErbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Edmund Peter Kwiatkowski seit 11.4.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Expo Network GmbH Messestände mit SystemDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BILANZ
ANHANGBei der Bilanzerstellung wurde ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 26.851,67 irrtümlich aufgelöst und in der GuV 2013 als Ertrag ausgewiesen (der Wegfall der mit qualifizierten Rangrücktritt versehenen Darlehensforderungen wurde mit dem erforderlichen Ausweis in der Handelsbilanz verwechselt) - dies wurde berichtigt. Rangrücktrittserklärung Zwischen Frau Beata Tuszewski - nachfolgend Gläubigerin genannt - und Expo network GmbH - nachfolgend Schuldnerin genannt Präambel: Die Gläubigerin hat gegenüber der Schuldnerin Forderungen aus Darlehnsgewährung im Nennwert in folgender Höhe (vgl. Notarvertrag vom 9.7.2013 UR-Nr.1081/2013 Notar R.Döbler Düsseldorf): 26.851,67 Euro 66.723,59 Euro 58.501,28 Euro Gesamt 152.076,54 Euro Die Schuldnerin ist zum 31.12.2012 bilanziell überschuldet (./. 215.564,62 Euro). Zur Vermeidung der tatsächlichen Überschuldung gem. § 19 Insolvenzordnung (InsO) wird folgender qualifizierter Rangrücktritt gem. § 39 Abs.2 i.V.m. § 39 Abs. 1 Nr. 1-5 InsO erklärt.
Die Gläubigerin kann für die im Rang zurückgetretenen Forderungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens Tilgung, Zinsen und Kosten nur verlangen, soweit die Schuldnerin in der Lage ist, die entsprechenden Zahlungen aus künftigen Jahresüberschüssen, aus weiterem, die sonstigen Verbindlichkeiten der Schuldnerin übersteigenden Vermögen oder einem etwaigen Liquidationsüberschuss und erst nach Befriedigung der vorrangigen Gläubiger, zu leisten. Die Forderungen der Gläubigerin sind bis zur Abwendung der Krise nur gleichrangig mit den Einlagerückgewähransprüchen der Gesellschafterin zu berücksichtigen.
Im Insolvenzverfahren darf die Gläubigerin ihre nachrangigen Forderungen nur entsprechend der vereinbarten Rangstelle anmelden und Befriedigung erst verlangen, wenn die Forderungen aller vorrangigen Gläubiger vollständig beglichen sind.
Die Rangrücktrittserklärung kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Sie ist ausgeschlossen, soweit es durch die Kündigung und die damit einhergehende Berücksichtigung der Verbindlichkeit in einem Überschuldungsstatus der Schuldnerin bei ihr zu einer Überschuldung i.S.d. § 19 InsO käme.
(1) Die vertraglichen Vereinbarungen der Vertragspartner ergeben sich erschöpfend aus diesem Vertrag. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Eine Befreiung von der Schriftform durch mündliche Vereinbarung ist unwirksam. (2) Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Rechtswirksamkeit des Vertrags im Ganzen. Anstelle der unwirksamen Vorschrift ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Vertragspartner am ehesten entspricht. Düsseldorf, den 26. Juli 2013 Beata Tuszewski Expo Network GmbH Gläubigerin) (Schuldnerin)
Düsseldorf, den 05. Mai 2015 gez. Beata Tuszewski Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 05.05.2015 |
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