kom-impuls GmbHLiquidiert

Römerberg 14, 55130 Mainz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 42388
Eingetragen
18.11.2009
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteUnternehmensberatung
Gegenstand
Die Erbringung von Beratungsleistungen für kommunale Gebietsverbände, deren Eigenbetriebe, mit diesen verbundene Unternehmen und sonstige Unternehmen an denen kommunale Gebietsverbände beteiligt sind, sowie die Übernahme und Beteiligung an anderen Unternehmen, sofern es dem eigenen Geschäftszweck dient. Darüberhinaus werden Beratungsleistungen in dem Bereich des Gebäudemanagements erbracht.

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

5130 Mainz
13.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

kom-impuls GmbH

Mainz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2009 bis zum 31.12.2009

BILANZ

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital   12500,00    
B. Anlagevermögen   10639,78    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   637,00    
II. Sachanlagen   0,00    
III. Finanzanlagen   10002,78    
C. Umlaufvermögen   36638,91    
I. Vorräte   0,00    
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   25138,55    
III. Wertpapiere   0,00    
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   11500,36    
D. Rechnungsabgrenzungsposten   0,00    
Summe Aktiva   59778,69    

PASSIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital   30437,95    
I. Gezeichnetes Kapital   25000,00    
II. Kapitalrücklage   0,00    
III. Gewinnrücklagen   0,00    
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag   0,00    
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   5437,95    
B. Rückstellungen   5301,88    
C. Verbindlichkeiten   24038,86    
D. Rechnungsabgrenzungsposten   0,00    
Summe Passiva   59778,69    

ANHANG

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde aufgrund der gesetzlichen handels- und steuerrechtlichen Vorschriften erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Der Gliederung des Jahresabschlusses liegen die gesetzlichen Vorgaben (§ 266 HGB bzgl. der Bilanz und § 275 HGB bzgl. der Gewinn- und Verlustrechnung) zugrunde. Eine Erweiterung des Gliederungsschemas fand mangels notwendiger Anwendung anderer Gliederungsnormen nicht statt.

Eine Zusammenfassung von bestimmten Posten der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 265 Abs. 7 HGB wurde nicht vorgenommen.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im wesentlichen an den ertragssteuerlichen Vorschriften ausgerichtet, soweit nicht zwingend abweichendes Handelsrecht anzuwenden war.

Angaben zu Fremdwährungsumrechnungen sind entbehrlich, da keine oder nur in unbedeutendem Umfang Fremdwährungstatbestände angefallen sind.

Ausführungen zu den Aktiva

Bei dem berichtenden Unternehmen handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 HGB in der Rechtsform einer GmbH.

Die Bilanz wurde nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema des § 266 HGB erstellt. Es wurden die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB in Anspruch genommen und eine verkürzte Bilanz aufgestellt.

Von dem Wahlrecht gem. § 284 Abs. 1 HGB, Ausweise in den Anhang statt in die Aktiva der Bilanz aufzunehmen, wurde im Allgemeinen Gebrauch gemacht. Die erforderlichen Angaben sind bei den Ausführungen zu den entsprechenden Posten im Anhang aufgenommen worden.

Es lagen keine Vermögensgegenstände vor, die unter mehreren Posten der Aktiva ausweisbar gewesen wären.

Die in der Bilanz ausgewiesenen ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital wurden zum Nennbetrag bewertet. Einzelwertberichtigungen wurden mangels Ansatzgrund nicht vorgenommen.

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bilanziert; § 253 Abs. 1 S. 1 HGB. Soweit die Nutzungsdauer der immateriellen Vermögensgegenstände zeitlich beschränkt ist, wurde als Kriterium für die lineare Abschreibung die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Anrechnung gebracht, wobei die steuerlichen Abschreibungstabellen als Grundlage dienten.

Eine weitere Abschreibung auf den niedrigeren Wert, der nur auf steuerlich zulässigen Abschreibungen beruht (§ 254 HGB) erfolgte nicht.

Soweit Fremdwährungsumrechnungen bei aktivierten immateriellen Vermögensgegenständen vorgenommen wurden, erfolgte die Bewertung zum Geldkurs im Anschaffungszeitpunkt.

Im Geschäftsjahr wurden keine Zuschreibungen bei immateriellen Vermögensgegenständen aus steuerrechtlichen Gründen unterlassen; eine Berichtspflicht nach § 280 Abs. 3 HGB war demnach nicht gegeben.

Die Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten (= Nennwert) bilanziert; § 253 Abs. 1 S. 1 HGB.

Soweit Fremdwährungsumrechnungen bei aktivierten Vermögensgegenständen des Finanzanlagevermögens vorgenommen wurden, erfolgte die Bewertung zum Geldkurs im Anschaffungszeitpunkt.

Im Geschäftsjahr wurden keine Zuschreibungen bei Vermögensgegenständen des Finanzanlagevermögens aus steuerrechtlichen Gründen unterlassen; eine Berichtspflicht nach § 280 Abs. 3 HGB war demnach nicht gegeben.

Es werden keine berichtspflichtigen Beteiligungen i. S. v. § 285 Abs. 11 HGB im Finanzanlagevermögen gehalten.

Es bestehen keine im Finanzanlagevermögen bilanzierten Ausleihungen an Gesellschafter.

Soweit Fremdwährungsumrechnungen bei aktivierten Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens vorgenommen wurden, erfolgte die Bewertung mit dem niedrigeren Kurs, der sich aus dem Vergleich des bei Einbuchung angesetzten Geldkurses zum Geldkurs am Bilanzstichtag ergibt; Kurssicherungen, die eine ggf. erforderliche Abwertung gemäß dem strengen Niederstwertprinzip ausschließen würden, wurden nicht vorgenommen. Als Obergrenze der Bewertung wurde der ursprüngliche Einbuchungskurs beachtet.

Es werden keine berichtspflichtigen Beteiligungen i. S. v. § 285 Abs. 11 HGB im Umlaufvermögen gehalten.

Es bestehen keine im Umlaufvermögen bilanzierten Forderungen an Gesellschafter.

Die Bewertung von Schecks, Kassenbeständen, Bundesbank-, Postgiroguthaben sowie Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zu Anschaffungskosten (= Nennwert; § 253 Abs. 1 S. 1 HGB).

Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite der Bilanz wurden ausschließlich transitorische Posten i. S. v. § 250 HBG in Ansatz gebracht.

Ausführungen zu den Passiva

Von dem Wahlrecht gem. § 284 Abs. 1 HGB, Ausweise in den Anhang statt in die Passiva der Bilanz aufzunehmen, wurde im Allgemeinen Gebrauch gemacht. Die erforderlichen Angaben sind bei den Ausführungen zu den entsprechenden Posten im Anhang aufgenommen worden.

Es lagen keine Schulden vor, die unter mehreren Posten der Passiva ausweisbar gewesen wären.

Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahreserfolges aufgestellt.

Die Rückstellungen wurden mit dem Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt.

In den Steuerrückstellungen sind keine Rückstellungen für latente Steuern enthalten.

Unter dem Bilanzposten "Sonstige Rückstellungen" sind keine Beträge passiviert, die einen erheblichen Umfang hätten.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Rentenverpflichtungen, für die eine Gegenleistung nicht mehr zu erwarten ist, sind in den Verbindlichkeiten nicht enthalten.

Soweit Fremdwährungsumrechnungen bei passivierten Verbindlichkeiten vorgenommen wurden, erfolgte die Bewertung zum höheren Kurs, der sich aus dem Vergleich des bei der Einbuchung der Verbindlichkeit angesetzten historischen Briefkurses zu dem Briefkurs am Bilanzstichtag ergab. Der Anschaffungswert als Untergrenze wurde beachtet.

Nach § 251 HGB anzugebende Haftungsverhältnisse sind nicht vorhanden.

Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr waren die folgenden Personen Mitglieder der Geschäftsführung:

- Norbert Ingenkamp

Gewinnverwendungsbeschluss

Protokoll der Gesellschafterversammlung vom 28. Dezember 2010

Die Gesellschafterversammlung wurde heute unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen Formen und Fristen einberufen.

Das Stammkapital war zu 100% vertreten.

Es wurden die nachfolgenden Beschlüsse gefasst:

TOP 1: Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2009 wurde einstimmig festgestellt.

TOP 2: Entlastung der Geschäftsführung

Der Geschäftsführung wurde einstimmig Entlastung erteilt.

TOP 3: Ausschüttung

Es wurde dem Vorschlag der Geschäftsführung gefolgt und einstimmig keine Ausschüttung beschlossen.

 

Norbert Ingenkamp

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

1 nahegelegene Organisation

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.