ECP
Entwicklungsgesellschaft mbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.3.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.709.804,43 |
2.938.308,82 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
4.399,38 |
| II.
Sachanlagen |
690.714,86 |
914.819,87 |
| III.
Finanzanlagen |
2.019.089,57 |
2.019.089,57 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.545.184,38 |
7.270.920,80 |
| I.
Vorräte |
787,04 |
811,27 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.156.729,94 |
2.093.616,80 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.387.667,40 |
5.176.492,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
69.260,38 |
87.658,15 |
| Aktiva |
7.324.249,19 |
10.296.887,77 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.3.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
11.369.689,41 |
9.737.812,86 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
20.835.451,70 |
20.835.451,70 |
| III.
Verlustvortrag |
11.197.638,84 |
12.286.220,89 |
| IV.
Jahresüberschuss |
1.631.876,55 |
1.088.582,05 |
| B.
Rückstellungen |
612.115,47 |
328.481,23 |
| C.
Verbindlichkeiten |
-4.657.555,69 |
230.593,68 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
-4.657.555,69 |
230.593,68 |
| Summe
Passiva |
7.324.249,19 |
10.296.887,77 |
Anhang
Wesentliche Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die ECP Entwicklungsgesellschaft mbH ist zum
Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 HGB.
Die dem Jahresabschluss 2023 zu Grunde liegenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden
grundsätzlich unverändert zum
Vorjahr angewendet.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238 bis 263 HGB).
Entgeltlich von Dritten erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten
aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung
planmäßig linear abgeschrieben. Bei
voraussichtlicher dauernder Wertminderungen
werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer vermindert um planmäßige
nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Für die
Zugänge an beweglichen
Anlagegütern werden die
Jahresabschreibungen
zeitanteilig angesetzt.
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt
bzw. zum niedrigeren Wert bei einer
voraussichtlichen dauernden Wertminderung.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden
niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren
Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist,
werden angemessene Wertabschläge vorgenommen;
uneinbringliche Forderungen werden
abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen
Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 0 % auf die nicht einzelwertberichtigten
Forderungen gebildet.
Zum Bilanzstichtag waren Ausgaben vor dem
Abschlussstichtag soweit sie Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen zum Zwecke der
Periodenabgrenzung als
Rechnungsabgrenzungsposten in die Bilanz
einzustellen.
Nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse
und Investitionszulagen werden ohne Berührung der
Gewinn- und Verlustrechnung in den
gesonderten Passivposten (§ 265 Abs. 5 Satz 2
HGB)
Sonderposten für Zuschüsse und
Zulagen gemäß der Stellungnahme
HFA 1/1984 des IDW eingestellt. Die Auflösung dieses
Postens erfolgt entsprechend der
tatsächlichen Abschreibung der geförderten
Investitionen.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Zum Bilanzstichtag waren Einnahmen vor dem
Abschlussstichtag soweit sie Ertrag für eine bestimmte
Zeit nach diesem Tag darstellen zum Zwecke der
Periodenabgrenzung als
Rechnungsabgrenzungsposten in die Bilanz
einzustellen.
Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR
(minus) -4.725.065,05 (EUR 206.291,81).
Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die nach dem Abschlussstichtag fälligen,
aufgelaufenen Zahlungsverpflichtungen aus den am
Bilanzstichtag bereits abgeschlossenen Verträgen
wurden unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der
einzelnen Verträge bewertet. Bei
Verträgen mit unbestimmter Restlaufzeit wurde der
früheste mögliche Kündigungszeitpunkt
angenommen.
Die Gesamtverpflichtung aus diesen
Dauerschuldverhältnissen beträgt:
|
EUR
|
Mietverträgen
|
1.397.340,00
|
Leasingverträgen
|
19.494,00
|
Gesamt
|
1.416.834,00
|
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
Anzahl der Beschäftigten
Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten
betrug im Berichtsjahr: 18
Berlin, 13.03.2025
gez.
Dr. Thorsten Sieß
gez.
Dirk Michels
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.03.2025
festgestellt.
|