Finger Haustechnik GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
John Müller seit 20.3.2024 | Prokura |
Sven Reuter seit 22.12.2022 | Prokura |
Christian König seit 22.12.2022 | Prokura |
Stefan Ochse seit 11.9.2019 | Prokura |
Thomas Geil seit 11.9.2019 | Prokura |
Tobias Ernst seit 11.9.2019 | Prokura |
Daniel Pakura seit 11.9.2019 | Prokura |
Mathias Prof. Dr. Schäfer seit 19.12.2007 | Geschäftsführer |
Klaus Cronau seit 8.3.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 90.00% | |
| 10.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FingerHaus GmbHFrankenberg (Eder)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen der Gesellschaft Unsere Gesellschaft plant, erstellt und vertreibt Häuser in moderner Fertigbauweise. Die Herstellung dieser Fertighäuser erfolgt im Holzständerbau mit Großtafelelementen. Die hergestellten Häuser bieten wir sowohl in variablen Ausbaustufen als auch in schlüsselfertiger Ausführung an. Unser Absatzgebiet liegt fast ausschließlich auf dem inländischen Markt. Die von uns angebotenen Fertighäuser werden kontinuierlich in allen Bereichen weiterentwickelt. Insbesondere die Erfüllung der sich verändernden energetischen Anforderungen bildet einen Schwerpunkt dieser Entwicklung. Fertigungs- und Organisationsabläufe optimieren wir fortlaufend im betrieblichen Prozess. Die Qualität der zugekauften Leistungen nimmt bei uns einen hohen Stellenwert ein. Ebenso ist die Qualifizierung unserer Mitarbeiter ein wesentlicher Teil unserer Firmenphilosophie. Nur so werden die von uns gesteckten hohen Anforderungen an die Ausführung und Qualität unserer Häuser erfüllt. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland im Jahr 2023 betrug 4.121,2 Mrd. Euro und ist preisbereinigt um 0,3 % im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Die Verbraucherpreise haben sich im Jahresdurchschnitt 2023 in Deutschland um 5,9 % erhöht (Vorjahr: 7,9 %). Die Preisentwicklung wurde weiterhin durch krisenbedingte Sondereffekte beeinflusst, insbesondere durch die anhaltend hohen Energiepreise (+5,3 %) und die gestiegenen Kosten für Nahrungsmittel (+12,4 %). Das Jahr 2023 war erneut von Unsicherheiten geprägt, die sich aus geopolitischen Spannungen, Materialengpässen, Preissteigerungen und steigenden Zinsen ergaben. Das Bauhauptgewerbe verzeichnete im Jahr 2023 einen nominalen Umsatz von 162,5 Mrd. Euro (+1,4 %), jedoch führte die Inflation zu einem preisbereinigten Umsatzrückgang von 5,3 %, wie vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie berichtet. Den deutlichsten Rückgang verzeichnete der Wohnungsbau mit einem Minus von 11,5 %, da diese Sparte von steigenden Baupreisen und Zinsen besonders hart getroffen wurde. Der Öffentliche Bau verzeichnete ein reales Minus von 1,6 % und der Wirtschaftsbau verzeichnete ein Minus von real 0,9 %. Der Auftragseingang im Bauhauptgewerbe lag laut Statistischem Bundesamt nominal um 3,3 % über dem Vorjahresniveau, jedoch real (preis- und kalenderbereinigt) um 4,4 % unter dem Vorjahresniveau. Der Beschäftigtenstand blieb mit rund 928.000 Beschäftigten stabil (+0,1 % gegenüber dem Vorjahr). Nach den Daten des Statistischen Bundesamts wurden in Deutschland im Jahr 2023 294.400 Wohnungen (Baufertigstellung für neue Gebäude und Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden) fertiggestellt. Die Zahl der Fertigstellungen reduzierte sich damit um 0,3 % oder 900 Wohnungen gegenüber dem Vorjahr. Für die Einfamilienhäuser er- gab sich eine Verminderung um 9,3 %. Die Zahl der Wohnungen erhöhte sich bei Zweifamilienhäusern um 3,8 % und bei Mehrfamilienhäusern um 4,1 %. Die Zahl der Baugenehmigungen ist laut dem Statistischen Bundesamt im Jahr 2023 mit 259.600 um 26,7 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Dies führt nunmehr zu einem Überhang von genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen von insgesamt 826.800 Wohnungen (Steigerung von 58.100 Wohnungen gegenüber 2022). Der Bauüberhang hat sich erstmals seit dem Jahr 2008 verringert. Der Rückgang des Bauüberhangs ist auf die hohe Zahl erloschener Baugenehmigungen zurückzuführen, bei denen in der Regel die mehrjährige Gültigkeitsdauer abgelaufen ist. Im Kalenderjahr 2023 sind 22.700 Baugenehmigungen erloschen. Für das Gesamtjahr 2024 prognostizierte der Zentralverband Deutsches Baugewerbe im Dezember 2024 ein Fertigstellungsvolumen von 250.000 Wohneinheiten und einen realen Umsatzrückgang von 5,3 %, der hauptsächlich durch einen Rückgang im Wohnungsbau von real 14,0 % verursacht wird. Im Jahr 2024 haben die stark gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten für einen starken Nachfragerückgang bei den Bauleistungen gesorgt. 2. Allgemeiner Geschäftsverlauf Das Baugewerbe in 2023 war weiterhin durch die hohen Baukosten, den Fachkräftemangel sowie ein hohes Zinsniveau geprägt. Außerdem stellten im Kalenderjahr 2023 weiterhin hohe Energiekosten und eine signifikante Inflationsrate zusätzliche Belastungsfaktoren für die Geschäftsentwicklung dar. In diesem schwierigen Marktumfeld konnten wir uns auch in 2023 gut behaupten. Die Auftragseingänge entwickelten sich im Jahresverlauf positiv. Der Umsatz im Kalenderjahr 2023 erhöhte sich von 249,7 Mio. EUR im Vorjahr auf 252,4 Mio. EUR. Die Gesamtleistung erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 7,8 % von 243,3 Mio. EUR auf 262,4 Mio. EUR. Der Bestand an noch nicht abgerechneten Bauten erhöhte sich gegenüber dem Jahr 2022 um 3,7 Mio. EUR und erreichte zum Bilanzstichtag einen Wert von 58,7 Mio. EUR. Der Jahresüberschuss liegt im Geschäftsjahr 2023 bei 13,3 Mio. EUR und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1,3 Mio. EUR erhöht. Die Entwicklung der Gesamtleistung lag über den Erwartungen der Geschäftsleitung, während der Jahresüberschuss unter den Erwartungen lag. Die Zahl der durchschnittlich beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer ist weiter angestiegen und beträgt im Berichtsjahr 350 gegenüber 347 im Vorjahr. Bei den durchschnittlich beschäftigten Angestellten ergab sich ebenfalls eine Erhöhung auf nunmehr 380 und damit ein Zuwachs von 6 Mitarbeitern. 3. Darstellung der Lage der Gesellschaft Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft stellt sich im Geschäftsjahr 2023 erfreulich dar und kann als stabil bezeichnet werden. Die Eigenkapitalquote ist aufgrund der teilweisen Thesaurierung des Jahresüberschusses 2023 und trotz einer gestiegenen Bilanzsumme gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Die Erhöhung der Bilanzsumme ist der Ausweitung des Geschäftsvolumens zuzurechnen. Unter Einbeziehung des Jahresüberschusses beträgt unsere Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag 73,9 % und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 4,7 %-Punkte gestiegen. Die Liquiditätslage ist unverändert als sehr gut zu bezeichnen. Eine langfristig und nachhaltig positive Finanz- und Ertragslage sowie eine solide Kapitalstruktur bilden die Grundlage für die erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens. Die nachfolgenden Kennzahlen fassen die Vermögenslage und Kapitalstruktur der FingerHaus GmbH zusammen: a. Vermögenslage
b. Finanzlage Am Bilanzstichtag betrugen die liquiden Mittel 36,4 Mio. EUR (Vorjahr 36,1 Mio. EUR) und die Wertpapiere des Anlagevermögens 6,6 Mio. EUR (Vorjahr 8,0 Mio. EUR). Der Rückgang der Wertpapiere ist im Wesentlichen auf den Verkauf von Fondsanteilen von 1,8 Mio. EUR zurückzuführen. Die finanziellen und liquiditätsmäßigen Verhältnisse der Gesellschaft sind sehr gut. Die Kontokorrentkonten bei den Kreditinstituten werden im Guthaben geführt. Nach wie vor ist sichergestellt, dass die Gesellschaft ihre finanziellen Verpflichtungen jederzeit uneingeschränkt erfüllen kann. c. Ertragslage
Die Materialeinsatzquote beträgt im Geschäftsjahr 2023 60,9 % und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 0,1 %-Punkte gestiegen. Die Personalintensität beträgt im Geschäftsjahr 2023 19,3 % und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 0,5 %-Punkte gesunken. Der Jahresüberschuss hat sich von 12,0 Mio. EUR im Vorjahr auf 13,3 Mio. EUR im Kalenderjahr 2023 erhöht. III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht a. Operative Risiken Wir produzieren unsere Fertighäuser ausschließlich an unserem Stammsitz in Frankenberg mit einem hohen Vorfertigungsgrad. Durch Betriebsstörungen, Materiallieferengpässe und damit verbundenen Produktionsausfällen wäre unsere Lieferfähigkeit gefährdet. Diesem Risiko begegnen wir durch permanente Überwachung unserer Planungs- und Produktionsabläufe sowie vorbeugenden Instandhaltungsmaßnahmen. Der gesamte Produktions- und Lagerbereich ist mit sicherheitstechnischen Einrichtungen abgesichert. Darüber hinaus sind wir zusätzlich gegen die Kosten einer eventuellen Betriebsunterbrechung versichert. Unsere Kunden sind nahezu ausschließlich Privatpersonen. Wir unterliegen hierbei einem Adressausfallrisiko. Durch Einholung von Finanzierungsbestätigungen der finanzierenden Kreditinstitute vor Beginn der Arbeiten schließen wir dieses Risiko weitgehend aus. Außerdem werden entsprechend des Baufortschritts zeitnah Anzahlungen angefordert und fällig gestellt. Überfällige Forderungen bearbeiten wir im Rahmen unseres Forderungsmanagements. Hierdurch wird das Liquiditätsrisiko minimiert. Unser wirtschaftlicher Erfolg hängt im Wesentlichen vom Engagement, der Motivation und Professionalität unserer Mitarbeiter ab. Wir legen großen Wert auf eine langfristige Bindung unserer Fach- und Führungskräfte. Mit leistungsbezogenen Vergütungen, attraktiven Sozialleistungen und einem positiven Arbeitsumfeld begegnen wir dem Risiko einer hohen Personalfluktuation. Unsere Geschäftsprozesse werden überwiegend durch IT-Systeme unterstützt. Damit unterliegen wir aber einem Risiko unberechtigter oder unzulässiger Datenzugriffe. Davor schützen wir uns mit verschiedenen technischen und organisatorischen Maßnahmen. b. Gesamtrisiko Die Unsicherheiten in der Weltwirtschaft und die damit verbundenen konjunkturellen Entwicklungen im Inland wirken sich auch auf die wirtschaftliche Entwicklung unseres Unternehmens aus. Bestandsgefährdende Risiken bestanden im Geschäftsjahr 2023 für unser Unternehmen nicht. Preissteigerungen und Lieferengpässe beim Bezug von Baumaterialien aufgrund des Ukraine-Krieges belasteten noch unser Ergebnis in 2022. Im Geschäftsjahr 2023 hat sich die Preisentwicklung weitestgehend normalisiert, dies gilt insbesondere für die Beschaffung von Holz. Insgesamt sind uns aus heutiger Sicht keine Risiken bekannt, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinträchtigen könnten. 2. Chancenbericht Unser Unternehmen ist in der Baubranche tätig, einer Branche, die in den letzten Jahren eine zunehmend positive Entwicklung erfährt. Für unseren Bereich der Herstellung von Ein- und Zweifamilienhäusern gestaltet sich das wirtschaftliche Umfeld aktuell aufgrund der Zinssituation etwas schwierig. Der Bau eines Hauses ist für viele Menschen in Deutschland jedoch nach wie vor eine zukunftsweisende Investition mit hoher Wertbeständigkeit und der Aussicht auf Unabhängigkeit und somit ist der Bedarf an Ein- und Zweifamilienhäusern noch immer als sehr hoch einzustufen. Bereits seit Jahren gehen wir den Weg, unsere Hauskonzepte innovativ und qualitätsbewusst am Markt zu platzieren. Der Erfolg aus unseren alternativen Heiztechnologien war hier wegweisend. Die verbesserte Wärmedämmung trägt der weiter steigenden Bedeutung der Energieeinsparung Rechnung. Höhere Anforderungen aus der Energieeinsparverordnung erfordern zusätzlichen Aufwand. Der konventionelle Bau von Einfamilienhäusern in Massivbauweise stößt hier zunehmend an seine Grenzen und unser Konzept des Bauens in Holzständerbauweise mit voller Wärmedämmung und der Einbeziehung von neuester Heiz- und Klimatechnik bietet hier deutlich bessere Chancen. Gleichwohl wird der Zusatzaufwand auch die Preise für unsere Häuser weiter ansteigen lassen und, soweit der Markt adäquate Preisanpassungen nicht zulässt, unsere Marge belasten. Im Fertighausbereich wird der Anteil für innovative und zukunftsweisende Technik beim Gebäudeausbau weiter zunehmen und zu einem Anstieg des Materialaufwands führen. Darüber hinaus erweitern wir seit einigen Jahren unser Angebot im Mehrgeschosswohnungsbau. Hiermit sprechen wir insbesondere Investoren und Kommunen an. 3. Prognosebericht Der Auftragseingang im Geschäftsjahr 2024 zeigt sich wieder stabilisiert. Der Anstieg der Baupreise stagniert und die Bauzinsen sind gesunken. Unseren Auftragseingang konnten wir durch die etwas besseren Rahmenbedingungen leicht erhöhen. Unter Berücksichtigung eines Zweischichtbetriebes reicht unsere Auslastung derzeit bis ins zweite Quartal des Jahres 2026. Aufgrund des bestehenden Auftragsbestands und der Entwicklung im Jahr 2024 erwarten wir für unser Unternehmen im Geschäftsjahr 2024 eine Gesamtleistung von 270,0 Mio. EUR. Das Jahresergebnis in 2024 wird voraussichtlich 19,0 Mio. EUR betragen.
Frankenberg (Eder), den 9. Dezember 2024 Geschäftsführung BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die FingerHaus GmbH hat den Sitz in Frankenberg (Eder) und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Marburg unter HRB 3889. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften sowie des GmbHG aufgestellt. Die GmbH ist eine große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB. Die Bilanz zum 31. Dezember 2023 und die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 wurden nach den Gliederungsschemata für große Kapitalgesellschaften und vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Das gesetzliche Gliederungsschema des § 266 HGB wurde zur Verbesserung der Aussagefähigkeit der Bilanz um die Posten Vorratsgrundstücke und nicht abgerechnete Bauleistungen erweitert. Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB wurde um den Posten negative Zinsen aus Geldanlagen erweitert. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bewertet und werden planmäßig bei einer voraussichtlichen Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren linear abgeschrieben. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und - bei außergewöhnlichen Wertminderungen - um außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Unter Zugrundelegung einer voraussichtlichen Nutzungsdauer von 2 bis 33 Jahren sind die Abschreibungen nach der linear Abschreibungsmethode vorgenommen worden. Geringwertige Anlagegüter werden entsprechend den steuerlichen Regelungen mit dem höchstzulässigen Betrag abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten bewertet. Für Altbestände und ungängige Teile wurden angemessene Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die Bewertung der Vorratsgrundstücke erfolgt zu Anschaffungskosten. Wertminderungen werden durch Abwertungen berücksichtigt. Die Bewertung der noch nicht abgerechnete Bauleistungen erfolgt zu Herstellungskosten, in die neben Einzelkosten anteilige Gemeinkosten und Abschreibungen für das der Fertigung dienende Sachanlagevermögen einbezogen sind oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert. Allgemeine Verwaltungskosten sind nicht berücksichtigt. Erhaltene Anzahlungenauf Bestellungen für bereits erbrachte Bauleistungen werden offen vom Vorratsvermögen abgesetzt. Erhaltene Anzahlungen sind mit ihren Nettobeträgen ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt. Unverzinsliche, mittel- und langfristige Forderungen werden abgezinst. Für erkennbare Risiken wurden Wertberichtigungen gebildet. Der Bestand an liquiden Mitteln ist zum Nominalwert aktiviert. Die darin enthaltenen Fremdwährungsbestände und -guthaben sind mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem Vorauszahlungsbetrag angesetzte Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Die Passivierung der Rückstellungen erfolgt zum nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Dabei wurden Rückstellungen für Pensionen nach der projected unit credit method auf der Basis der Heubeck-Richttafeln 2018 G ermittelt. Folgende Annahmen lagen - unverändert zum Vorjahr - der Bewertung zugrunde:
Die Rückstellungen für Pensionen wurden bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren mit dem dieser Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz von 1,82 %, der sich aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren ergibt, abgezinst. Daraus ergab sich zum Bilanzstichtag ein Unterschiedsbetrag zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich aus den vergangenen 7 Geschäftsjahren ergibt, in Höhe von TEUR 54 (31.12.2022: TEUR 233). An die pensionsberechtigten Personen abgetretene Ansprüche aus Bankguthaben mit einem ihren Anschaffungskosten entsprechenden Zeitwert von TEUR 674 wurden nach § 246 Abs. 2 HGB in Höhe von TEUR 486 mit den entsprechenden Rückstellungen für Pensionen verrechnet. Der sich nach Verrechnung ergebende übersteigende Betrag in Höhe von TEUR 188 wurde auf der Aktivseite der Bilanz unter D. als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen. In 2023 wurden Erträge aus der Rückdeckungsversicherung von TEUR 36 mit Aufzinsungsbeträgen der Pensionsrückstellungen von TEUR 4 und Aufwendungen aus der Rückdeckungsversicherung von TEUR 355 saldiert. Die Steuerrückstellungen beinhalten erwartete Nachzahlungen an Körperschaft- und Gewerbesteuer. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr werden entsprechend § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. III. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im nachfolgenden Anlagengitter dargestellt:
Umlaufvermögen Zu dem Posten Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ergeben sich folgende ergänzenden Angaben:
Eigenkapital Durch die Verlängerung des Zeitraums für die Berechnung des Durchschnittszinssatzes bei der Bemessung der Rückstellungen für Pensionen von 7 auf 10 Jahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag zwischen der abgezinsten Rückstellung nach der bisherigen und der neuen Regelung in Höhe von TEUR 54 (31.12.2022: TEUR 233), der einer Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 HGB unterliegt. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen mit nicht unerheblichem Umfang bestehen für folgende Risiken:
Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten und weiteren Angaben ergeben sich aus der anschließenden Übersicht:
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus der Lieferung von Gegenständen des Anlagevermögens, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus bestehenden wesentlichen Miet- und Leasingverträgen ergeben sich folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Daneben besteht ein Betriebspachtvertrag gegenüber verbundenen Unternehmen mit unbestimmter Laufzeit. Hieraus ergeben sich voraussichtliche jährliche Verpflichtungen von TEUR 2.503. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse
V. Sonstige Angaben Arbeitnehmer Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
Geschäftsführung Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2023 Dipl.-Ing. Klaus Cronau, Burgwald (technischer Geschäftsführer der FingerHaus GmbH, Frankenberg), und Dr. Mathias Schäfer, Marburg (kaufmännischer Geschäftsführer der FingerHaus GmbH, Frankenberg). Die Geschäftsführer üben ihre Tätigkeit hauptberuflich aus. Ehemalige Geschäftsführer und deren Hinterbliebene Für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Geschäftsführern bzw. deren Hinterbliebenen sind Pensionsrückstellungen von TEUR 684 (31.12.2022: TEUR 709) gebildet worden. Die Pensionszahlungen gegenüber ehemaligen Geschäftsführern bzw. deren Hinterbliebenen betrugen TEUR 27 (31.12.2022: TEUR 28). Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft gehört zum Konzernkreis der Finger GmbH & Co. KG, Vermögensverwaltung, Frankenberg, in deren Konzernabschluss sie einbezogen wird.
Frankenberg (Eder), den 9. Dezember 2024 gez. Klaus Cronau gez. Dr. Mathias Schäfer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 31.01.2025 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die FingerHaus GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der FingerHaus GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FingerHaus GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Eschenburg, den 9. Dezember 2024 Dr. Czwalinna, Wirtschaftsprüfer |
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