Fundgarage GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bettina Leutsch seit 13.5.2008 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Jet-Möbel GmbHOderwitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAKTIVA
ANHANG ZUM 31.12.2012
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 für die Jet-Möbel GmbH. wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist unmittelbar aus der Anlagenbuchhaltung abgeleitet. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aufstellung des Jahresabschlusses als Einheitsbilanz Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich Bilanzansatz und Bewertung als Einheitsbilanz nach dem Grundsatz Handelsbilanz = Steuerbilanz. Zwingende oder freiwillige Abweichungen haben sich nicht ergeben. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Anlagevermögen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, ausgewiesen. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlichen Vorschriften linear bzw. degressiv vorgenommen. Sonderabschreibungen wurden im Berichtsjahr nicht in Anspruch genommen. - Umlaufvermögen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Vermögensgegenstände, Bankguthaben und Kassenbestand sind mit dem Nennbetrag ausgewiesen. - Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen alle Verbindlichkeiten des Wirtschaftsjahres 2012 die in ihrer tatsächlichen Höhe ungewiss sind. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen betreffen Verpflichtungen mit einer Laufzeit von weniger als 12 Monate. - Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag passiviert. Eine Abzinsung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG war nicht erforderlich, da die Laufzeit aller Verbindlichkeiten weniger als 12 Monate betrug. - Schuldzinsen für langfristige Verbindlichkeiten Bei den Zinsen für langfristige Verbindlichkeiten handelt es sich ausschließlich um Zinsen für Darlehen zur Anschaffung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Eine Minderung des Schuldzinsenabzugs nach § 4 Abs. 4a EStG kommt nicht in Betracht.
Zittau, den 31. Dezember 2013 gez. Birgit Hamann-Wachtel, StBin Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31.12.2013 |
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