Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 10286
Eingetragen
27.12.1978
Branche
Großhandel mit Uhren und SchmuckHerstellung von UhrenHerstellung von Fantasieschmuck
Gegenstand
Herstellung von Standuhren und Wanduhren aus Edelsteinen und die Herstellung von Achat- und Goldschmuck, sowie deren Vertrieb im In- und Ausland.

Historie

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Management

NameRolle
Horst Cullmann
seit 17.1.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

55743 Idar-Oberstein, Mainzer Str. 103
150.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Horst Cullmann Schmuck GmbH

Idar-Oberstein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 8.620,00 10.704,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,00 4,00
II. Sachanlagen 8.616,00 10.700,00
B. Umlaufvermögen 1.156.460,06 1.053.704,58
I. Vorräte 615.121,55 619.027,75
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 540.342,14 427.950,04
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 996,37 6.726,79
C. Rechnungsabgrenzungsposten 17.897,19 19.740,83
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 164.851,92 188.314,56
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.347.829,17 1.272.463,97

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 76.693,78 76.693,78
II. Verlustvortrag 265.008,34 271.181,25
III. Jahresüberschuss 23.462,64 6.172,91
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 164.851,92 188.314,56
B. Rückstellungen 169.677,84 150.285,94
C. Verbindlichkeiten 1.178.151,33 1.122.178,03
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.347.829,17 1.272.463,97

Anhang

1. Allgemeine Angaben

a) Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der

§§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

b) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden pro rata

temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Als Nutzungsdauer werden bei Software drei Jahre zugrunde gelegt.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bzw. - soweit zulässig - nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände.

Die Zugänge an beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden nach der pro-rata-temporis-Regel (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG) abgeschrieben.

Die Zugänge an geringwertigen Wirtschaftsgütern und Trivialsoftware (R 6.13 EStR) im Wirtschaftsjahr 2011 wurden nach § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Das Planvermögen der Rückdeckungsversicherungen ist mit dem Zeitwert angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 4 HGB n.F.), d.h. bei den abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen ist der Aktivwert der Versicherung zum Ansatz gebracht.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Die Herstellungskosten der fertigen Erzeugnisse werden nach der retrograden Bewertungsmethode ermittelt. Ausgehend vom Verkaufspreis werden der Gewinnaufschlag sowie die Vertriebs- und Verwaltungskosten abgezogen.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind als Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Für Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten vor. Die Gesellschaft verzichtet auf die Verteilung des Unterschiedsbetrages, der sich aus der Neubewertung der Rückstellung nach neuem Recht ergibt. Bewertung in der Handelsbilanz: Die Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen (Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen etc.), sind gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB n.F. mit diesen Schulden verrechnet. Das Planvermögen ist mit dem Zeitwert angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 4 HGB n.F.), d.h. bei den abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen ist der Aktivwert der Versicherung zum Ansatz gebracht.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit unter 12 Monaten, verzinsliche Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Anzahlungen oder Vorausleistungen sind mit ihrem Nennbetrag (Rückzahlbetrag) angesetzt. Andere als die vorgenannten Verbindlichkeiten wurden, soweit bestehend, nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG mit dem abgezinsten Nennwert (Zinssatz: 5,5%) angesetzt.

Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 274a Nr. 5 HGB n.F. von der Erfassung latenter Steuern ausgenommen.

Der Geschäftsführer/Gesellschafter Herr Horst Cullmann hat für gewährte Darlehen einen mittelbaren Rangrücktritt erklärt. Der bilanzielle Ausweis erfolgt gemäß § 266 Abs. 3 HGB in der Position C.

Verbindlichkeiten; Pkt. 5 "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern".

2. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr Vorjahr
gesamt
Restlaufzeit
größer 1 Jahr
gesamt Restlaufzeit
größer 1 Jahr
EUR EUR EUR EUR
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
540.342,14

0,00

427.950,04

0,00
davon:
Wechsel aus Lieferungen und Leistungen
70.801,95

0,00

63.259,58

0,00
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
462.595,87

0,00

338.572,26

0,00
Sonstige Vermögensgegenstände
6.944,32

0,00

26.118,20

0,00

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Rechnungsabgrenzungsposten ist kein Disagio enthalten.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 76.693,78 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem versicherungsmathematischen Wert eingestellt.

Aufgrund der BilMoG-Umstellung kommt es zu einer Überdeckung. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht, den notwendigen Zuführungsbetrag aufgrund der BilMoG-Umstellung auf 15 Jahre zu verteilen, keinen Gebrauch.

Im Geschäftsjahr wurde Planvermögen mit einem beizulegenden Zeitwert mit dem Erfüllungsbetrag für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen verrechnet. Ebenfalls verrechnet wurden Aufwendungen und Erträge aus solchen Vermögensgegenständen und Schulden.

EUR
Rückstellung lt. versicherungsmathematischem Gutachten 174.138,00
Zeitwert Planvermögen 89.228,47
Ansatz gem. § 246 Abs. 2 HGB 84.909,53

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Summe davon mit einer Restlaufzeit

bis zu einem
Jahr
einem bis zu
fünf Jahren
mehr als
fünf Jahren
EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten 1.178.151,33 547.694,64 626.756,69 3.700,00
davon:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
132.648,93

38.319,93

94.329,00

0,00
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
5.085,21

5.085,21

0,00

0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
80.039,57

80.039,57

0,00

0,00
Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel

20.451,68


0,00


20.451,68


0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
793.600,19

360.600,49

432.999,70

0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 146.325,75 63.649,44 78.976,31 3.700,00

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Geschäftsführung

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich sieben Arbeitnehmer beschäftigt.

Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 276 Abs. 5 HGB.

Geschäftsführer seit Gründung der Gesellschaft im Jahre 1978 ist

Herr Horst Cullmann.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Dresden, 26. November 2012

gez. Horst Cullmann

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.12.2012.

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