Servatus Property Management GmbHLiquidiert

04103 Leipzig, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 24766
Vorher
Golfplatz Schloßpark Machern Beteiligungs GmbH
Eingetragen
17.2.2009
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für DritteVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
- Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen, - Vermietungsmanagement für Immobilien, - Objektmanagement für Immobilien, - Assetmanagement.

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Michael Kunz
seit 24.11.2010
Geschäftsführer

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

Servatus Property Management GmbH

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

4077,00

2963,00

II. Finanzanlagen

42750,00

12750,00

B. Umlaufvermögen

I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

14227,47

23000,90

C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

97593,67

90711,97

D. Sonstige Aktiva

25637,24

28104,03

Summe Aktiva

184285,38

157529,90



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25000,00

25000,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-115711,97

-108452,85

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-6881,70

-7259,12

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

97593,67

90711,97

B. Verbindlichkeiten

-davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

184285,38

(47535,38)

157529,90

(20779,90)

Summe Passiva

184285,38

157529,90

ANHANG

1.

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handeslgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

1. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftbetrieb dauernd zu dienen, Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert
angegeben.

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögens-gegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäfts-jahres sind unanhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:


Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet.


Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstand.


Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EstG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen.


Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden gemäß EstG § 6 Abs. 6 (2) S. 1 im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagespiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.


Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren steuerrechtlich zulässigen Wert angesetzt.


Ausleihungen wurden mit dem steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Barwert angesetzt.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine
Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden durch
eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.


Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höhreren Tageswert angesetzt.


Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

4. Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf
fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Die Gliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist aus dem Forderungenspiegel ersichtlich.

Die Aufgliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Verbindlichkeiten ist aus dem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind,
bestanden am Abschlussstichtag nicht.

C. Zusatzangaben zur Bilanz

Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.

D. Rechtliche und steuerrechtliche Verhältniss



Rechtliche Verhältnisse

Die rechtlichen Verhältnisse der Gesellschaft im
Berichtsjahr stellen sich wie folgt dar:

Firma: Servatus Property Management GmbH

Anschrift: Leplaystraße 9

Sitz: 04103 Leipzig

Rechtsform: GmbH

Handelsregister: Leipzig

HR-Nr.: HRB 19552

Gegenstand des Unternehmens: Erwerb und das Halten von Beteiligungen an

anderen Unternehmen

Geschäftsjahr: 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012

Stammkapital: EUR 25.000

Geschäftsführung: Herrn Andreas Kunz

Die Geschäftsführer sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Gesellschaftsvertrag: vom 13.11.2008 mit allen Nachträgen

Änderungen
im Berichtsjahr: keine



Steuerrechtliche Verhältnisse

Die steuerrechtlichen Verhältnisse der Gesellschaft im Berichtsjahr stellen sich wie folgt dar:

Die Gesellschaft wird hinsichtlich der Steuern vom Ertrag, Vermögen und Verkehrsabgaben beim Finanzamt Leipzig II geführt.

Die Gesellschaft übt gemäß § 2 Abs. 2 GewStG kraft Rechtsform eine gewerbliche
Tätigkeit aus und unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs.1 GewStG.

 

Leipzig, den 26. Oktober 2013

gez. Geschäftsführung

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26.10.2013

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