ARNDT
electronic GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.356,00 |
28.995,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
465,00 |
705,00 |
| II.
Sachanlagen |
20.891,00 |
28.290,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
76.495,75 |
95.328,12 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
810,75 |
9.711,17 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
75.685,00 |
85.616,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
437,71 |
220,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
98.289,46 |
124.543,12 |
Passiva
|
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31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
687,56 |
21.719,40 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
3.280,60 |
-11.847,51 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
21.031,84 |
15.128,11 |
| B.
Rückstellungen |
1.550,00 |
10.363,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
96.051,90 |
92.460,72 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.360,14 |
3.131,57 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
94.691,76 |
89.329,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
98.289,46 |
124.543,12 |
sonstige Berichtsbestandteile
Anhang für das Geschäftsjahr 2018
Allgemeine Angaben
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind
nach den handelsrechtlichen Vorschriften über die
Rechnungslegung von Gesellschaften mit beschränkter
Haftung einschließlich der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt.
Die Rechnungslegung erfolgt nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften (§ 267
Abs. 1 HGB). Die Gesellschaft macht von den
Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften Gebrauch.
Die erstmalige Anwendung der durch das
Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden führte
gegenüber dem Jahr 2009 bei dem Wertansatz des
Anlagevermögens zu keinen Änderungen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmertätigkeit ausgegangen.
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige,
nutzungsbedingte Abschreibungen nach der linearen Methode
unter Berücksichtigung steuerlicher Regelungen
angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten bis 800€ betragen, werden sofort
abgeschrieben.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert,
gegebenenfalls unter Berücksichtigung von
Wertberichtigungen bilanziert.
Die sonstigen Rückstellungen sind nach
kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Einzelerläuterungen
Passive latente Steuern wurden unter Hinweis auf
§ 274a HGB nicht gebildet.
Ergebnisverwendung
Unter Verzicht auf Formvorschriften tritt die
Gesellschafterversammlung zum Zwecke des
Ergebnisverwendungsbeschlusses zusammen.
Der Beschluss lautet:
| Der Jahresfehlbetrag
beträgt |
-21.031,84 € |
| Der Verlustvortrag aus
dem Vorjahr beträgt |
-3.280,60 € |
| Auf neue Rechnung werden
vorgetragen |
-24.312,44 € |
Die Geschäftsführung hat eine
Fortführungsprognose erstellt. Danach liegt keine
dauerhafte Überschuldung der Arndt electronic GmbH
vor.
Sonstige Angaben
Die Geschäfte wurden im abgelaufenen
Geschäftsjahr geführt durch
Herrn Klaus-Peter Arndt, Berlin
Klaus-Peter Arndt, Gesellschafter -
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.11.2019 festgestellt.
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