Josef Ries
GmbH
Karlsruhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.433,00 |
299,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.431,00 |
297,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
114.731,40 |
109.404,89 |
| I.
Vorräte |
85.950,26 |
90.852,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
21.403,09 |
17.204,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.378,05 |
1.347,71 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
69,55 |
157,89 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
279.820,72 |
302.674,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
396.054,67 |
412.536,65 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
305.385,31 |
328.239,46 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
279.820,72 |
302.674,87 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
394.554,67 |
411.036,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
396.054,67 |
412.536,65 |
Anhang
1. Rechtliche Verhältnisse
HRB 105409 Amtsgericht Mannheim
Geschäftsführer:
Norbert Riester, Pforzheim
Jeweils von § 181 BGB befreit.
Firmensitz:
Langestr. 4
76199 Karlsruhe
Gründung der Gesellschaft:
06.02.1990
Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S. von § 267 Abs. 1 HGB.
Von den Erleichterungen des § 326 HGB wird
Gebrauch gemacht.
2. Erläuterungen
Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und
denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Bilanz ist entsprechend den Bestimmungen des HGB
gemäß § 266 HGB gegliedert.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Wertansätze in der Bilanz der Josef Ries
GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als
Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmässige
Abschreibungen vermindert.
Die
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmässige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.
Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive
als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur
Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr
des Zugangs gemäß § 6 Abs. 2 EStG voll
abgeschrieben.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit
den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des
Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das
allgemeine Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.
Der
Kassenbestand, Bankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert
angesetzt.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren
Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des
Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungswert passiviert.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben im Bilanzjahr 2010
einen Wert von EUR 21.403,09, davon mit Restlaufzeiten von
mehr als 1 Jahr EUR 0,00. Im Vorjahr betrug der Wert EUR
17.204,68, davon mit Restlaufzeiten von mehr als 1 Jahr EUR
0,00.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
Jahresabschluss- und Steuerberatungskosten sowie
übrige Rückstellungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten im Bilanzjahr 2010 betrugen EUR
394.554,67, davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren EUR 0,00. Im Vorjahr betrug der Wert EUR 411.036,65,
davon mit einer Restlaufzeit von 5 Jahren EUR 0,00.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter sind
in Höhe von EUR 305.078,54 in den sonstigen
Verbindlichkeiten enthalten.
Sonstige Erläuterungen
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff HGB angabepflichtige
Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte unverändert
bei:
Norbert Riester
Karlsruhe, den 18. März 2011
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