KE Group Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Schiller seit 28.2.2025 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Gustav Nomak B. V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kent Europe GmbHDuisburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2022Anhang für das Geschäftsjahr 2021/2022Allgemeine Hinweise Der Jahresabschluss der Kent Europa GmbH, Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRB 29849) wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften wurden teilweise in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss anzuwendenden Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich unverändert angewendet. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer grundsätzlich um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Bei voraussichtlich dauernder oder auch bei der vorübergehenden Wertminderung erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden dabei regelmäßig nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear in Anlehnung an die steuerlichen AfA-Tabellen abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig (pro rata temporis) vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800 (ab 1. Januar 2018) werden aus Vereinfachungsgründen im Zugangsjahr abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst, ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung. Die planmäßigen Abschreibungen werden grundsätzlich über die folgenden (gruppeneinheitlichen) Nutzungsdauern vorgenommen:
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin werden gem. § 42 Abs. 3 GmbHG im Anhang angegeben. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Der Ansatz erfolgt zu Nominalwerten. Das Eigenkapital wird zum Nennwert angesetzt. Die Ermittlung latenter Steuern erfolgt auf Basis von temporären oder quasipermanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt (d. h. soweit erforderlich einschließlich zukünftiger Kosten-, Lohn- und Preissteigerungen und allgemeiner Inflationsrate). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die anzuwendenden Abzinsungssätze werden nach § 253 Abs. 2 Satz 4 und 5 HGB von der deutschen Bundesbank ermittelt und monatlich bekannt gegeben. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Erläuterungen zur Bilanz Ausleihungen an verbundene Unternehmen In den Ausleihungen ist ein Darlehn an die Gesellschafterin Caramba Holding GmbH in Höhe von TEUR 3.100 (Vj. TEUR 0) enthalten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind alle innerhalb eines Jahres fällig. In den Forderungen sind Forderungen gegenüber der Gesellschafterin Caramba Holding GmbH in Höhe von TEUR 10 (Vj. TEUR 29) enthalten. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 461 (Vj. TEUR 743). Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Personalrückstellungen für nicht genommene Urlaubstage, Sonderzahlungen und Abstandszahlungen sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt:
Gegenüber der Gesellschafterin Caramba Holding GmbH bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 343 (Vj. TEUR 1.000). Ergebnisabführung Es besteht ein durch einen notariellen Vertrag abgeschlossener und im Handelsregister der Organgesellschaft eingetragener Gewinnabführungsvertrag, der infolge der Abspaltung von der Caramba Holding GmbH auf die KENT Europe GmbH übergegangen ist. Infolgedessen hat die Kent Europe GmbH als Organträgerin den Jahresüberschuss der KENT Deutschland GmbH in Höhe von TEUR 476 (Vj. TEUR 433) übernommen. In dem Geschäftsjahr wurde eine Ausschüttung an Gesellschafter von TEUR 6.430 (Vj. TEUR 4.000) vorgenommen. Sonstige Angaben Geschäftsführung Für die Gesellschaft waren im Geschäftsjahr 2021/2022 als Geschäftsführer bestellt:
Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die Zahl der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 17 (Vj. 17). Sonstige finanziellen Verpflichtungen Am Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Kfz-Leasingverträgen, Mietverträgen für IT-Hardware und aus Anmietung von Gebäuden von TEUR 49. Konzernverhältnisse Die Berner SE, Künzelsau, als Mutterunternehmen der Kent Europe GmbH stellt einen befreienden Konzernabschluss auf, in den neben der Kent Europe GmbH auch deren Tochterunternehmen unter Beachtung des § 291 HGB einbezogen werden. Dieser Konzernabschluss wird beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung für das Geschäftsjahr, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben.
Duisburg, 23.05.2022 Reiner Eckhardt, Geschäftsführer Oliver Kaminski, Geschäftsführer Bilanz zum 31.03.2022Aktiva
Passiva
Niederschrift über die Gesellschafterversammlung der Kent Europe GmbHAlleinige Gesellschafterin der Kent Europe GmbH mit dem Sitz in Duisburg ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRA Nr. 721986 eingetragene Caramba Holding GmbH mit dem Sitz in Künzelsau, letztere vertreten durch die Geschäftsführer Reiner Eckhardt und Oliver Kaminski. Unter Verzicht auf die Beachtung aller nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen erforderlichen Form- und Fristbestimmungen der Einberufung und Abhaltung halten wir eine Gesellschafterversammlung ab. Die alleinige Gesellschafterin fasst den folgenden Beschluss:
Die Gesellschafterin verzichtet unwiderruflich und vollumfänglich auf die Anfechtung etwaiger Mängel des Beschlusses sowie auf die Erhebung der Nichtigkeitsklage. Der Verzicht umfasst insbesondere die Einlegung von Rechtsmitteln wegen Anfechtung und Feststellung. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Künzelsau, den 9.8.2022 Caramba Holding GmbH Reiner Eckhardt, Geschäftsführer Oliver Kaminski, Geschäftsführer |
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