Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 87730
Eingetragen
14.4.2009
Branche
Verlegen von ComputerspielenEntwicklung und Programmierung von ComputerspielenHerstellung von Spielwaren
Gegenstand
die Konzipierung, Lizenzierung und die Veröffentlichung von Computer-, Mobileund Tabletgames

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christoph Süß
seit 14.4.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Christoph Süß
Hügelstraße 43, 64283 Darmstadt
30.800 €
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

playzo GmbH

Darmstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 204.478,81 168.373,99
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 95.201,15 91.595,39
II. Sachanlagen 74.486,97 66.386,97
III. Finanzanlagen 34.790,69 10.391,63
B. Umlaufvermögen 241.698,49 317.176,21
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 117.705,69 161.698,04
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 123.992,80 155.478,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten 322,50 322,50
D. sonstige Aktiva 677,17 0,00
Summe Aktiva 447.176,97 485.872,70

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 376.741,01 395.285,07
I. Gezeichnetes Kapital 30.800,00 30.800,00
II. Gewinnvortrag 336.685,07 435.935,32
III. Jahresüberschuss 9.255,94 -71.450,25
B. Rückstellungen 6.277,42 12.868,25
C. Verbindlichkeiten 64.158,54 77.719,38
Summe Passiva 447.176,97 485.872,70

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

Allgemeine Angaben

Die playzo hat ihren Sitz in Darmstadt und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Darmstadt (Reg.Nr. 87730).

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten bewertet.

Die die sonstigen Ausleihungen sind zum Nennwert bewertet.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.11.2021.

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