Pimenta GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Johannes Uebel seit 22.4.2021 | Geschäftsführer |
Martin Heinz Dr. Meyer-Fackler seit 22.4.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 37.50% | |
| 26.78% | |
| 16.67% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
GmbH-Struktur
4 von 5 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Capsicum GmbHGräfelfingKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1 GRUNDLAGEN DES KONZERNS 1.1 Struktur des Konzerns Die Capsicum GmbH ist die Muttergesellschaft der Capsicum Gruppe und hat ihren Hauptsitz in Gräfelfing bei München. Die Muttergesellschaft Capsicum GmbH ist als Management-Holding für die strategische Ausrichtung der Capsicum Gruppe zuständig. Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 besteht die Capsicum Gruppe neben der Capsicum GmbH aus den folgenden Gesellschaften in Deutschland, welche alle in Euro bilanzieren:
Die operative Steuerung der Gruppe obliegt der ECOSOIL Holding GmbH. Diese ist für die Umsetzung der strategischen Ausrichtung durch Festlegung und Kontrolle der Unternehmensziele verantwortlich. Zudem ist sie für Führungs-, Steuerungs- und Controlling-Prozesse einschließlich des Risiko- und Chancenmanagements zuständig. Die Capsicum GmbH wurde am 25. März 2021 gegründet und hat zum 30. April 2021 über die Nova Terra Beteiligungs GmbH die operative Ecosoil Gruppe erworben. Der Konzernabschluss zum 31.12.2021 war der erstmalige Konzernabschluss der Capsicum Gruppe. 1.2 Geschäftsmodell der Capsicum Gruppe Über die Beteiligung der Holding Gesellschaften wird das operative Geschäft der Ecosoil Gruppe - hierbei insbesondere durch die ECOSOIL Holding GmbH - gesteuert. Die wesentlichen Geschäftsfelder umfassen hierbei die Geschäftsfelder der ECOSOIL Ost GmbH sowie der ECOSOIL Nord-West GmbH:
1.3 Wichtige Ereignisse des Geschäftsjahres 1.3.1 Ukraine - Kireg, Nahost-Konflikt und Inflation Der Ukraine-Krieg und der Nahost-Konflikt hatten keine direkte Auswirkung auf die Capsicum Gruppe, da keine geschäftlichen Verbindungen mit der Ukraine, Russland oder anderen osteuropäischen Staaten bestehen. Allerdings haben diese Einfluss auf die Rahmenbedingungen für die Bauwirtschaft - einerseits auf Baupreise und andererseits auf die Verfügbarkeit sowie Transportkosten. In 2023 war die Inflation rückläufig. Die im Jahr 2022 und sich mit dem Ukrainekrieg verstärkende Inflation führte zu einem Anstieg der Bezugspreise, insbesondere der Dieselkraftstoff stieg in 2022 um 41,6% gegenüber 2021 an und belastete das Ergebnis der Gruppe negativ, da aufgrund langfristiger Projektverträge vielfach die Mehrkosten nicht weitergegeben werden konnten. In neu abgeschlossenen Projekten im Geschäftsjahr 2023 sowie 2022 konnten hingegen eine Preisgleitklausel oder ein entsprechend höheres Preisniveau vereinbart werden, so dass sich die negativen Effekte aus der Inflation nivelliert haben und zukünftig nicht mit weiteren wesentlichen Belastungen hieraus gerechnet wird, da versucht wird Kostensteigerungen zu kompensieren. 1.4 Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres Zu Vorgängen von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 eingetreten sind, verweisen wir auf die Ausführungen im Konzernanhang. 1.5 Unternehmensführung und Steuerung 1.5.1 Unternehmensführung Für die strategische Ausrichtung der Capsicum Gruppe sowie die Festlegung und Kontrolle der Unternehmensziele ist die Capsicum GmbH als Management-Gesellschaft verantwortlich. Die Verantwortung für die operativen Führungs-, Steuerungs- und Controlling-Prozesse in der Capsicum Gruppe liegen im Wesentlichen bei der ECOSOIL Holding GmbH. Diese ist auch für das Risiko- und Chancenmanagement zuständig. 1.5.2 Unternehmenssteurung Um den finanziellen und operativen Erfolg zu steuern, werden die nachfolgenden finanziellen Leistungsindikatoren herangezogen:
Das Rohergebnis ist wie nachfolgend dargestellt definiert und ermittelt sich für den Berichtszeitraum 2023 wie folgt:
Das Rohergebnis ist wie nachfolgend dargestellt definiert und ermittelt sich für den Berichtszeitraum 2022 wie folgt:
Das EBITDA ist wie nachfolgend dargestellt definiert und ermittelt sich für den Berichtszeitraum 2023 wie folgt:
Das EBITDA ist wie nachfolgend dargestellt definiert und ermittelt sich für den Berichtszeitraum 2022 wie folgt:
1.6 Personal Im Geschäftsjahr 2023 hatte die Capsicum Gruppe im Durchschnitt 284 Mitarbeiter (Vorjahr: 269 Mitarbeiter). Für die Erbringung der Dienstleistungen ist ein qualifizierter Mitarbeiterstamm von großer Bedeutung. Themen wie Mitarbeiterbindung, gezielte Aus- und Weiterbildung sowie Nachwuchsaufbau sind wichtige Bausteine im Personalmanagement des Konzerns. 1.7 Forschung und Entwicklung In der Capsicum Gruppe sind im Geschäftsjahr 2023 wie auch im Vorjahr keine Aufwendungen für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten angefallen. 2 WIRTSCHAFTSBERICHT 2.1 Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen "Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Bauhauptgewerbe ist im Jahr 2023 um 4,4 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Mit einem Volumen von 102,3 Milliarden Euro lag der Auftragseingang nominal (nicht preisbereinigt) 3,3 % über dem Vorjahresniveau und damit erstmals im dreistelligen Milliardenbereich, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Die unterschiedliche Entwicklung von realen und nominalen Werten ist auf die zu Beginn des Jahres deutlich gestiegenen Baupreise zurückzuführen. Im Hochbau gingen die realen Auftragseingänge um 11,4 % zurück und lagen mit 49,1 Milliarden Euro nominal 5,0 % unter dem Vorjahresergebnis. Dabei verzeichnete der Wohnungsbau mit real -19,8 % (nominal: -13,4 %) die größten Einbußen und das niedrigste nominale Jahresergebnis seit 2018. Der Tiefbau stieg im Vergleich zum Vorjahr real um 3,0 % und steigerte sich nominal um 12,2 % auf 53,2 Milliarden Euro. Großaufträge, vor allem im Bahnstreckenausbau und beim Bau der Kabeltrassen Südlink und Süd-Ost-Link trugen maßgeblich zum vorliegenden Ergebnis bei. Der Jahresumsatz im Bauhauptgewerbe sank im Vergleich zum Vorjahr real um 3,3 %. Nominal steigerte er sich um 3,5 % und erreichte absolut einen Höchstwert von 113,8 Milliarden Euro. Dabei fiel der Wohnungsbau mit 26,6 Milliarden Euro Jahresumsatz am stärksten ins Gewicht, der gewerbliche Hochbau folgte mit 26,0 Milliarden Euro.[...] Zum Jahresende 2023 zeigte sich das Marktgeschehen leicht belebt. So lag lag der reale Auftragseingang im Bauhauptgewerbe im Dezember 2023, saison- und kalenderbereinigt 7,9 % höher als im Vormonat. Im Vorjahresvergleich stieg der reale Auftragseingang im Dezember 2023 kalenderbereinigt um 4,2 %. Der Auftragseingang betrug rund 8,6 Milliarden Euro. Das waren nominal (nicht preisbereinigt) 1,7 % mehr als im Dezember 2022." [1] "Hohe Baukosten haben neben anderen Faktoren in den letzten Monaten zu einem Rückgang von Bauvorhaben geführt. Die Preise für Baumaterialien bleiben auch im 1. Halbjahr 2023 auf einem hohen Niveau - trotz unterschiedlicher Entwicklungen bei den verschiedenen Baustoffen wie Holz, Zement oder Stahl. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, gab es Preissteigerungen im 1. Halbjahr 2023 insbesondere bei allen mineralischen Baustoffen: Zement (+41,7 %), Kalk und gebrannter Gips (+39,7 %), Dachziegel aus keramischen Stoffen (+28,7 %), Frischbeton (+27,7 %), Bausand (+22,7 %) oder Mörtel (+18,6 %) verteuerten sich gegenüber dem Vorjahreshalbjahr deutlich." [2] Die Bauindustrie meldet ein schwaches Baujahr 2023 und verhaltene Aussichten für 2024. Gestiegene Material- und somit Baupreiskosten ließen die Branchenumsätze in 2023 um 5 Prozent sinken. Der Auftragsbestand in der Branche ist rückläufig. Für das Gesamtjahr 2023 wurde ein realer Orderrückgang von 4,4 Prozent gemeldet. Für 2024 wird ein Umsatzrückgang von 3,5 Prozent prognostiziert. Zusätzlich zur schwachen Auftragslage kommen hohe Material- und Zinskosten hinzu. [3] In der Frühjahrsprojektion 2024 geht die Bundesregierung für die Gesamtwirtschaft von einem Anstieg des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts in Höhe von 0,3 % für 2024 aus. [4] Der Krieg in der Ukraine birgt nach wie vor substanzielle Risiken für die deutsche Wirtschaft, die aktuell nicht verlässlich beziffert werden können. Bundesministerien und Länder haben am 08.12.2022 ein weiteres Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung für den Zeitraum 2023 bis 2027 abgeschlossen. Der bereitgestellte finanzielle Gesamtrahmen beläuft sich auf 1,44 Milliarden Euro. Die Finanzierung der Braunkohlesanierung ist damit für die kommenden 5 Jahre gesichert. Der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) obliegt als bergrechtlich Verpflichtete die Trägerschaft für die Sanierungsprojekte. Die ECOSOIL Ost partizipiert an den Maßnahmen zur Gewährleistung der Standsicherheit von Halden und Böschungen und erforderlicher wasserwirtschaftlichen Maßnahmen. 2.2 Geschäftsverlauf Die handelsrechtliche Gesamtleistung liegt bei der ECOSOIL Nord-West GmbH über unseren Erwartungen, was jedoch aufgrund gestiegener Personalkosten zu einem geringer als erwarteten Ergebnis führte. Die erwartete Gesamtleistung der ECOSOIL Ost GmbH wurde verfehlt, jedoch konnte durch unerwartete betriebliche Erträge ein Ergebnis vor Steuern über Vorjahresniveau und über unseren Erwartungen erzielt werden. Die ECOSOIL Holding GmbH schloss leicht unter unseren Erwartungen ab. Im Konzern konnte trotz einer Leistung, die unter unseren Erwartungen lag, ein Ergebnis erzielt werden, das über unseren Erwartungen lag, v.a. durch unerwartete betriebliche Erträge. Der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2023 beläuft sich auf EUR 34,0 Mio. und liegt damit deutlich über dem Vorjahresniveau von EUR 14,2 Mio. Der Auftragsbestand enthält noch nicht die anteiligen Volumina aus bestehenden ARGEN und den damit verbundenen Beistellungsleistungen. Das Engagement der ECOSOIL Nord-West GmbH in ARGEN ist seit mehreren Jahren auf einem hohen Niveau und von entsprechender Bedeutung. Im Geschäftsjahr 2023 konnte ein Rohergebnis in Höhe von TEUR 19.378 (Vorjahr: TEUR 19.088) und ein EBITDA in Höhe von TEUR 4.416 (Vorjahr: TEUR 4.386) erzielt werden. 2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertagslage 2.3.1 Vermögenslage Die Bilanzsumme der Capsicum Gruppe beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 35.419 (Vorjahr: TEUR 34.972). Das Anlagevermögen beläuft sich auf TEUR 17.732 (Vorjahr: TEUR 18.400) und setzt sich aus Immateriellen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 2.219 (Vorjahr: TEUR 2.575), Sachanlagen in Höhe von TEUR 14.490 (Vorjahr: TEUR 14.584) und Finanzanlagen in Höhe von TEUR 1.022 (Vorjahr: TEUR 1.241) zusammen. Die Immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten einen Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 1.269 (Vorjahr: TEUR 1.440), welcher aus dem Erwerb der Ecosoil Gruppe resultiert. Die Finanzanlagen beinhalten die nach der Equity-Methode einbezogenen Beteiligungen. Das Umlaufvermögen beläuft sich auf TEUR 17.575 (Vorjahr: TEUR 16.469) und setzt sich aus den Vorräten in Höhe von TEUR 3.295 (Vorjahr: TEUR 3.039), Forderungen aus Lieferungen Leistungen in Höhe von TEUR 5.324 (Vorjahr: TEUR 4.487), Forderungen gegenüber Beteiligungsunternehmen in Höhe von TEUR 1.807 (Vorjahr: TEUR 873), sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 1.158 (Vorjahr: TEUR 1.022) sowie Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 5.990 (Vorjahr: TEUR 7.048) zusammen. Die Vorräte umfassen im Wesentlichen unfertige Erzeugnisse und Leistungen in Höhe von TEUR 23.145 (Vorjahr: TEUR 10.841) und dafür erhaltene Anzahlungen in Höhe von TEUR 20.051 (Vorjahr: TEUR 7.977), welche offen von den Vorräten abgesetzt wurden. Das Eigenkapital zum 31.12.2023 beläuft sich auf TEUR 11.680 (Vorjahr: TEUR 10.582) und beträgt rund 33,0 % (Vorjahr: 30,3 %) der Bilanzsumme. Die Rückstellungen betragen TEUR 5.182 (Vorjahr: TEUR 5.901) und beinhalten deben den Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 944 (Vorjahr: TEUR 721) im Wesentlichen Rückstellungen für Rekultivierungskosten, Entsorgungskosten, Personal sowie ausstehende Rechnungen. Die Verbindlichkeiten belaufen sich auf TEUR 17.914 (Vorjahr: TEUR 17.780) und umfassen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 8.942 (Vorjahr: TEUR 9.488), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 5.138 (Vorjahr: TEUR 3.751), Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von TEUR 41 (Vorjahr: TEUR 467), sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.793 (Vorjahr: TEUR 4.074). Die passiven latenten Steuern belaufen sich zum 31.12.2023 auf TEUR 643 (Vorjahr: TEUR 706) und resultieren aus den Neubewertungen im Rahmen der erstmaligen Konsolidierung der operativen Einheiten der Ecosoil Gruppe. 2.3.2 Finanzlage Im Geschäftsjahr 2023 hat die Capsicum Gruppe einen Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 1.632 (Vorjahr: TEUR 1.971) erzielt. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beträgt TEUR -640 (Vorjahr: TEUR -1.290) und resultiert im Geschäftsjahr 2023 im Wesentlichen aus Investitionen in das Sachanlagevermögen in Höhe von TEUR -1.721. In Höhe von TEUR 750 flossen der Capsicum Gruppe Ausschüttungen von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen zu. Im Vorjahr resultierte dieser im Wesentlichen aus Investitionen in das Sachanlagevermögen in Höhe von TEUR-1.598. In Höhe von TEUR 375 flossen der Capsicum Gruppe Ausschüttungen von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen zu. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf TEUR -2.050 (Vorjahr: TEUR -2.464). Der Mittelabfluss resultiert im Wesentlichen aus Rückführungen von Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR -2.646, der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.114, bezahlten Zinsen in Höhe von TEUR -468 sowie Ausschüttung von Dividenden an nicht beherrschende Gesellschafter in Höhe von TEUR -50. Die Zinsen betreffen im Wesentlichen die Zinsen für Bankverbindlichkeiten. Der Mittelabfluss des Vorjahres resultiert im Wesentlichen aus Rückführungen von Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR -2.224, der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 275, bezahlten Zinsen in Höhe von TEUR -265 sowie Ausschüttung von Dividenden an nicht beherrschende Gesellschafter in Höhe von TEUR -250. Die Zinsen betreffen im Wesentlichen die Zinsen für Bankverbindlichkeiten. Der Finanzmittelfonds beinhaltet gemäß DRS 21, Kapitalflussrechnung, den Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten, jederzeit fällige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie andere kurzfristige Kreditaufnahmen, die zur Disposition der liquiden Mittel gehören, welche den Finanzmittelfonds entsprechend vermindern. Der Finanzmittelfonds beträgt zum 31.12.2023 TEUR 5.990 (Vorjahr: TEUR 7.048) und setzt sich vollständig aus Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten zusammen. Die Eigenkapitalquote der Capsicum Gruppe beläuft sich zum 31.12.2023 auf rund 33,0 % (Vorjahr: 30,3 %). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten belaufen sich auf TEUR 8.942 (Vorjahr: TEUR 9.488) und sind in der Höhe von TEUR 1.186 (Vorjahr: TEUR 1.350) innerhalb eines Jahres fällig. Die Capsicum Gruppe ist jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Eingetretene oder absehbare Liquiditätsengpässe liegen nicht vor. 2.3.3 Ertagslage Im Geschäftsjahr 2023 erzielte die Capsicum Gruppe Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 42.000 (Vorjahr: TEUR 49.463). Die Erhöhung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen beläuft sich auf TEUR 12.305 (Vorjahr: TEUR 4.752) und resultiert im Wesentlichen aus noch nicht fertig gestellten Projekten, welche noch nicht endabgerechnet wurden. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 3.465 (Vorjahr: TEUR 2.965) resultieren zum überwiegenden Teil aus Arbeitsgemeinschaften sowie aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen. Der Materialaufwand beläuft sich auf TEUR 34.927 (Vorjahr: TEUR 35.128) und resultiert mit TEUR 27.674 (Vorjahr: TEUR 26.252) im Wesentlichen aus Aufwendungen für bezogene Leistungen. Der Personalaufwand beträgt TEUR 16.089 (Vorjahr: TEUR 15.105) und setzt sich aus Löhnen und Gehältern in Höhe von TEUR 13.240 (Vorjahr: TEUR 12.386) sowie sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung in Höhe von TEUR 2.850 (Vorjahr: TEUR 2.719) zusammen. Die Höhe der Abschreibungen in Höhe von TEUR 2.716 (Vorjahr: TEUR 3.297) ist durch die Neubewertungen im Rahmen der erstmaligen Konsolidierung der operativen Einheiten der Ecosoil Gruppe geprägt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.336 (Vorjahr: TEUR 2.561) setzten sich aus einer Vielzahl von Einzelpositionen zusammen. Die Erträge aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen in Höhe von TEUR 531 (Vorjahr: TEUR 909) enthalten die anteiligen Ergebnisse der LANDPAC Deutschland GmbH sowie der Projektentwicklung ENERKE GmbH. Die Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 576 (Vorjahr: TEUR 377) entfallen im Wesentlichen auf Finanzierungen der operativen Einheiten der Ecosoil Gruppe. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von TEUR 444 (Vorjahr: TEUR 368) entfallen mit TEUR 507 (Vorjahr: TEUR 558) auf laufende Steuern sowie mit einem Betrag in Höhe von TEUR 63 (Vorjahr: TEUR 190) auf latente Steuererträge auf Grund von Effekten aus der Auflösung von Neubewertungen im Rahmen der erstmaligen Konsolidierung der operativen Einheiten der Ecosoil Gruppe. Der Anteil des Konzernjahresüberschusses, der anderen Gesellschaftern zusteht, beläuft sich auf TEUR 834 (Vorjahr: TEUR 789). 2.4 Gesamtaussage der Geschäftsführung Das Geschäftsergebnis des Konzerns für 2023 weist ein Rohergebnis in Höhe von TEUR 19.378 (Vorjahr: TEUR 19.088) und ein EBITDA in Höhe von TEUR 4.416 (Vorjahr: TEUR 4.386) aus. Die Geschäftsführung der Capsicum GmbH ist mit dem Verlauf des Geschäftsjahres 2023 trotz der schwachen Baukonjunktur und der Kostensteigerungen zufrieden. Die Gruppengesellschaften konnten die Herausforderungen gut meistern und mit entsprechenden Maßnahmen ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielen. 3 PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT 3.1 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Bei Durchführung von Aufträgen in den Geschäftsfeldern der Capsicum Gruppe ist das Erzielen von Erträgen ohne Risiko in der Regel nicht möglich. Die Unternehmensleitung verfolgt eine risikoaverse Unternehmensstrategie. Unternehmerische Risiken sollen nur dann bewusst eingegangen werden, wenn die sich bietenden Chancen, die sich ergebenden Risiken deutlich überwiegen und die Risiken beherrschbar bleiben. Um Risiken, die sich aus den vielfältigen steuerlichen, handels- und umweltrechtlichen Regelungen und Gesetzen ergeben können zu begegnen, stützen wir unsere Entscheidung und Gestaltung der Geschäftsprozesse auf eine umfangreiche rechtliche Beratung, sowohl durch unsere speziell geschulten Mitarbeiter als auch auf externe Fachleute. Das Ziel der Risikostrategie besteht darin, die mit der Erzielung von Erträgen verbundenen Risiken früh zu erkennen und bestehende Risiken zu beherrschen. Dies soll unter anderem durch folgende Maßnahmen gewährleistet werden:
Folgende Risikopotentiale wurden für das Unternehmen identifiziert:
Markt- und Branchenrisiken Der wirtschaftliche Erfolg der Capsicum Gruppe wird von der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der konjunkturellen Entwicklung beeinflusst. Die Capsicum Gruppe ist unmittelbar abhängig von Investitionen der Industrie, der Immobilienwirtschaft und der öffentlichen Körperschaften bezüglich einzuleitender Sanierungs- und Rekultivierungsmaßnahmen. Die Einschätzungen der Unternehmensverbände lassen für das Geschäftsjahr 2024 tendenziell ein Marktvolumen auf Vorjahresniveau erwarten. Nach wie vor steht die Baukonjunkturlage jedoch unter dem Eindruck massiv gestiegener Baukosten sowie des aktuellen Zinsniveaus. Insbesondere das Investitionsverhalten privater Auftraggeber ist vor diesem Hintergrund eher erschwert zu prognostizieren. Am Markt platzierte Ausschreibungen und Projekte sind in der Regel durch eine erhöhte Anzahl von Bietern umkämpft und stehen unter Preisdruck. Qualitätsrisiken Durch intensiven Informationsaustausch mit den Kunden sind wir permanent bemüht, einen hohen Qualitätsstandard bei der Ausführung unserer Aufträge zu gewährleisten. Die Umweltschutzauflagen werden durch unsere Qualitätsmanagement-Mitarbeiter überwacht. Die Gesellschaft ist zertifiziert nach SCC (Sicherheits-Certifikat-Contraktoren) und Qualitätsmanagementsystem (ISO 9001:2015 sowie DIN EN ISO 9001:2008). Des Weiteren besitzt das Unternehmen gültige Zertifizierungen nach DIN EN1090. Weiterhin ist die Gesellschaft als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sowie anerkannter "Bauen für den Umweltschutz" - Fachbetrieb. Darüber hinaus besteht eine Zertifizierung als Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsgesetz. Umweltrisiken sind derzeit nicht bekannt. Die Zertifizierung für Energiemanagement nach ISO 50001 wird in 2024 das Qualitätsmanagement abrunden. Ausfallrisiken Im Bereich des Umlaufvermögens wird dem Risiko des Ausfalls von Forderungen durch ein effizientes Debitorenmanagement begegnet. Durch Bildung von Wertberichtigungen ist im Rahmen der Abschlusserstellung ausreichend Risikovorsorge getroffen. Zu dem werden Forderungsrisiken im Bereich des Stoffstrommanagements über eine bestehende Warenkreditversicherung abgesichert. Finanz-, Zins- und Liquiditätsrisiken In einem, im Rahmen des Erwerbs der Ecosoil Gruppe, geschlossenen Kreditvertrags sind Finanzkennzahlen fixiert, deren Einhaltung von der Erreichung bestimmter Ertrags- und Verschuldungsziele und von der Aufrechterhaltung fixierter Eigenmittelquoten abhängig ist. Für den Fall der Nichteinhaltung sieht dieser Kreditvertrag eine Erhöhung der Zinskomponente vor. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Nichteinhaltung ist nur vorgesehen, falls sich die Parteien in diesem Fall nicht auf bankübliche Sicherstellung einigen können. Im Rahmen der vorliegenden Planungen geht die Capsicum Gruppe davon aus, dass die fixierten Finanzkennzahlen für 2024 eingehalten werden. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets in der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. In der Gruppe wurde, um möglichen Zinsänderungsrisiken eines Darlehensvertrags einer Konzerngesellschaft entgegenzuwirken, ein Zinsswap über die Laufzeit des Darlehens abgeschlossen. Es wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die Sicherungsbeziehungen durch die Bildung von Bewertungseinheiten zur Absicherung der Zinsänderungsrisiken bilanziell nachzuvollziehen. Die Mikro-Bewertungseinheit zwischen dem Zinsswap (Sicherungsgeschäft) und dem Darlehen (Grundgeschäft) bezieht sich auf Zinszahlungen in einem Zeitraum bis zum September 2034. Die Liquiditätsversorgung wird durch die implementierte Liquiditätsplanung laufend überwacht und ausreichend zeitnah gesteuert. Zudem besteht für das projektbezogene Geschäft der ECOSOIL Ost GmbH eine Kontokorrentlinie bei der Hausbank, welche kurzfristige Liquiditätsbedarfe sicherstellt. Liquiditätsrisiken bestehen, wenn geplante Aufträge nicht erteilt oder bestehende Aufträge nicht plangemäß abgewickelt werden können mit der Folge, dass die daraus resultierenden Zahlungszuflüsse nicht oder nicht zeitgerecht erfolgen und entsprechende (Zwischen-) Finanzierungen oder liquiditätswirksame Kapazitätsanpassungen nicht oder nicht mehr im erforderlichen Umfang und Zeit realisierbar sind. Basierend auf den der Gesellschaft zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln sowie der bestehenden Finanzierungen geht die Gesellschaft auf Basis der aktuellen Liquiditätsplanung davon aus, dass bei näherungsweiser Erreichung der Planwerte für das Geschäftsjahr 2024 keine Liquiditätsrisiken bestehen. Mittelfristig können, für den Fall einer signifikant unter dem aktuellen Umsatzniveau liegenden Umsatzentwicklung, Liquiditätsrisiken für die Gesellschaft nicht ausgeschlossen werden. Risiken im Bereich IT-Systeme Mangelnde Stabilität der IT-Infrastruktur sowie unzureichende Datenverfügbarkeit stellen grundsätzliche IT-Risiken dar. Insbesondere in Zeiten vermehrter Cyber-Angriffe schützen wir uns durch aktuelle Sicherheitssysteme, wie Anti-Viren-Software und Firewalls. Darüber hinaus sensibilisieren wir unsere Mitarbeiter regelmäßig. Insgesamt schätzen wir die Risiken im Bereich IT im Falle eines Angriffs zwar als hoch ein, unter Berücksichtigung üblicher Wahrscheinlichkeiten jedoch als mittelhoch und üblich für Konzerne vergleichbarer Struktur und Größe. Sonstige betriebliche Risiken Der Krieg in der Ukraine und der Nahost-Konflikt hat die Rahmenbedingungen für die Bauwirtschaft gravierend verändert. Die immer noch hohen Baupreise für Material und Fremdleistungen lassen die Gesamtkosten stark ansteigen. Weiterhin muss mit einer geringeren Verfügbarkeit und hohen Transportkosten gerechnet werden. Wie auch in Abschnitt "3.2 Prognosebericht" erwähnt, lässt sich der Umfang weiterer möglicher wirtschaftlicher Folgen aus dem Ukraine-Krieg bzw. dem Nahost-Konflikt derzeit nicht qualifiziert einschätzen. Im angelaufenen Geschäftsjahr 2024 waren bislang keine negativen Auswirkungen festzustellen. Weitere sonstige Risiken - außer den jedes Unternehmen betreffenden Unternehmensrisiken - sind zurzeit nicht zu erkennen. Chancen Aufgrund der Beschlüsse zur Reduzierung der Braunkohleverstromung, Stilllegung entsprechender Anlagen und der damit verbundenen Förderung der Infrastruktur in den Regionen Lausitz, Mitteldeutschland und Nordrhein-Westfalen, sehen wir zudem für die ECOSOIL OST zusätzliche Auftragschancen insbesondere für die Verdichtungsarbeiten an Trassen und für die Baugrundvorbereitung für gewerbliche Ansiedlungen. Zudem sollen neue Marktanteile durch den weiteren Ausbau neuer Technologien für den Geschäftsbereich Spezialleistungen durch die schrittweise Verlagerung dieser Aktivitäten auf deutschlandweite Einsätze hinzugewonnen werden. Für das Projektgeschäft erwarten wir für uns aufgrund der engen Verzahnung mit dem Stoffstrommanagement / Recycling eine weiterhin stabile Entwicklung, die sich auf das bestehende Auftragsvolumen der ECOSOIL Nord-West positiv auswirken wird. Zudem ist bzw. wird das Stoffstrom- / Recyclinggeschäft durch die getätigten Erweiterungsinvestitionen (Recyclingbetrieb) planmäßig weiter ausgebaut. Damit wird die Ergebnislage des Unternehmens mittelfristig verbessert und gefestigt. Gesamtbewertung der Risikosituation Die Gesamtbeurteilung der gegenwärtigen Chancen- und Risikosituation ergibt, dass für die Capsicum Gruppe keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken bestehen und ferner keine Risiken erkennbar sind, die geeignet sein könnten, die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der Capsicum Gruppe wesentlich zu beeinträchtigen. 3.2 Prognosebericht 3.2.1 Ausblick auf die branchenspezifischen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen "[...] Der nominale (nicht preisbereinigte) Auftragseingang im Bauhauptgewerbe lag um 3,4 % unter dem Vorjahresniveau. Hintergrund dieses eher ungewöhnlichen Rückgangs der nominalen Auftragseingänge bei gleichzeitigem Anstieg der realen Auftragseingänge sind die im Jahr 2023 gesunkenen Baupreise. Der reale Umsatz im Bauhauptgewerbe nahm im März 2024 gegenüber dem Vorjahresmonat um 8,2 % ab. Der nominale Umsatz ging im gleichen Zeitraum um 7,5 % auf 8,4 Milliarden Euro zurück. Im 1. Quartal 2024 reduzierten sich die Umsätze im Vergleich zum Vorjahresquartal real um 4,1 % und nominal um 3,3 %. [...]". [5] 3.2.2 Vergleich der Prognose des Vorjahres mit der tatsächlichen Entwicklung Im Konzernlagebericht des Vorjahres haben wir die folgende Prognose abgegeben:
Das Rohergebnis des Konzerns in 2023 beläuft sich auf EUR 19,4 Mio. und liegt somit unter dem prognostizierten Wert. Dies ist begründet durch mehrere Großprojekte (Aufbau von 12,3 Mio. € unfertige Erzeugnisse), die im Geschäftsjahr 2023 noch nicht schlussgerechnet werden konnten, mit Herstellkosten bewertet sind und deshalb die Materialquote erhöhen. Das EBITDA des Konzerns in 2023 beläuft sich auf EUR 4,5 Mio. und liegt somit unter der Prognose des Vorjahres. Höhere Material- und Personalaufwendungen konnten nur teilweise durch höhere sonstige betriebliche Erträge v.a. aus ARGE-Projekten und den Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen und geringeren sonstigen betrieblichen Aufwendungen kompensiert werden. 3.2.3 Voraussichtliche Entwicklung des Konzerns Die Capsicum Gruppe entwickelte sich in den ersten Monaten des Geschäftsjahres 2024 unter unseren Erwartungen. Wesentlicher Grund hierfür ist ein witterungsbedingt schlechtes erstes Quartal in dem nässebedingt nicht die geplante Leistung erbracht werden konnte sowie bauablaufbedingten Verzögerungen im Bereich Baugrund bei der Ecosoil Ost. In den folgenden Monaten rechnen wir mit Aufholeffekten, insbesondere durch den neuen Bodenbehandlungsstandort Rombacher Hütte, die im Mai 2024 in Betrieb gegangen ist, so dass wir im Gesamtjahr 2024 erwarten das geplante Ergebnis zu erreichen. Die geplante Leistung werden wir voraussichtlich verfehlen, da die bauablaufbedingten Leistungsverzögerungen bei der Ecosoil Ost bis zum Jahresende voraussichtlich nicht mehr aufgeholt werden können. Weiterhin rechnet die Geschäftsführung für 2024 mit einer gesicherten Finanz- und Liquiditätssituation der Capsicum Gruppe. Die Gruppe verfügt über ausreichende Avallinien zur Absicherung des Projektgeschäftes sowie über ausreichende Finanzierungen (unter anderem Kontokorrent-Linien bei den Hausbanken). Aufgrund der genannten Sachverhalte ist der Fortbestand der Gruppe nicht gefährdet. Für das Geschäftsjahr 2024 erwarten wir ein Rohergebnis, welches im Bereich von rund EUR 25,7 Mio. bzw. leicht darüber liegt. Beim EBITDA gehen wir auf Grund der aktuellen Entwicklungen in 2024 von einem Wert von rund EUR 5,0 Mio. bzw. leicht darüber aus. Voraussetzung ist, dass es im weiteren Verlauf 2024 zu keiner weiteren konjunkturellen Abschwächung kommt und die Projekte planungsgemäß mit den erwarteten Margen abgeschlossen werden können.
Gräfelfing, den 17.06.2024 Dr. Martin Meyer-Fackler, Geschäftsführer Matthias Uebel, Geschäftsführer [1] Quelle: Destatis - Pressemitteilung Nr. 068 vom 23.02.2024 [2] Quelle: Destatis - Pressemitteilung Nr. 055 vom 17.10.2023 [3] Quelle: Pressemitteilung Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., Berlin vom 23.02.2024 [4] BMWK, Frühjahrsprognose vom 24. April 2024 [5] Quelle: Destatis - Pressemitteilung Nr. 207 vom 24.05.2024 KonzernbilanzAktiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Konzernkapitalflussrechnung nach DRS 21Capsicum GmbH, Gräfeling Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Konzerneigenkapitalspiegel
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2023der Capsicum GmbHI. Allgemeine Angaben Die Capsicum GmbH (im Folgenden auch: "CAPSICUM" oder "Konzern") hat ihren Sitz in Gräfelfing und ist dort beim Amtsgericht München im Handelsregister seit dem 22.04.2021 anhand der Satzung vom 25.03.2021 unter der Nummer HRB 265424 eingetragen. Die Capsicum GmbH ist die Muttergesellschaft der Capsicum Gruppe und hat ihren Hauptsitz in Gräfelfing bei München. Die Muttergesellschaft Capsicum GmbH ist als Management-Holding für die strategische Ausrichtung der Capsicum Gruppe zuständig. Der Konzernabschluss und der Lagebericht wurden nach den einschlägigen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbHG aufgestellt. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind Vermerke zur Konzernbilanz im Anhang ausgewiesen. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Die Darstellung im Konzernabschluss erfolgt, sofern nicht anders angegeben, grundsätzlich in Tausend Euro (TEUR). Auf Grund der Darstellung in TEUR kann es bei Darstellungen in tabellarischer Form zu unwesentlichen Rundungsdifferenzen kommen. II. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss sind neben der Capsicum GmbH als Mutterunternehmen die verbundenen Unternehmen einbezogen, bei denen CAPSICUM direkt oder indirekt die Mehrheit der Stimmrechte zusteht bzw. bei denen in einer anderen Weise ein Beherrschungsverhältnis besteht. Darüber hinaus werden Unternehmen, an denen eine Beteiligung gemäß § 271 Abs. 1 HGB besteht, als assoziierte Unternehmen im Konzernabschluss berücksichtigt. Name, Sitz und Anteil am Kapital der in den Konzernabschluss der CAPSICUM einbezogenen Unternehmen sind gesondert im Abschnitt "Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 313 Abs. 2 HGB" im Konzernanhang angeführt. Die Capsicum wurde in 2021 gegründet und hat durch Erwerb die anderen zum Konsolidierungskreis gehörenden Gesellschaften erworben. Die Erstkonsolidierung der im Geschäftsjahr 2021 erworbenen Gesellschaften erfolgte zu dem Zeitpunkt, in dem erstmals die Voraussetzungen des § 290 HGB erfüllt waren. Das war für alle Unternehmen der 30.04.2021. Die Erstkonsolidierung wurde unter Anwendung der Neubewertungsmethode gemäß § 301 Absatz 1 Satz 2 HGB in der Weise vorgenommen, dass die Anschaffungskosten mit den erworbenen identifizierten Vermögensgegenständen, übernommenen Schulden, und Rechnungsabgrenzungsposten, jeweils bewertet mit den beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt, verrechnet wurden. Zudem wurden die Anteile von nicht beherrschenden Gesellschaftern berücksichtigt. Die Werte für die Gewinn- und Verlustrechnung der erworbenen Gesellschaften wurde ab dem Erwerbszeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen. Der ermittelte Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 1.711 wird über einen Zeitraum von 10 Jahren linear abgeschrieben. Ein Zeitraum von 10 Jahren wurde gewählt auf Grund der voraussichtlichen Bestandsdauer und Entwicklung des erworbenen Unternehmens als auch dem eher längerfristig veranlagten Charakter der Branche und des zu Grunde liegenden Geschäftsmodells. III. Konzernabschlussstichtag Der Konzernabschluss wird zum Stichtag der Muttergesellschaft Capsicum GmbH (31. Dezember 2023) aufgestellt. Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften werden auf diesen Stichtag aufgestellt. Soweit sich bei den Tochtergesellschaften wertaufhellende Tatsachen bis zur Aufstellung des Konzernabschlusses ereignet haben, wurden diese berücksichtigt. IV. Konsolidierungsgrundsätze Die Konzernbilanz wird durch Zusammenfassung der Einzelbilanzen aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen erstellt. Die Einbeziehung erfolgt nach dem Grundsatz der Vollkonsolidierung, d. h. sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden sowie Rechnungsabgrenzungsposten der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen werden mit Ausnahme der Posten, die konsolidiert wurden, vollständig in die Konzernbilanz aufgenommen. Die Anteile fremder Gesellschafter am Eigenkapital der Tochterunternehmen werden gesondert unter dem Posten "nicht beherrschende Anteile" innerhalb des Konzerneigenkapitals ausgewiesen. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird durch die Zusammenfassung der Einzel-Gewinn- und Verlustrechnungen der einbezogenen Tochterunternehmen erstellt. Konzerninterne Forderungen, Verbindlichkeiten, und Rückstellungen, wurden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung eliminiert. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind sowohl die Umsatzerlöse als auch die anderen Erträge aus dem Liefer- und Leistungsverkehr oder aus dem Finanzverkehr zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen verrechnet worden. Zwischengewinne und -verluste im Sachanlage- und Vorratsvermögen werden eliminiert, soweit sie von Bedeutung sind. Die Kapitalkonsolidierung wird unter Anwendung der Neubewertungsmethode gemäß § 301 Absatz 1 Satz 2 HGB in der Weise vorgenommen, dass die Gegenleistung für einen Unternehmenserwerb (Anschaffungskosten) mit den erworbenen identifizierten Vermögensgegenständen, übernommenen Schulden, und Rechnungsabgrenzungsposten, jeweils bewertet mit den beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt, verrechnet wird. Die Erstkonsolidierung erfolgt zu dem Zeitpunkt, in dem erstmals die Voraussetzungen des § 290 HGB erfüllt sind. Bei Erweiterung oder Verminderung des Konsolidierungskreises während des Geschäftsjahres werden Aufwendungen und Erträge der erst- bzw. entkonsolidierten Unternehmen ab dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung bzw. bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung voll einbezogen. Aktive Aufrechnungsdifferenzen werden, soweit diese nicht einzeln zuordenbar sind, in der Konzernbilanz als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und in der Regel über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. V. Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen Assoziierte Unternehmen sind diejenigen Beteiligungen, auf die die Capsicum GmbH oder ein von der Capsicum GmbH direkt oder indirekt beherrschtes Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss ausübt; dies ist grundsätzlich bei einem Stimmrechtsanteil zwischen 20 % und 50 % gegeben. Diese Beteiligungen werden nach der Equity-Methode (Buchwertmethode) bilanziert. Für die Folgebewertung wird der Anteil der CAPSICUM an den erwirtschafteten Gewinnen und Verlusten im Beteiligungsergebnis ergebniswirksam erfasst. Ein nach Verteilung ggf. bestehender stiller Reserven und Lasten verbleibender aktiver Unterschiedsbetrag repräsentiert einen Geschäfts- oder Firmenwert des Beteiligungsunternehmens und wird im Beteiligungsansatz ausgewiesen. Dieser wird über eine Laufzeit von 10 Jahren abgeschrieben. Auf eine Anpassung bei vom Konzernabschluss abweichenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Abschluss der assoziierten Unternehmen wird verzichtet, da sie für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung ist. VI. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Konzernabschlusses waren die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums zu Anschaffungskosten bewertet und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von überwiegend drei bis fünfzehn Jahren planmäßig linear abgeschrieben. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert und gegebenenfalls eine Anpassung der Restnutzungsdauer. Das Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 S. 1 HGB wird nicht in Anspruch genommen und es werden keine selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aktiviert. Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich aus der Konsolidierung und ist zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet (siehe Erläuterungen IV. Konsolidierungsgrundsätze). Im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Bestehen die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr, wird der niedrigere Wertansatz eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts beibehalten. Die Sachanlagen werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich, soweit abnutzbar, nutzungsbedingter planmäßiger und gegebenenfalls außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 und 3 HGB enthalten die Einzelkosten für Material und Fertigung, die Sonderkosten der Fertigung, angemessene Teile der Gemeinkosten und die fertigungsbedingten Abschreibungen. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Öffentlich-rechtliche Investitionszulagen sowie Investitionszuschüsse für Investitionen werden im Zugangsjahr ertragswirksam unter den sonstigen betrieblichen Erträgen vereinnahmt. Das Sachanlagevermögen wird planmäßig linear pro rata temporis abgeschrieben. Zugänge mit einem Anschaffungswert von EUR 250,00 bis EUR 800,00 werden ab dem Geschäftsjahr 2022 als geringwertiges Wirtschaftsgut aktiviert und sofort abgeschrieben. Die Sammelposten aus den Vorjahren laufen planmäßig aus. Die planmäßigen Abschreibungen werden über die folgenden (gruppeneinheitlichen) Nutzungsdauern vorgenommen:
Finanzanlagen sind ab Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten bzw. bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag bewertet. Bestehen die Gründe für eine dauernde Wertminderung nicht mehr, erfolgt eine Zuschreibung. Die innerhalb der Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an assoziierten Unternehmen werden mit ihren anteiligen Ergebnissen unter Berücksichtigung von Gewinnausschüttungen unter Anwendung der Equity-Methode fortgeführt. Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, der nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen, entsprechen den konzerneinheitlichen Grundsätzen. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Abschreibungen auf den niederen beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn der Börsen- oder Marktpreis niedriger war als die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Als solche werden bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren die Wiederbeschaffungskosten, bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden Kosten oder niedrigere Wiederherstellungskosten angesetzt. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich Kosten der allgemeinen Verwaltung des jeweiligen Produktionsbereichs bei normaler Auslastung der Produktionsanlagen einbezogen. Darüber hinaus wird der Werteverzehr des Anlagevermögens nicht in den Herstellungskosten berücksichtigt. Finanzierungskosten sowie Kosten für soziale Einrichtungen, freiwillige soziale Leistungen und die betriebliche Altersversorgung werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Für die unfertigen und fertigen Erzeugnisse, unfertigen Leistungen und Waren erfolgt eine verlustfreie Bewertung durch Ansatz mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und den retrograd ermittelten beizulegenden Werten. Altbestände und Materialien mit geringer Verwertbarkeit wurden mit den voraussichtlichen Verkaufserlösen abzüglich noch anfallender Kosten angesetzt. Dem strengen Niederstwertprinzip wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Geleistete Anzahlungen sowie Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind mit ihrem Nennwert bewertet. Erhaltene Anzahlungen sind offen von den entsprechenden Vorräten abgesetzt, sofern vorhanden, und im Übrigen unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag oder in Höhe ihrer Anschaffungskosten angesetzt. Das allgemeine Zins- und Kreditrisiko für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Darüber hinaus wird erkennbaren Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen begegnet. Uneinbringliche Forderungen werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den Nennwerten angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gem. § 272 HGB unter Berücksichtigung der Satzung und zum Abschlussstichtag vorliegender Beschlüsse. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Pensionsrückstellungen wurden nach der "Projected-Unit-Credit-Methode" unter Anwendung der "Richttafeln 2018G" von Klaus Heubeck bewertet. Als Abzinsungsbetrag wurde der, von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre in Höhe von 1,82 % (Vorjahr: 1,78 %) p.a. zugrunde gelegt, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit Laufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Zinsaufwand beläuft sich auf TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 1). Bei der Bewertung wird von einem Gehaltstrend und der Fluktuation von 0 % ausgegangen, der Rententrend beträgt zwischen 0 % und 1 %. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe eines pauschalen Marktzinssatzes aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe eines pauschalen Zinssatzes aus den vergangenen 7 Geschäftsjahren beträgt im Konzern zum Abschlussstichtag TEUR 0,5 (Vorjahr: TEUR 3,0). Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden für alle ungewissen Verpflichtungen und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Dabei wird vorsichtig bewertet und alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig erscheint. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden soweit erforderlich bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags (in Höhe der allgemeinen Inflationsrate) berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Absatz 2 HGB mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Erträge und Aufwendungen aus Änderungen des Abzinsungssatzes oder der Schätzung der Restlaufzeit langfristiger Rückstellungen werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden auf Basis von Vollkosten ermittelt. Für erwartete Inanspruchnahmen aus Gewährleistungen werden für erkennbare Einzelrisiken sowie unter Zugrundelegung einer aus Erfahrungswerten abgeleiteten Gewährleistungsquote des garantiebehafteten Umsatzes, Rückstellungen für zu erwartenden Nacharbeiten gebildet. Weitere bedeutsame Pauschalrückstellungen werden nicht gebildet. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Im Zusammenhang mit der Fremdkapitalfinanzierung kommen derivative Finanzinstrumente, wie insbesondere Zinsswaps zur Anwendung. Bei einem negativen, anhand von Discounted Cashflows nach der Barwertmethode ermittelte, Marktwert eines Instruments zum Bilanzstichtag wird die Verpflichtung aufwandswirksam erfasst, während ein positives Bewertungsergebnis unberücksichtigt bleibt. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten wird überwacht und gesteuert. Gemäß § 254 HGB liegt eine Bewertungseinheit in Form von Mikro-Hedges vor, da zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken aus variabel verzinslichen Darlehen bei Kreditinstituten parallel der Abschluss von Zinsswaps erfolgte, sodass diese Darlehensaufnahmen in festverzinsliche Darlehen umgewandelt wurden. Die Zinsswaps haben die gleiche Laufzeit wie die zugrunde liegenden Darlehen. Der sich zum Bilanzstichtag ergebende positive (Vorjahr: negative) Marktwert der Zinsswaps ist aufgrund des Vorliegens der Bewertungseinheiten unter der Anwendung der Einfrierungsmethode nicht zu aktivieren (Vorjahr: passivieren). Die Effektivität wird durch einen Critical Term Match sichergestellt. Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Bestehen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, ist ein sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastung als passive latente Steuern anzusetzen. Bei der Ermittlung latenter Steuern werden bestehende Verlustvorträge in Höhe der innerhalb der nächsten 5 Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung berücksichtigt, sofern von dessen Nutzung ausgegangen wird. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis der unternehmensindividuellen Steuersätze im Zeitpunkt der voraussichtlichen Umkehrung. Die latenten Steuern wurden auf Ebene der Muttergesellschaft auf Grundlage eines kombinierten Steuersatzes in Höhe von 25 % für Körperschaft- und Gewerbesteuer ermittelt. Die latenten Steuern der einzelnen, in den Konzernabschluss der Capsicum GmbH einbezogenen Tochterunternehmen werden mit den jeweiligen erwarteten kombinierten Steuersätzen zwischen rund 25 % und 33 % für Gewerbe- und Körperschaftsteuer berechnet. Das Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 S. 3 HGB i.V.m § 306 S. 2 HGB wird nicht in Anspruch genommen, wodurch die aktiven und passiven Steuern der Einzelgesellschaften mit den Posten, die sich aus Konsolidierungsvorgängen ergeben, zusammengefasst und miteinander verrechnet werden. Der insgesamt sich ergebende Passivüberhang wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Da alle Gesellschaften der CAPSICUM in Euro bilanzieren ist eine Umrechnung der Abschlüsse in die Konzernwährung nicht erforderlich. Für den Konzernabschluss zum 31.12.2023 lagen wie auch im Vorjahr keine Fremdwährungsgeschäfte bzw. Transaktionen in Fremdwährung vor. VII. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER KONZERNBILANZ Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens nach den einzelnen Bilanzpositionen ist im Anlagenspiegel des Konzernanhangs dargestellt. Die Anteile an assoziierten Unternehmen beinhalten die Beteiligungen an der Projektentwicklung ENERKE GmbH und der LANDPAC Deutschland GmbH. Geschäfts- oder Firmenwerte bzw. negative Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung existieren für diese nicht. Außerbücherlich erfasste negative Werte für Beteiligungen an assoziierten Unternehmen existieren ebenfalls nicht. Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Umlaufvermögen Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von TEUR 151 (Vorjahr: TEUR 32) enthalten. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen sind Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 21 (Vorjahr: TEUR 29) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das Stammkapital beträgt EUR 25.000,00 und ist eingeteilt in 25.000 Geschäftsanteile im Nennbetrag von jeweils EUR 1,00. Jeder Geschäftsanteil gewährt eine Stimme. Kapitalrücklage Im Geschäftsjahr 2021 wurde ein Betrag in Höhe von EUR 2.012.500,00 in die Kapitalrücklage einbezahlt. Zum Bilanzstichtag besteht diese unverändert fort. Überleitung des Konzernjahresüberschusses zum Bilanzgewinn Die Überleitung des Konzernjahresüberschusses zum Bilanzgewinn stellt sich für den Berichtszeitraum wie folgt dar:
Von den angeführten Kapitalrücklagen und dem Gewinnvortrag, die dem Mutterunternehmen zuzurechnen sind, bestehen zum Bilanzstichtag keine gesetzlichen Abführungs- oder Ausschüttungssperren. Auch unterliegen diese Posten keiner weiteren Ausschüttungs- oder Verfügungsbeschränkung gemäß Satzung oder Gesellschaftsvertrag. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für den Personalbereich (TEUR 1.151 (Vorjahr: TEUR 1.228)), Rückstellungen für Entsorgungskosten (TEUR 1.116 (Vorjahr: TEUR 726)), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (TEUR 738 (Vorjahr: TEUR 613)) sowie Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtungen (TEUR 585 (Vorjahr: TEUR 1.642)). Verbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind TEUR 3.200 (Vorjahr: TEUR 3.600) durch notarielle Verpfändung von Gesellschaftsanteilen sowie Gewinnansprüchen an einer Konzerngesellschaft besichert. Durch Grundschulden an Immobilien der jeweiligen Konzerngesellschaften sind TEUR 2.921 (Vorjahr: TEUR 3.490) besichert. Eine dingliche Besicherung besteht für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 96 (Vorjahr: TEUR 145) für immaterielle Vermögensgegenstände. Abgesehen von branchenüblichen bzw. kraft Gesetzes bestehenden Sicherungsübereignungen und Eigentumsvorbehalten betreffend die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Mietleasingverbindlichkeiten bestehen keine weiteren Besicherungen. Auf Grundlage der Laufzeiten der Verbindlichkeiten ergibt sich die folgende Darstellung:
Latente Steuern Passive latente Steuern der CAPSICUM resultieren im Wesentlichen aus Neubewertungen der Vermögensgegenstände und Schulden im Rahmen des Erwerbs der Ecosoil Gruppe. Die passiven latenten Steuern belaufen sich nach Saldierung mit aktiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 29 (Vorjahr: TEUR 29) auf insgesamt TEUR 643 (Vorjahr: TEUR 706). Die aktiven latenten Steuern haben sich somit im Berichtsjahr nicht verändert. Die passiven latenten Steuern haben sich von TEUR 735 im Vorjahr auf TEUR 672 um insgesamt TEUR 63 reduziert. Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus Neubewertungen der Vermögensgegenstände und Schulden im Rahmen des Erwerbs der Ecosoil Gruppe. Die passiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus Differenzen der Neubewertung von Grundstücken und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken und Technischen Anlagen und Maschinen. Derivative Finanzinstrumente Durch die ECOSOIL Nord-West GmbH wurde ein Darlehen mit der Vereinbarung über die Zahlung von variablen Zinsen aufgenommen. Zur Sicherstellung einer gleichbleibenden bzw. planbaren zukünftigen Zinsbelastung wurden mit den jeweiligen Kreditinstituten fristenkongruente Zinsswap-Geschäfte mit einem Nominalwert von TEUR 4.000 abgeschlossen, die die variable Verzinsung in eine feste Verzinsung umwandeln. Der beizulegende Zeitwert (Marktwert) der abgeschlossenen Zinsswap-Geschäfte beläuft sich zum Ende des Geschäftsjahres auf TEUR -353 (Vorjahr: TEUR 390). Dieser wurde auf Basis von allgemein anerkannter Bewertungsmodelle unter Verwendung von Marktdaten ermittelt. Es wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die Sicherungsbeziehungen durch die Bildung von Bewertungseinheiten zur Absicherung der Zinsänderungsrisiken bilanziell nachzuvollziehen. Die Mikro-Bewertungseinheit zwischen den Zinsswaps (Sicherungsgeschäfte) und Darlehen (Grundgeschäfte) beziehen sich auf Zinszahlungen in einem Zeitraum bis zum September 2034. VIII. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Periodenfremde Aufwendungen und Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.314 (Vorjahr: TEUR 158). Umsatzerlöse Da die CAPSICUM lediglich in Deutschland tätig ist, werden auch alle Umsatzerlöse in Deutschland erzielt. Die Umsatzerlöse verteilen sich im Wesentlichen auf die nachfolgenden Tätigkeitsbereiche:
Abschreibungen In den Abschreibungen des Geschäftsjahres 2023 sind planmäßigen Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von TEUR 171 (Vorjahr: TEUR 171) enthalten. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr 2023 wie auch im Vorjahr nicht erfasst. IX. SONSTIGE ANGABEN Kapitalflussrechnung Der Finanzmittelfonds beinhaltet den Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten und beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 5.990 (Vorjahr: TEUR 7.048). Im Geschäftsjahr 2023 wurden nicht zahlungswirksame Zugänge aus Mietkaufverpflichtungen in Höhe von TEUR 631 (Vorjahr: TEUR 1.051) entsprechend berücksichtigt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Konzernbilanz enthalten sind, beträgt TEUR 1.904 (Vorjahr: TEUR 2.200). Die Verpflichtungen resultieren aus langfristigen Leasing- und Mietverträgen sowie Wartungs- und Dienstleistungsverträgen. Die Fälligkeiten der finanziellen Verpflichtungen stellen sich zum Stichtag wie folgt dar:
Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber Tochterunterhemen, die nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, sowie gegenüber assoziierten Unternehmen. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten Die ECOSOIL Holding GmbH hat zu Gunsten ihrer Tochtergesellschaften Avalrahmen mit mehreren Anbietern abgeschlossen. Drohen Inanspruchnahme aus Gewährleistungsschäden besteht ein Rückgriffsrecht der Kautionsversicherer auf die ECOSOIL Holding GmbH in Höhe von TEUR 229 (Vorjahr: TEUR 229). Hierfür liegen Sicherheiten in Form von Forderungen (Termingeldern) in Höhe von TEUR 267 (Vorjahr: TEUR 267) vor. Aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit schätzen wir die Inanspruchnahme als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns zurzeit nicht vor. Des Weiteren wurden Bürgschaftsvereinbarungen von Unternehmen der ECOSOIL Holding GmbH und ihren Tochtergesellschaften für mehrere Anbieter in einer Höhe von TEUR 10.327 (Vorjahr: TEUR 8.002) ausgereicht, von denen TEUR 1.036 (Vorjahr: TEUR 1.114) mit Sicherheiten in Form von Grundschulden und Sicherungsübereignungen hinterlegt sind. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Bürgschaften wird aufgrund von Erfahrungswerten als gering eingeschätzt. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns zurzeit nicht vor. Angaben zu den Organen Während des Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte durch folgende Personen geführt:
Die Bezüge der Geschäftsführung i.S.d. § 314 Abs. 1 N6. 6 a) HGB werden in Folge der Anwendung der Befreiungsvorschrift des § 314 Abs 3 Satz 2 HGB i.V.m. § 286 Abs 4 HGB nicht offengelegt. In den Geschäftsjahren gewährte die Gesellschaft an ihre Mitglieder der Geschäftsführung keine Vorschüsse auf künftige Gehaltszahlungen oder Kredite. Die Gesellschaft ging zugunsten dieser Personen auch keine Haftungsverhältnisse ein. Anzahl der Arbeitnehmer Der Konzern beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 284 (Vorjahr: 269) Arbeitnehmer. Die Personalstruktur des Konzerns stellt sich wie folgt dar:
Der Anstieg der Arbeitnehmer ist im Wesentlichen durch die quotale Einbeziehung der neu erworbenen operativen Einheiten im Vorjahr begründet. Honorar des Abschlussprüfers Für das Geschäftsjahr 2023 wurde ein Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers in Höhe von TEUR 87 (Vorjahr: TEUR 91) berechnet, das sich aufgeschlüsselt nach Tätigkeitsbereichen wie folgt aufteilt:
Konzernzugehörigkeit Die Capsicum GmbH wird in keinen weiteren Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss ist am Sitz des Mutterunternehmens in Gräfelfing erhältlich und wird im Bundesanzeiger veröffentlicht und unter www.bundesanzeiger.de bzw. www.unternehmensregister.de abrufbar sein. Unternehmen, die von der Befreiung des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen Folgende Konzerngesellschaften machen für das Geschäftsjahr 2023 von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch (Name, Sitz):
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag Seit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns gehabt hätten. Vorschlag über die ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Bilanzgewinn des Mutterunternehmens Capsicum GmbH in Höhe von TEUR -1, der sich aus dem Jahresüberschuss für 2023 in Höhe von TEUR -7 und dem Gewinnvortrag in Höhe von TEUR 6 ergibt, auf neue Rechnung vorzutragen. X. Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 313 Abs. 2 HGB
Assoziierte Unternehmen
Gräfelfing, den 14.06.2024 Dr. Martin Meyer-Fackler, Geschäftsführer Matthias Uebel, Geschäftsführer Billigung Konzernabschluss: Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 der Capsicum GmbH wurde am 05.07.2024 durch die Gesellschafter gebilligt. Bestätigungsvermerk des KonzernabschlussprüfersBESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Capsicum GmbH, München VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Capsicum GmbH und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31.12.2023 und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Capsicum GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, 24. Juni 2024 Akanthus
GmbH
Dr. Andreas Koller, Wirtschaftsprüfer Susanne Wiegräfe, Wirtschaftsprüferin |
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