Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH
Selbe AdresseArchitekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Klaus-Martin Klimkeit seit 15.12.2022 | Geschäftsführer |
Manfred Corbach seit 20.12.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
GEWOBA-Stiftung zur Förderung der Bildung im öffentlichen Schulwesen | 65.88% |
| 25.00% | |
GEWOBA-Stiftung zur Förderung der Bildung im öffentlichen Schulwesen | 9.12% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GEWOBA Wohnen GmbHBremenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT für 2023Geschäftsmodell und Geschäftsverlauf Die GEWOBA Aktiengesellschaft Wohnen und Bauen (GEWOBA), Bremen, und die GEWOBA-Stiftung zur Förderung der Bildung im öffentlichen Schulwesen (GEWOBA-Stiftung) führen gemeinsam eine mittelbare Immobilieninvestition in der GEWOBA Wohnen GmbH (GEWOBA Wohnen) durch. Dabei ist die GEWOBA als Mehrheitsgesellschafterin mit 90,88 Prozent und die GEWOBA Stiftung als Minderheitsgesellschafterin mit 9,12 Prozent beteiligt. Die GEWOBA Wohnen hat einen Gewinn- und Verlustübernahmevertrag mit der GEWOBA geschlossen. Danach übernimmt die GEWOBA den gesamten Verlust der Tochtergesellschaft, im Gewinnfall ist der Gewinn vollständig an die GEWOBA abzuführen. Der Ergebnisabführungsvertrag wurde in der ordentlichen Hauptversammlung der GEWOBA am 22. Juni 2018 genehmigt und am 20. Dezember 2018 ins Handelsregister der GEWOBA Wohnen eingetragen. Als Minderheitsgesellschafterin erhält die GEWOBA-Stiftung von der GEWOBA als beherrschende Gesellschafterin eine feste jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von 32,5 Tausend Euro. Diese wurde erstmalig in 2019 für das Geschäftsjahr 2018 ausgezahlt. Die Geschäftsführung der GEWOBA Wohnen wird von zwei Prokuristen der GEWOBA wahrgenommen. Die GEWOBA Wohnen verfügt über kein weiteres eigenes Personal. Die Aufgaben werden durch die GEWOBA im Rahmen einer Geschäftsbesorgung durchgeführt. Die GEWOBA Wohnen hat mit der GEWOBA am 4. Oktober 2018 einen Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen, welcher in der Gesellschafterversammlung vom 28. November 2018 genehmigt wurde. Die Geschäftsbesorgung erfolgt zurzeit unentgeltlich. Zur Realisierung der Immobilieninvestition für die geförderten und frei finanzierten Neubauwohnungen hat die GEWOBA Wohnen Ende 2017 zwei Grundstücksflächen erworben. Nach Abschluss des Generalübernehmervertrags hat der Generalübernehmer im März 2018 mit der Erstellung der vorgesehenen Gebäude begonnen. Das Projekt mit 154 Wohnungen und 8 Gewerbeeinheiten sowie 128 PKWStellplätzen wurde in 2020 fertiggestellt und von der GEWOBA Wohnen in die Bewirtschaftung übernommen. Zum Bilanzstichtag bestand bei den Wohnungen eine Leerstandsquote von 1,3 % (Vorjahr: 0,6 %) und bei den Gewerbeeinheiten von 12,5 % (Vorjahr: 12,5 %). Von den Stellplätzen waren 42,2 % (Vorjahr: 35,2 %) nicht vermietet. Die Finanzierung wird über Kapitalmarktdarlehen sowie vollständig geleistete Einlagen der Gesellschafter sichergestellt. Entsprechend der Beteiligungsanteile hat die GEWOBA rund 12,4 Millionen Euro und die GEWOBA Stiftung rund 1,2 Millionen Euro geleistet. Das im Vorjahr mit einem Jahresüberschuss vor Gewinnabführung von 140,0 Tausend Euro geplante Ergebnis konnte im Geschäftsjahr 2023 durch den erzielten Jahresüberschuss vor Gewinnabführung von 231,8 Tausend Euro übertroffen werden. Die ausgewiesenen Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung des Berichtsjahres in Höhe von 1,5 Millionen Euro lagen um 284,0 Tausend Euro bzw. 24,1 % über dem Plan. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Auf der Aktivseite werden im Anlagevermögen bebaute Grundstücke in Höhe von 28,1 Millionen Euro ausgewiesen. Das Umlaufvermögen setzt sich aus unfertigen Leistungen für noch nicht abgerechnete Betriebskosten (700,2 Tausend Euro), Forderungen aus Vermietung (2,7 Tausend Euro) sowie den Guthaben bei Kreditinstituten (1,4 Millionen Euro) zusammen. Auf der Passivseite beträgt das Eigenkapital zum Vorjahr unverändert 13,7 Millionen Euro. Dieses setzt sich aus dem gezeichneten Kapital von 25,0 Tausend Euro sowie der Kapitalrücklage in Höhe von 13.675,0 Tausend Euro zusammen. Das Fremdkapital gliedert sich in Rückstellungen sowie Verbindlichkeiten. Die Rückstellungen über 23,5 Tausend Euro wurden für Instandhaltungskosten sowie für Prüfungskosten und für Kosten der Veröffentlichung gebildet. Verbindlichkeiten bestehen gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 15,4 Millionen Euro sowie aus erhaltenen Anzahlungen für noch nicht abgerechnete Betriebskosten (772,8 Tausend Euro). Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten aus Vermietung (35,3 Tausend Euro) und aus Lieferungen und Leistungen (1,8 Tausend Euro). Gegenüber verbundenen Unternehmen sind zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von 263,2 Tausend Euro vorhanden. Davon sind 231,8 Tausend Euro in dem mit der GEWOBA geschlossenen Gewinn- und Verlustübernahmevertrag begründet. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Jahresüberschuss vor Gewinnabführung in Höhe von 231,8 Tausend Euro (Vorjahr: 151,1 Tausend Euro) aus. Maßgebliche Aufwandspositionen sind Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen im Rahmen der Hausbewirtschaftung (570,7 Tausend Euro), Abschreibungen (554,9 Tausend Euro) sowie Zinsaufwendungen (121,4 Tausend Euro). Als maßgebliche Ertragsposition lassen sich Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung in Höhe von 1,5 Millionen Euro nennen. Der Gewinn wurde vollständig an die GEWOBA abgeführt, sodass die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss von 0,00 Euro schließt. Die Entwicklung der Finanzlage ergibt sich aus der nachfolgenden Kapitalflussrechnung: Kapitalflussrechnung 2023
Chancen und Risiken Chancen werden als künftige Trends und Ereignisse definiert, die sich positiv über die Wirtschaftsplanung hinaus einstellen können. Basis für die Nutzung von Chancen ist die nachhaltige und wertorientierte Bewirtschaftung des Immobilienbestands. Eine positive wirtschaftliche Entwicklung hat Einfluss auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage. Chancen könnten sich durch eine deutlich bessere regionale Konjunkturentwicklung gegenüber den bisherigen Prognosen ergeben. Ziel ist es in diesem Zusammenhang, die Leerstands- und Fluktuationsquote auf einem niedrigen Niveau zu halten. Zusammenfassend ist jedoch festzustellen, dass eine Realisierung der Chancen über die bereits in der Wirtschaftsplanung hinaus hinterlegte Chancenumsetzung als eher gering einzuschätzen ist. Zur langfristigen Sicherstellung des Unternehmenserfolgs ist die GEWOBA Wohnen bestrebt, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen, um entsprechende Maßnahmen zur Gegensteuerung zeitnah einleiten zu können. Nachfolgend werden mögliche Risiken in der Höhe ihrer jeweiligen Ausprägung (potenzielle Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit) absteigend dargestellt. Als Risiken lassen sich ein volatiles Marktgeschehen sowie mögliche weitere Preissteigerungen (insbesondere bei Instandhaltungsaufwendungen und Energieträgern) als Risiken nennen. Diese könnten zu steigenden Aufwendungen für die GEWOBA Wohnen sowie höheren Betriebskosten für die Mieter führen. Aus kaufmännischer Vorsicht wurde daher auf die unfertigen Leistungen bereits im Rahmen der Jahresabschlusserstellung 2022 ein Risikoabschlag für noch nicht abgerechnete Betriebskosten vorgenommen. Diese Risikovorsorge bleibt auch für den Jahresabschluss 2023 bestehen. Darüber hinaus bestehen Risiken beispielsweise auch durch mögliche Verschärfungen von gesetzlichen Vorschriften und Regelungen. Die Geschäftsführung beobachtet laufend die weitere Entwicklung der Chancen und Risiken und reagiert bedarfsweise mit angemessenen Maßnahmen. Risiken, welche den Bestand beziehungsweise das Geschäftsmodell der Gesellschaft gefährden, werden aktuell nicht gesehen. Prognose Grundsätzlich ist für 2024 mit einem zu 2023 vergleichbaren Geschäftsverlauf zu rechnen. Maßgeblich induziert ist diese Entwicklung durch die Vermietung der Wohnungen, Gewerbeeinheiten und PKW-Stellplätze. Die Umsatzerlöse sowie das Jahresergebnis stellen die wesentlichen Planungsgrößen der Gesellschaft dar. Die GEWOBA Wohnen erwartet für 2024 einen Jahresüberschuss vor Gewinnübernahme von rund 159 Tausend Euro. Maßgeblicher geplanter Posten auf der Ertragsseite bilden die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung in Höhe von rund 1.181 Tausend Euro. Im Bereich der Aufwendungen sind als wesentliche Elemente Abschreibungen auf Sachanlagen (555 Tausend Euro), Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen (316 Tausend Euro) sowie Zinsaufwendungen (118 Tausend Euro) zu erwarten.
Bremen, 15. März 2024 Die Geschäftsführung Manfred
Corbach
Bilanz zum 31. Dezember 2023A K T I V S E I T E
P A S S I V S E I T E
Gewinn-
und Verlustrechnung
|
| 2023 | 2022 | |
| € | € | |
| 1. Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung | 1.461.021,90 | 1.319.003,24 |
| 2. Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen | 38.229,40 | 193.894,84 |
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 11.468,74 | 42.959,56 |
| 4. Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen | 570.693,37 | 684.940,44 |
| 5. Rohergebnis | 940.026,67 | 870.917,20 |
| 6. Abschreibungen auf Sachanlagen | 554.880,00 | 554.879,55 |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 29.116,72 | 33.978,83 |
| 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 4.321,53 | 0,00 |
| 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 121.400,21 | 126.478,70 |
| 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 7.107,04 | 6.047,24 |
| 11. Ergebnis nach Steuern | 231.844,23 | 149.532,88 |
| 12. Sonstige Steuern | 0,00 | -1.601,88 |
| 13. Jahresüberschuss vor Gewinnabführung | 231.844,23 | 151.134,76 |
| 14. Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen | 231.844,23 | 151.134,76 |
| 15. Jahresüberschuss | 0,00 | 0,00 |
A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Die GEWOBA Wohnen GmbH (GEWOBA Wohnen) hat ihren Sitz in Bremen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Bremen unter der Registernummer HRB 32884 HB.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist, unter Beachtung der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags, nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des GmbH-Gesetzes sowie unter Berücksichtigung der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen in der Fassung vom 5. Juli 2021 - mit einzelnen der Klarheit und Übersichtlichkeit dienenden Erweiterungen - aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Der Abschluss wurde unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear nach Maßgabe der vorsichtig geschätzten Nutzungsdauer von 50 Jahren.
Die im Umlaufvermögen ausgewiesen unfertigen Leistungen für noch nicht abgerechnete Betriebskosten werden zu Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht nach dem Niederstwertprinzip eine niedrigere Bewertung vorzunehmen ist. Die im Vorjahr aufgrund gestiegener Energiepreise erstmalig gebildete Risikovorsorge in Höhe von 7,0 Tausend Euro wurde beibehalten.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag erfasst.
Die Rückstellungen sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für die Erfüllung der zugrunde liegenden Verpflichtungen notwendig sind.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
B. Erläuterungen zur Bilanz
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Diese beinhalten ausschließlich Forderungen aus Vermietung.
Das gezeichnete Kapital der GEWOBA Wohnen in Höhe von 25 Tausend Euro ist vollständig eingezahlt. Gesellschafterinnen sind die GEWOBA Aktiengesellschaft Wohnen und Bauen, Bremen (GEWOBA) mit einem Anteil von 90,88 % sowie die GEWOBA-Stiftung zur Förderung der Bildung im öffentlichen Schulwesen, Bremen mit einem Anteil in Höhe von 9,12 %. Entsprechend dieser Kapitalanteile wurde von den Gesellschafterinnen auch die Kapitalrücklage in Höhe von insgesamt 13,675 Millionen Euro geleistet.
Mehrheitsgesellschafterin der GEWOBA ist die unter HRB 11529 HB im Handelsregister eingetragene Hanseatische Wohnungs-Beteiligungs-Gesellschaft mbH, Bremen (HAWOBEG). Die HAWOBEG stellt einen Konzernabschluss auf, der im Unternehmensregister einzusehen ist. Die GEWOBA Wohnen wird in diesen Konzernabschluss einbezogen.
Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten nach der Restlaufzeit und Sicherung ergeben sich aus den nachfolgenden Übersichten.
Entwicklung des Anlagevermögens
| Bruttowerte
Anschaffungskosten am |
Zugänge | Abgänge | Umbuchungen
+ |
Anschaffungskosten
am |
|
| 01.01.2023 | (-) | 31.12.2023 | |||
| € | € | € | € | € | |
| Sachanlagen | |||||
| Grumdstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten | 29.999.349,60 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 29.999.349,60 |
| Anlagevermögen insgesamt | 29.999.349,60 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 29.999.349,60 |
| Kumulierte
Abschreibungen am |
Abschreibungen
des |
Auf Abgänge
entfallende |
Kumulierte
Abschreibungen am |
Buchwert
am |
Buchwert
am |
|
| 01.01.2023 | Geschäftsjahres | Abschreibumgen | 31.12.2023 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| € | € | € | € | € | € | |
| Sachanlagen | ||||||
| Grumdstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten | 1.386.662,37 | 554.880,00 | 0,00 | 1.941.542,37 | 28.057.807,23 | 28.612.687,23 |
| Anlagevermögen insgesamt | 1.386.662,37 | 554.880,00 | 0,00 | 1.941.542,37 | 28.057.807,23 | 28.612.687,23 |
Verbindlichkeitenspiegel
| insgesamt per | Vorjahr | |
| 31.12.2023 | ||
| € | € | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 15.378.080,66 | 15.776.180,45 |
| Erhaltene Anzahlungen für noch nicht abgerechnete Betriebskosten | 772.864,23 | 643.051,64 |
| Verbindlichkeiten aus Vermietung | 35.327,56 | 23.526,12 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.787,17 | 230,32 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 263.247,11 | 160.232,05 |
| insgesamt | 16.451.306,73 | 16.603.220,58 |
| Restlaufzeit | ||||||
| unter 1 Jahr | unter 1 Jahr
Vorjahr |
über 1 Jahr | über 1 Jahr
Vorjahr |
über 5 Jahre | davon über 5 Jahre
Vorjahr |
|
| € | € | € | € | € | € | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 478.865,35 | 436.599,79 | 14.899.215,31 | 15.339.580,66 | 13.099.258,89 | 13.555.107,35 |
| Erhaltene Anzahlungen für noch nicht abgerechnete Betriebskosten | 772.864,23 | 643.051,64 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten aus Vermietung | 35.327,56 | 23.526,12 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.787,17 | 230,32 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 263.247,11 | 160.232,05 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| insgesamt | 1.552.091,42 | 1.263.639,92 | 14.899.215,31 | 15.339.580,66 | 13.099.258,89 | 13.555.107,35 |
| gesicherte | Art der | |
| Beträge | Sicherung | |
| € | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 15.378.080,66 | Grundpfandrecht |
| Erhaltene Anzahlungen für noch nicht abgerechnete Betriebskosten | 0,00 | |
| Verbindlichkeiten aus Vermietung | 0,00 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,00 | |
| insgesamt | 15.378.080,66 |
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 23,5 Tausend Euro enthalten Rückstellungen für Instandhaltungen in Höhe von 10,5 Tausend Euro sowie Rückstellungen für Prüfungskosten und für Kosten der Veröffentlichung des Jahresabschlusses in Höhe von 13,0 Tausend Euro.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von 263,2 Tausend Euro (Vorjahr: 160,2 Tausend Euro). Diese beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin GEWOBA über 242,0 Tausend Euro (Vorjahr: 159,0 Tausend Euro) sowie Verbindlichkeiten gegenüber der GEWOBA Energie GmbH über 21,2 Tausend Euro (Vorjahr: 1,2 Tausend Euro). Die Verbindlichkeiten gegenüber der GEWOBA bestehen maßgeblich aus der Gewinnabführung des Berichtsjahres.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Aus dem mit der GEWOBA geschlossenen Gewinn- und Verlustübernahmevertrag wurden in 2023 Aufwendungen aus Gewinnabführungen in Höhe von 231,8 Tausend Euro berücksichtigt (Vorjahr: 151,1 Tausend Euro).
In den "Sonstigen betrieblichen Erträgen" sind im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 10,9 Tausend Euro (Vorjahr: 6,3 Tausend Euro) enthalten.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 7,0 Tausend Euro betreffen im Wesentlichen das Geschäftsjahr 2023.
Aus Gründen der Bilanzklarheit werden die als Betriebskosten weiterberechneten Grundsteuern in Höhe von 77,3 Tausend Euro (Vorjahr: 62,4 Tausend Euro) nicht unter dem Posten "Sonstige Steuern" ausgewiesen, sondern unter den "Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen".
C. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse
Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse lagen zum Stichtag nicht vor.
Honorar des Abschlussprüfers
Für Leistungen unseres Abschlussprüfers KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde in 2023 ein Honorar in Höhe von 10,2 Tausend Euro für Abschlussprüfungsleistungen sowie in Höhe von 1,5 Tausend Euro für Steuerberatungsleistungen erfasst.
Organe der Gesellschaft
Geschäftsführung
Manfred Corbach, Bremen. Hauptberuflich ist Herr Corbach Prokurist des Zentralbereichs Immobilienwirtschaft bei der GEWOBA.
Klaus-Martin Klimkeit, Bremen. Hauptberuflich ist Herr Klimkeit Prokurist des Zentralbereichs Bestandstechnik / Immobilienbewertung bei der GEWOBA.
Es wurden keine Bezüge von der GEWOBA Wohnen gezahlt.
Die GEWOBA Wohnen beschäftigt keine Mitarbeiter.
Nachtragsbericht
Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung entstanden, die wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss haben.
Bremen, 15. März 2024
Die Geschäftsführung
Manfred
Corbach
Klaus-Martin Klimkeit
Als Ergebnis unserer Prüfung haben wir den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
An die GEWOBA Wohnen GmbH, Bremen
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der GEWOBA Wohnen GmbH, Bremen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der GEWOBA Wohnen GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| • |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| • |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bremen, den 4. April 2024
KPMG
AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez.
Buske
Wirtschaftsprüfer
gez. Drechsler
Wirtschaftsprüfer
8 Schlussbemerkungen
Dieser Prüfungsbericht wurde nach den Grundsätzen des IDW Prüfungsstandards 450 n.F. (10.2021) erstellt.
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Der Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt 2 wiedergegeben.
Bremen, den 4. April 2024
KPMG
AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez.
Buske
Wirtschaftsprüfer
gez. Drechsler
Wirtschaftsprüfer
TOP II. Jahresabschluss 2023
1.) Feststellung des Jahresabschlusses 2023
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war mit der Prüfung und Erstellung des Jahresabschlusses 2023 beauftragt. Herr Drechsler erläutert zunächst den Prüfungsauftrag und den Prüfungsumfang. Anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation informiert Herr Drechsler über die Prüfungsschwerpunkte sowie über die wesentlichen Ergebnisse des Prüfungsberichts und über den Jahresabschluss. Der Prüfungsbericht und der Jahresabschluss liegen den Gesellschaftern vor. Die Zusammenfassung der Ergebnisse kann der Präsentation entnommen werden. Herr Drechsler führt aus, dass das Jahr 2023 das dritte vollständige Geschäftsjahr gewesen sei, die Umsatzerlöse auf rd. 1.461 TEuro gestiegen wären und durch die positive Geschäftsentwicklung ein Überschuss entstanden sei.
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss (vor Gewinnabführung) in Höhe von 231.844,23 Euro ab. Der Überschuss wird vollständig an die GEWOBA Aktiengesellschaft Wohnen und Bauen - aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages - abgeführt. Die GEWOBA Aktiengesellschaft Wohnen und Bauen leistet weiterhin eine feste jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von 32.500 Euro an die Minderheitsgesellschafterin GEWOBA-Stiftung zur Förderung der Bildung im Schulwesen.
Beschlussvorschlag:
Die Bilanz zum 31.12.2023 weist eine Bilanzsumme in Höhe von 30.174.806,39 Euro aus. Die Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 weist einen Jahresüberschuss (vor Gewinnabführung) in Höhe von 231.844,23 Euro aus. Dieser führt, nach der Gewinnübernahme durch die GEWOBA Aktiengesellschaft Wohnen und Bauen, zu einem Jahresüberschuss sowie Bilanzergebnis in Höhe von 0,00 Euro. Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht werden gebilligt und sind damit festgestellt.
Einstimmig beschlossen.
2.) Ergebnisverwendung 2023
Der Beschlussvorschlag wurde erläutert und wie folgt vorgetragen:
Der Jahresüberschuss vor Gewinnabführung 2023 in Höhe von 231.844,23 Euro wurde gemäß des am 20.12.2018 in das Handelsregister eingetragenen Gewinn- und Verlustübernahmevertrages von der GEWOBA Aktiengesellschaft Wohnen und Bauen übernommen. Damit schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem Bilanzgewinn von 0,00 Euro.
Einstimmig beschlossen.
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