Halbach Medien + Service GmbHLiquidiert
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Halbach Medien + Service GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2015I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Der Jahresabschluss der Halbach Medien & Service GmbH auf den 31.12.2015 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses 2010 nach dem Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen des Anlagevermögens aufgrund des Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 4 Satz 2 EGHGB um die Inanspruchnahme von Sonderabschreibung gemäß § 7g Abs. 1 EStG nicht angepasst. Eine Zuschreibung bzw. Abschreibung wurde ebenfalls gemäß Artikel 67 Abs. 7 EGHGB nicht vorgenommen. Die restlichen Vorjahresvergleichszahlen werden aufgrund des Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erste zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig gem. § 253 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 253 Abs. 3 HGB berechnet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB. Die Restlaufzeit der Rückstellungen beträgt weniger als ein Jahr. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel in der Anlage zu diesem Anhang zu entnehmen. Der Betrag der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr beläuft sich auf 187.225,28 € (Vorjahr 145.601,95 €). Der Betrag der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr beläuft sich auf 1.083,63 € (Vorjahr 1.603,21 €). Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der Jahresüberschuss beträgt 24.616,08 € (Vorjahr 16.694,07 €). Die sonstigen Rückstellungen betreffen u.a. die Archivierungskosten sowie die Kosten für die Erstellung, Aufbewahrung und Offenlegung des Jahresabschlusses sowie für die Anfertigung der Steuererklärungen.
Die Fristigkeiten der bestehenden Verbindlichkeiten sind dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen: Verbindlichkeitenspiegel gegliedert nach Art der Verbindlichkeit (s. beigefügte Anlage) Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte o.ä. Rechte gesichert sind, betragen 0,00 €. IV. sonstige Angaben 1. Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird gemäß § 286 Abs. 4 HBG verzichtet. 2. Zum Bilanzstichtag bestehen keine sonstige finanzielle Verpflichtungen: 3. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern /§ 264c Abs. 1 HBG) betrugen 3a. Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter € 88.006,71 (Vorjahr € 77.218,49). 4. Angaben zur Geschäftsführung § 285 Nr. 10 HGB Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Geschäftsführer bestellt: Frau Andrea Wallenborn, Ottweiler Straße 40, 40476 Düsseldorf Sie ist alleinvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot befreit. 5. Unterschrift der Geschäftsführung
Düsseldorf, den 24. Juni 2016 Andrea Wallenborn Verbindlichkeitenspiegel
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2015 - 31.12.2015Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 88.006,71 EUR. 1.1.2014 - 31.12.2014Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 77.218,49 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 24.06.2016 festgestellt. |
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