Expert
Schultes GmbH
Solingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2024
EUR |
31.3.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
241.561,51 |
251.452,51 |
| I.
Sachanlagen |
113.761,51 |
123.652,51 |
| II.
Finanzanlagen |
127.800,00 |
127.800,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
923.542,06 |
1.042.820,34 |
| I.
Vorräte |
831.980,94 |
961.218,49 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
90.282,50 |
80.148,79 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.278,62 |
1.453,06 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.800,00 |
3.400,00 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
230.674,89 |
134.038,64 |
| Aktiva |
1.398.578,46 |
1.431.711,49 |
Passiva
|
|
31.3.2024
EUR |
31.3.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
255.645,94 |
255.645,94 |
| II.
Kapitalrücklage |
180.000,00 |
180.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
569.684,58 |
537.431,14 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
96.636,25 |
32.253,44 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
230.674,89 |
134.038,64 |
| B.
Rückstellungen |
509.394,00 |
229.192,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
889.184,46 |
1.202.519,49 |
| Passiva |
1.398.578,46 |
1.431.711,49 |
Anhang
Expert Schultes GmbH,
Solingen
Anhang zum 31. März 2024
1.
Allgemeine Angaben
Die Expert SchultesGmbH mit Sitz in Solingen ist eine
kleine Kapitalgesellschaft i. S. d.
§ 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft wird
beim Amtsgericht Wuppertal im Handelsregister B unter der
Nummer HRB 15152 geführt. Der Jahresabschluss ist nach
den Rechnungslegungsvorschriften für
Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde entsprechend
der Erleichterungsvorschrift des § 264 Abs. 1
Satz 4 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB verzichtet.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte entsprechend den
Gliederungsschemata der §§ 266 und 275 HGB.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren. Die allgemeinen
Bewertungsgrundsätze gemäß § 252
HGB wurden beachtet.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sowie die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr
unverändert.
Die zur Erläuterung der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung erforderlichen Angaben wurden soweit
wie möglich in den Anhang übernommen.
Die Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten wurden entsprechend der Generalnorm des
§ 264 Abs. 2 HGB unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
bewertet. Im Einzelnen wurde wie folgt verfahren:
Die
immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens erfolgt zu den
ursprünglichen Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
linearer Abschreibungen.
Für die Zugänge bei den
geringwertigen Anlagegegenständen
(geringwertige Wirtschaftsgüter) werden die
steuerlichen Vorschriften zur Bildung eines Sammelpostens
und zur Auflösung über fünf Jahre (§ 6
Abs. 2a EStG) auch in der Handelsbilanz angewendet, da
diese Handhabung der tatsächlichen Nutzungsdauer nicht
entgegensteht.
Das
Finanzanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten bewertet.
Der Bestand der
in Arbeit befindlichen Aufträge wurde retrograd
auf Basis von Selbstkosten ermittelt.
Der
Warenbestand wurde durch körperliche
Bestandsaufnahme ermittelt und gemäß dem
strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum
niedrigeren Marktwert bzw. einem niedrigeren beizulegenden
Wert bewertet. Fremdkapitalzinsen sind nicht
berücksichtigt.
Die Bewertung der
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt
grundsätzlich zum Nennwert oder zu dem am Stichtag
niedrigeren beizulegenden Wert. Das allgemeine Kreditrisiko
wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt. Alle darüber hinausgehenden
erkennbaren Risiken sind durch abgesetzte
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Die Bewertung des
Kassenbestandes und Guthaben bei Kreditinstituten
erfolgte zum Nennwert.
Zur Bewertung der
Pensionsrückstellungen hat die Gesellschaft zum
31. März 2024 ein versicherungsmathematisches
Gutachten unter Berücksichtigung der nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz geltenden
Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen
nach der Projected Unit Credit-Methode erstellen lassen.
Rückstellungen werden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
bilanziert worden.
3.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen nicht.
Rechnungsabgrenzungsposten
Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im
Wesentlichen im aktuellen Geschäftsjahr entrichtete
Beiträge für das folgende Geschäftsjahr.
Eigenkapital
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt €
255.645,94 (DM 500.000,00) und ist in voller Höhe
eingezahlt.
Rückstellungen für Pensionen
Bei der Bewertung wurde ein durchschnittlicher
Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,83% zugrunde
gelegt (Vj. 1,79%). Es wurde ein Rententrend von 0% p.a.
sowie ein Pensionseintrittsalter von 65 Jahren
berücksichtigt. Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden
nicht einbezogen (0%). Die Rechnungsgrundlagen
berücksichtigen die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr.
Klaus Heubeck.
Aus der Abzinsung der Rückstellung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre
ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von €
1.854,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist für
Ausschüttungen gesperrt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen
€ 553.023,48 (Vj. € 562.795,53) und mit
einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
€ 0,00 (Vj. € 0,00).
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen
€ 124.608,79 (Vj. € 364.622,97) und mit
einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
€ 0,00 (Vj. € 0,00).
Die sonstigen Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen
€ 190.595,56 (Vj. € 275.100,99) und mit
einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren €
0,00 (Vj. € 0,00). Sie enthalten
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von € 45.000,00 (Vj.
€ 50.000,00).
4.
Gewinn- und Verlustrechnung
Der Zinsanteil aus der Zuführung zur
Pensionsrückstellung € 8.309,00 (Vj.
€ 8.037,00) wird im Geschäftsjahr in der
Position "Zinsen und ähnliche Aufwendungen"
ausgewiesen.
5.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2023/24 wurden im Durchschnitt
9,5 (Vj 10,0) Arbeitnehmer beschäftigt.
Im Geschäftsjahr waren Herr Ralf Kohns,
Kaufmann, Solingen und Herr Simon Kohns, Kaufmann, Solingen
als alleinvertretungsberechtigte und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreite
Geschäftsführer bestellt.
Die Geschäftsführung schlägt vor, dass
Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen und mit dem
bestehenden Verlustvortrag zu verrechnen.
Solingen, den 27. November 2024
Ralf Kohns Simon Kohns
Geschäftsführer
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.11.2024
festgestellt.
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