Tätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklern
Deicke Haustechnik GmbHLiquidiert
32107 Bad Salzuflen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Roland Wilhelm Otto Deicke seit 20.11.2017 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Deicke Haustechnik GmbHBad SalzuflenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang1. 1. Vorbemerkung Entsprechend handelsrechtlicher Vorschriften besteht die Möglichkeit, bestimmte Angaben zu Einzelposten wahlweise in der der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang vorzunehmen. Bei der Ausübung dieses Wahlrechtes wurde einer Erläuterung im Anhang der Vorzug gegeben. 1. 2. Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung. Er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Für die Gliederung und Bewertung wurden die handelsrechtlichen Vorschriften beachtet; wobei grundsätzlich die Gliederungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften angewandt wurden. 1. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Bezugnehmend auf § 284 (2) Nr.1 HGB werden im folgenden die auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellt. a) Bilanzierungsmethoden 1. Inanspruchnahme von Ansatzwahlrechten [255 (4) HGB] Ein Geschäfts- oder Firmenwert war nicht zu aktivieren. 2. Inanspruchnahme von Bilanzierungshilfen Bilanzierungshilfen i.S.v. §§269; 274(2) HGB wurden nicht in Anspruch genommen. 3. Inanspruchnahme von Ausweiswahlrechten [§275 (1) S.1 HGB] Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. §275 (2) HGB gegliedert. b) Bewertungsmethoden 1. Inanspruchnahme von Methodenwahlrechten Rückstellungen [§249 HGB] Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der jeweiligen Risiken und möglichen Verpflichtungen erforderlich sein wird. Art und Höhe der einzelnen Rückstellungen ergeben sich aus folgender Übersicht: - Rückstellungen für Gewährleistung 1.546,00 Erkennbare Einzelrisiken aus Gewährleistung erfolgten im Rahmen einer Einzelrückstellung. - Rückstellungen für Abschlusskosten 3.000,00 Hierbei handelt es sich um die zu erwartenden Aufwendungen für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie eventuelle Prüfungsarbeiten. Weitere Rückstellungen waren nicht erkennbar. Anlagevermögen [§253 (2) HGB] Hinsichtlich der Zusammensetzung und der Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den beigefügten Anlagenspiegel sowie das Inventarverzeichnis verwiesen. Die Abschreibungen wurden unverändert nach der linearen Abschreibungsmethode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen. Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund einer technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung sind nicht vorgenommen worden. 1. 4. Angabe und Begründung der Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden [§§252 (1)Nr.6; 284 (2) Nr.3 HGB] Von den im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde nicht abgewichen. 1. 5. Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage [§264 (2) S.2 HGB] Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen der Betrachtungsweise eines "Average Prudent Investors". Auf weitere Angaben wurde daher in diesem Zusammenhang verzichtet. 2. Spezielle Ausführungen 2. 1. Ausführungen zu den Haftungsverhältnissen [§251 und §268(7) HGB] Weitere, nicht aus der Bilanz und vorstehenden Angaben ersichtliche Haftungsverhältnisse i.S.v. §251 HGB waren nicht anzumerken. 3. Sonstige Ausführungen [§285 Nr.3 HGB] Neben den in der Bilanz ersichtlichen sowie den nach § 251 HGB aufgeführten finanziellen Verpflichtungen waren unter Berücksichtigung der Befreiungsvorschrift des §288 keine weiteren finanzielle Verpflichtungen zu nennen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind. [§285 Nr.11 HGB] Das Berichtsunternehmen war zum Bilanzstichtag unmittelbar oder mittelbar an keinem Unternehmen mit mehr als 20% beteiligt. [§285 Nr.9 HGB; §42(3) GmbHG] Die Geschäftsführung im Berichtsjahr bestand aus einer Person. Im Berichtsjahr war dies: Herr Roland Deicke 4. Angaben zu den Arbeitnehmern [§285 Nr.7 HGB] Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer betrug im Berichtsjahr 2 |
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