BGF Braun
GmbH
Murrhardt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
429.960,00 |
447.104,00 |
| I.
Sachanlagen |
429.960,00 |
447.104,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
436.985,51 |
241.387,02 |
| I.
Vorräte |
82.500,00 |
85.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
349.241,72 |
69.543,24 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.243,79 |
86.843,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.755,54 |
| Aktiva |
866.945,51 |
690.246,56 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
348.691,22 |
232.685,78 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
220.185,78 |
100.231,10 |
| III.
Jahresüberschuss |
116.005,44 |
119.954,68 |
| B.
Rückstellungen |
200.504,72 |
111.920,36 |
| C.
Verbindlichkeiten |
317.749,57 |
345.640,42 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
317.749,57 |
345.640,42 |
| Passiva |
866.945,51 |
690.246,56 |
Anhang
Grundsätzliche Angaben
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den im HGB genannten
größenabhängigen Erleichterungen wird
Gebrauch gemacht.
1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den Regelungen des
GmbH-Gesetzes aufgestellt. Zusätzlich waren die
Regelungen des Gesetzes zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie
2013/34/EU (BilRUG) für die Geschäftsjahre, die
nach dem 31.12.2015 beginnen, zu beachten.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung findendie Vorschriften der
§§ 264c, 266 und § 275 HGB Anwendung.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten bzw. durch den Ansatz der neuen
HGB-Vorschriftennach BilRUG ergaben.
2. Anlagevermögen
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt.
Sachanlagen werden grundsätzlich zu
Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten,
vermindert um planmäßige,Abschreibungen
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen
erfolgen unter Zugrundelegung der betriebswirtschaftlichen
Nutzungsdauer.
3. Finanzanlagen
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten
angesetzt. Die Finanzanlagen werden bei voraussichtlich
dauernder Wertminderung gemäß § 253 Abs.3
HGB auf den niedrigeren Wert abgeschrieben. Sofern in
Folgejahren die Gründe für die Wertminderung
entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß
dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs.5
HGB.
4. Umlaufvermögen
Die fertigen Erzeugnisse und Waren werden
gemäß dem strengen Niederstwertprinzip nach
§ 253 Abs.4 HGB mit den durchschnittlichen
Anschaffungskosten bzw. den letzen Einkaufspreisen
bewertet. Bestandsrisiken aus aus Lagerdauer und
Gängigkeit der Erzeugnisse wurden
angemessen berücksichtigt.
Die unfertigen Leistungen werden entsprechend ihres
Fertigungsgrads mit den anteiligen Herstellungskosten
gemäß § 255 Abs.2 HGB bewertet.
Erhaltene Anzahlungen werden mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt und
gemäß § 268 Abs,5 HGB offen von den
Vorräte abgesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
abzüglich erforderlicher Einzelwerberichtigungen
angesetzt. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine
angemessene Pauschalwertberichtigung auf den nicht
einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand gebildet.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum
Nennwert angesetzt.
5. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber der Verpachtungsfirma Werner
Braunbesteht eine Forderung aus einem Verrechnungskonto mit
EUR 147.777,67 (im Vorjahr eine Verbindlichkeit mit
EUR 92.692,87).
Gegenüber der Gesellschaft Braun Immobilien GbR
besteht eine Forderung aus einem Verrechnungskonto mit EUR
7.143,71 (im Vorjahr EUR 0,00).
6. Rückstellungen
Steuerrückstellungen sind in Höhe des
voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns
dotiert.
Die sonstigen Rückstellungen umfassen alle
erkennbaren Risiken und gewisse Verpflichtungen und sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw.
Erfüllungsbetrags bewertet. Rückstellungen mit
einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen
sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen
Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.
7. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten,
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und
sonstige Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
8. Festellungen
Die Geschäftsführung beschließt, das
Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen
9. Mitglieder der Geschäftsführung
Herr Werner Braun, wohnhaft 71540 Murrhardt
Murrhardt, den 17. Dezember
2024
gez.
Werner Braun, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Murrhardt, den 17. Dezember
2024
gez.
Werner Braun, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.12.2024
festgestellt.
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