BEFIMA
Systemtechnik GmbH
Schlitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
289.878,01 |
297.663,99 |
| I.
Sachanlagen |
289.878,01 |
297.663,99 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.092.242,91 |
1.675.365,88 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
41.848,67 |
105.096,11 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.050.394,24 |
1.570.269,77 |
| Aktiva |
2.382.120,92 |
1.973.029,87 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.277.395,40 |
1.889.615,15 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
250.000,00 |
250.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.639.615,15 |
1.477.748,47 |
| III.
Jahresüberschuss |
387.780,25 |
161.866,68 |
| B.
Rückstellungen |
87.608,15 |
41.679,32 |
| C.
Verbindlichkeiten |
17.117,37 |
41.735,40 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
17.117,37 |
41.735,40 |
| Passiva |
2.382.120,92 |
1.973.029,87 |
Anhang
A. ALLGEMEINE ANGABEN
I. Allgemeine gesetzliche Grundlagen für die
Aufstellung des Jahresabschlusses
Die Gesellschaft ist in das Handelsregister des
Amtsgerichtes Gießen unter der Nummer 6307
eingetragen. Sitz des Unternehmens ist Schlitz.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss der BEFIMA Systemtechnik GmbH
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis
31.12.2023 ist nach den Vorschriften des HGB, den
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG
aufgestellt worden. Von den Erleichterungen bei Aufstellung
der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs
für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch
gemacht.
II. Gliederung von Bilanz
Die Gliederung der Bilanz erfolgt gemäß
§ 266 Abs. 2 und 3 HGB.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze
aufgestellt.
B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Aufstellung des Jahresabschlusses der BEFIMA
Systemtechnik GmbH wurde entsprechend den
handelsrechtlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften unter Going-Concern-Gesichtspunkten
sowie unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und
Bilanzierung vorgenommen.
I. Aktiva
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, im Falle abnutzbarer Sachanlagen
vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte
Abschreibungen. Dabei kommt grundsätzlich die lineare
Abschreibungsmethode zur Anwendung. Soweit zulässig
werden bewegliche Sachanlagen mit den steuerlich
zulässigen Höchstsätzen degressiv
abgeschrieben. Der Wechsel zur linearen
Abschreibungsmethode erfolgt in diesen Fällen, sobald
diese zu höheren jährlichen Abschreibungen
führen. Folgende Nutzungsdauern sind den
Abschreibungen der einzelnen Sachgruppen zugrunde gelegt
worden:
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen werden mit dem Nennwert
bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen
Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurde zusätzlich durch eine ausreichend
bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Der Ansatz der
liquiden Mittel erfolgt zum Nennwert.
Kassenbestände und Bankguthaben in Fremdwährung
werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
umgerechnet.
II. Passiva
Die Posten des
Eigenkapitals sind zu Nennwerten angesetzt.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die
Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des
Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um
zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr werden nicht
abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und
Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit
nicht mehr als ein Jahr beträgt, wurden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
C. ANGABEN UND ERLäUTERUNGEN ZUR
BILANZ
III. Umlaufvermögen
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben sämtlich eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
IV. Verbindlichkeiten
Die gesamten Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit
von unter einem Jahr.
D. ERGäNZENDE ANGABEN
V. Weitere Angaben
Im laufenden Geschäftsjahr waren
durchschnittlich 12 Mitarbeiter beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Schlitz, den 26.11.2024
BEFIMA Systemtechnik GmbH
Dirk
Brandts
- Geschäftsführer
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.11.2024 festgestellt.
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