Teccis
Consulting GmbH
Taunusstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.862,00 |
2.539,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.862,00 |
2.539,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
36.431,24 |
85.176,64 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
35.959,48 |
41.262,32 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
11.950,00 |
11.950,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
471,76 |
43.914,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
38.293,24 |
87.715,64 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
32.908,64 |
47.266,48 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
22.266,48 |
-1.415,19 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
14.357,84 |
-23.681,67 |
| B.
Rückstellungen |
1.250,00 |
9.739,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.134,60 |
30.710,16 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.134,60 |
30.710,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
38.293,24 |
87.715,64 |
Anhang
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich
der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
BILANZIERUNGS- und BEWERTUNGSMETHODEN
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze
und Methoden:
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert von
EUR 150 bis EUR 1.000 wurden als Sammelposten linear auf
fünf Jahre abgeschrieben.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
ERGEBNISVERWENDUNG
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR -14.357,84
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Sonstige Pflichtangaben
ANGABEN ÜBER DIE MITGLIEDER DER
UNTERNEHMENSORGANE
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
Geschäftsführer
Herr Rudolf Morales wohnhaft im Heideweg 7,
65232 Taunusstein geführt.
Die Geschäftsführer vertreten die
Gesellschaft jeweils allein. Sie sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB sowie vom
Geschäftsführerwettbewerbsverbot befreit.
ANGABEN NACH § 42 Abs. 3 GmbHG
Zum Bilanzstichtag bestand eine kurzfristige
Verbindlichkeiten als Verrechnungskonto gegenüber der
Gesellschafterin:
Konto 1792 kurzfristige Forderung an den
Gesellschafter EUR 17.786,80
Die Forderung wurde mit 5% verzinst.
Anlagespiegel
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Anschaffungs-,
Herstellungskosten 01.01.2010
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Zugänge
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Abgänge
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Umbuchungen
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Euro
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Euro
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Euro
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Euro
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Anlagevermögen
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Sachanlagen
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3.378,57
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0,00
|
0,00
|
0,00
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Summe
Anlagevermögen
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3.378,57
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
kumulierte
Abschreibungen 31.12.2010
|
Zuschreibungen
Geschäftsjahr
|
Buchwert 31.12.2010
|
Abschreibungen
Geschäftsjahr
|
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Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Anlagevermögen
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|
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|
|
Sachanlagen
|
1.516,57
|
0,00
|
1.862,00
|
677,00
|
Summe
Anlagevermögen
|
1.516,57
|
0,00
|
1.862,00
|
677,00
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.08.2012 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
Vorliegender Jahresabschluss wurde von mir auf der
Grundlage der von mir geführten Bücher, der
vorgelegten Bestandsnachweise sowie der erteilten
Auskünfte des Auftraggebers
Teccis Consulting GmbH
erstellt. Das Inventar habe ich auf seine
Plausibilität beurteilt. Dabei sind mir keine
Sachverhalte bekannt geworden, die gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses
sprechen.
Schwalbach am Taunus, den 15. Februar 2012
Dipl.-Betriebswirt
DIETRICH M. REIMANN
STEUERBERATER
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