Ma.ja.de.
Fiction GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
940.697,96 |
2.793.168,61 |
| B.
Umlaufvermögen |
175.184,74 |
532.148,53 |
| davon
Forderungen an Gesellschafter |
6.169,35 |
228.639,91 |
| Aktiva |
1.115.882,70 |
3.325.317,14 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
294.658,20 |
1.750.380,49 |
| B.
Rückstellungen |
140.451,54 |
823.378,05 |
| C.
Verbindlichkeiten |
680.772,96 |
751.558,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
480.772,96 |
751.558,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
200.000,00 |
|
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
425.216,99 |
551.831,19 |
| Summe
Passiva |
1.115.882,70 |
3.325.317,14 |
Anhang
B I L A N Z zum 31.12.2023
Ma.ja.de. Fiction GmbH
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I. ALLGEMEINE ANGABEN
1. Die Firma der Gesellschaft lautet Ma.ja.de
Fiction GmbH. Sitz der Gesellschaft ist in Leipzig. Die
Gesellschaft wird im Handelsregister beim Amtsgericht
Leipzig unter HRB 21836 geführt. Der
Unternehmensgegenstand ist die Produktion von Spielfilmen.
2. Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 ist
nach den Vorschriften der §§ 238 ff.
Handelsgesetzbuch (HGB) und des GmbH-Gesetzes sowie unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung erstellt worden.
3. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach § 275 Abs. 2 HGB in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren.
4. Die Gesellschaft macht bei Erstellen des Anhangs
von den größenabhängigen Erleichterungen
des § 288 Absatz 1 HGB Gebrauch.
II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
A. Anlagevermögen
1. Selbst geschaffenes immaterielles
Anlagevermögen
Das selbst geschaffene immaterielle
Anlagevermögen beinhaltet ausschließlich eigene
fertiggestellte sowie zum Bilanzstichtag noch in Produktion
befindliche Filmwerke. Die Filmwerke werden zur
gesetzlichen Herstellungskostenuntergrenze zuzüglich
der allgemeinen herstellungsbezogenen Verwaltungskosten
abzüglich (Investitions-) Zuschüsse und
planmäßiger Abschreibungen angesetzt.
Die Abschreibungen erfolgen degressiv über eine
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 7 Jahren
(Spielfilme). Sollten zum Bilanzstichtag dauernd
wertmindernde Tatbestände vorliegen, werden die
Filmwerke außerplanmäßig auf einen
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
2. Entgeltlich erworbenes immaterielles
Anlagevermögen und bewegliche Sachanlagen
Die geringstwertigen Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens sind im Geschäftsjahr sofort
als Aufwand berücksichtigt.
B. Umlaufvermögen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
Forderungen gegen Gesellschafter, sowie die sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert
angesetzt. Die liquiden Mittel sind mit dem Nominalbetrag
angesetzt.
C. Rückstellungen
Die Rückstellungen für latente Steuern
sowie die sonstigen Rückstellungen sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt, der bei vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung geboten ist.
D. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
die Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter sowie die
sonstigen Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
Der Zugang zu den immateriellen
Vermögensgegenständen bildet die Aktivierung von
in Produktion befindlichen und fertig gestellten
Filmwerken. Die Gesellschaft macht demzufolge vom Wahlrecht
des § 248 Absatz 2 Satz 1 HGB Gebrauch.
IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND
VERLUSTRECHNUNG
1. Umsatzerlöse
Umsatzerlöse aus der Lizensierung von
Filmrechten werden erst bei der Gesellschaft ausgewiesen,
wenn die Verwertungsrechte dem Lizenznehmer eingeräumt
sind (vertragliche Lizenzzeitraum hat begonnen), die
Gesellschaft die Verpflichtung, das Filmmaterial an den
Lizenznehmer zu übergeben, erfüllt hat und der
Zufluss der vertraglichen Vergütung hinreichend sicher
ist.
2. Aktivierte Eigenleistungen
Die aktivierten Eigenleistungen beinhalten die zum
Bilanzstichtag fertiggestellten und in Produktion
befindlichen Filmwerke.
3. Sonstige Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren
im Wesentlichen aus Filmfördermitteln an die
Gesellschaft. Die Filmförderung umfasst
hauptsächlich (verlorene) bedingte Zuschüsse und
bedingt rückzahlbare Darlehen.
Werden (Investitions-) Zuschüsse gewährt,
macht die Gesellschaft vom Wahlrecht der Kürzung der
Herstellungskosten Gebrauch.
Bedingt rückzahlbare Darlehen werden
grundsätzlich ertragswirksam erfasst. Sofern zum
Bilanzstichtag Tatbestände vorliegen, die eine andere
Beurteilung zulassen, werden sie berücksichtigt.
4. Abschreibungen
Die Abschreibungen werden im Wesentlichen durch
Abschreibungen auf das Filmvermögen geprägt.
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten
hauptsächlich die Filmproduktionskosten.
V. SONSTIGE ANGABEN
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 1,50.
Die Gewinne sind um einen Betrag in Höhe von
640.378,77 € nach § 268 HGB
ausschüttungsgesperrt. Der Gesamtbetrag der
Ausschüttungssperre setzt sich wie folgt zusammen:
· Ausschüttungssperre aufgrund
der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenständen abzüglich darauf
entfallende passive latente Steuern in Höhe von
640.378,77 €
Leipzig, 07.04.2025
gez.
Heino Deckert
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.04.2025
festgestellt.
|